KEINE
RASSELISTEN
Regierungsverzicht-
Sachsen-Anhalt
ohne Kampfhundegesetz
Die
Regierung von Sachsen-Anhalt will offenbar auf ein Kampfhundegesetz
verzichten. Der FDP-Abgeordnete Kehl sagte am Mittwoch, Schutz vor
gefährlichen Hunden sei auch ohne ein spezielles Gesetz möglich.
Die Entscheidung bedeute für die Halter von als gefährlich
bekannten Rassen eine "wesentliche Erleichterung und nicht zuletzt
eine Entkriminalisierung". Jetzt seien die Kommunen aufgefordert
über die Rechtmäßigkeit erhöhter Steuern für
bestimmte Rassen neu nachzudenken.Quelle: dpa
Kläger
gegen die Kampfhundeverordnung mit seinem Staffordshire-Bullterrier
- Gesetz
war wissenschaftlich unbegründet
Das
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hatte im Dezember die Mitte
2000 und im Frühjahr 2002 verschärfte Kampfhundeverordnung
des Landes aufgehoben. Nach Ansicht der Richter gibt es keine hinreichende
wissenschaftliche Begründung, wonach Hunde allein wegen ihrer
Rassezugehörigkeit als gefährlich einzustufen sind. Das
Gesetz hatte Handel und Zucht mit Tieren der Rassen American Staffordshire
Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
und deren Kreuzungen verboten. Bereits vorhandene Tiere sollten unfruchtbar
gemacht werden.05.02.2003
| 16:13 http://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/543402.html
Kampfhunde-Special
vom «Deutschen Hundemagazin»
Magdeburg/dpa.
Nach dem juristischen Aus für Sachsen-Anhalts Kampfhundeverordnung
wollen die Regierungsparteien CDU und FDP auf eine neue Landesregelung
zum Schutz vor aggressiven Vierbeinern verzichten. Ein Hundegesetz,
über das in letzter Zeit diskutiert worden war, werde es nicht
geben, teilte der FDP-Landtagsabgeordnete Peter Kehl am Mittwoch in
Magdeburg mit. Auch ohne ein neues Gesetz sei ein Schutz vor gefährlichen
Hunden möglich, etwa durch die Polizei und kommunale Regelungen.
«Die Entscheidung bedeutet für betroffene Hundehalter eine
wesentliche Erleichterung und nicht zuletzt eine Entkriminalisierung»,
sagte Kehl. Jetzt seien die Kommunen am Zug. «Sie müssen
über die Rechtmäßigkeit ihrer Kampfhundesteuern nachdenken.»
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hatte im Dezember die Mitte
2000 erlassene und im Frühjahr 2002 noch einmal verschärfte
Kampfhundeverordnung Sachsen-Anhalts aufgehoben. Diese hatte Haltung,
Handel und Zucht der Hunderassen American Staffordshire Terrier, American
Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen
verboten. Bereits vorhandene Tiere sollten unfruchtbar gemacht werden.
Das Gericht argumentierte, es gebe keine hinreichenden wissenschaftlichen
Erkenntnisse, wonach Hunde allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu
einer bestimmten Rasse gefährlich seien. Wichtig seien in dem Zusammenhang
auch Erziehung und Ausbildung des Hundes sowie Sachkunde und Eignung
seines Halters. Innenminister Klaus Jeziorsky (CDU) hatte nach dem Gerichtsurteil
erklärt, Rechtssicherheit sei nötig. Behörden und Polizei
könnten auch ohne spezielle Hundeverordnung handeln, um Gefahren
durch gefährliche Hunde abzuwehren. <http://www.deutsches-hundemagazin.de/kampfhunde/index.htm>
Ministerium
des Innern - Pressemitteilung Nr.: 227/02 - Magdeburg, den 17. Dezember
2002
Innenminister
Jeziorsky zieht sofortige Konsequenzen aus OVG-Urteil zur "Hundeverordnung"
Innenminister
Klaus Jeziorsky hat als erste Konsequenz auf das Urteil des OVG zur
"Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden"
heute einen Erlass an die zuständigen Behörden gesandt,
in dem auf die gültige Rechtsgrundlage und die Handlungsmöglichkeiten
hingewiesen wird. Der Minister betonte, dass nach der gerichtlichen
Aufhebung der Verordnung das allgemeine Gefahrenabwehrrecht zur Anwendung
komme. Innerhalb dieses Rechtsrahmens können Polizei und zuständige
Behörden auch ohne "spezielle Hundeverordnung" handeln,
um konkrete Gefahren z. B. durch gefährliche Hunde abzuwehren.
Weiter
werde im Ministerium zurzeit geprüft, inwieweit gesetzliche Maßnahmen
ergriffen werden können, um die Rechtssicherheit wieder herzustellen,nachdem
das Gericht nun die Verordnung der Vorgängerregierung aufgehoben
habe. Denn das Gericht habe, nach erster Prüfung im Ministerium,
keine originär inhaltliche, sondern eine formal begründete
Entscheidung getroffen, insoweit das Auflisten von Hunderassen als
per se gefährliche Hunde nicht im Rahmen der derzeitigen Verordnung,
sondern nur durch eine gesetzliche Grundlage erfolgen könne.Impressum:
Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt, Pressestelle, Halberstädter
Straße 1-2, 39112 Magdeburg, Tel: (0391) 567-5516, Fax: (0391)
567-5519, Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
Auszüge
aus dem Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 12.12.2002 bei Bull-and-Terrier.de
Sachsen
Anhalt - Magdeburg:
Gericht hebt Kampfhundeverordnung auf
Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat die im März erlassene
Kampfhundeverordnung des Landes aufgehoben. Mit dem Urteil entsprach
das Gericht der Klage zweier Besitzer eines American Staffordshire
Terriers. Es gebe keine hinreichenden Erkenntnisse, wonach Hunde allein
wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse gefährlich
seien. Es sei umstritten, welche Bedeutung diesem genetischen Faktor
neben anderen Ursachen, wie der Erziehung des Hundes oder der Eignung
des Halters zukomme. Nach Ansicht der Richter ist eine abstrakte Gefahr
nicht feststellbar.
Auch
genüge der Verdacht, dass von den Hunden allein wegen ihrer Zugehörigkeit
zu einer Rasse Gefahr ausgehe, nach dem Gesetz nicht. Deshalb erklärte
das OVG die Verordnung für nichtig. (2 K 198/02) Sachsen-Anhalt
hatte bereits 2000 eine Kampfhundeverordnung erlassen, die später
nochmals verschärft und erweitert wurde. Danach wurde die Haltung
und Zucht der Rassen American Staffordshire Terrier, American Pitbull
Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterier und deren Kreuzungen
grundsätzlich verboten. Die Kläger hatten dagegen argumentiert,
die Gefährlichkeit von Hunden werde unabhängig von der Rasse
entscheidend durch die Erziehung durch den Besitzer geprägt.
Die in der Gefahrenabwehrverordnung aufgelistete Auswahl der Hunderassen
sei deshalb willkürlich. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
wird am Mittwoch ebenfalls über Klagen gegen die Kampfhundeverordnungen
in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein befassen. afp, Dienstag,
17. Dez , 18:40 Uhr
http://www.ron.de/osform/cms_osmm?articleName=021217174036.2wogku2p&template=templates/cms_osmm/recherche/welt/deutsch/meldung.oft
Die HVO Sachsen Anhalt wurde in wichtigen Teilen gekippt "Es
wir festgestellt, das die §§ 1, 2 Abs. 1, 3, 5, 6, 8 und
10 der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden
vom 28. März 2002 nichtig sind"
Gefahrenabwehrverordnung
zum Schutz vor gefährlichen Hunden Sachsen Anhalt 26.3.2002
Hundeverordnung
Sachsen Anhalt 28.3.2002