KEINE RASSELISTEN

 

Regierungsverzicht- Sachsen-Anhalt ohne Kampfhundegesetz

Die Regierung von Sachsen-Anhalt will offenbar auf ein Kampfhundegesetz verzichten. Der FDP-Abgeordnete Kehl sagte am Mittwoch, Schutz vor gefährlichen Hunden sei auch ohne ein spezielles Gesetz möglich. Die Entscheidung bedeute für die Halter von als gefährlich bekannten Rassen eine "wesentliche Erleichterung und nicht zuletzt eine Entkriminalisierung". Jetzt seien die Kommunen aufgefordert über die Rechtmäßigkeit erhöhter Steuern für bestimmte Rassen neu nachzudenken.Quelle: dpa

 

 

Kläger gegen die Kampfhundeverordnung mit seinem Staffordshire-Bullterrier - Gesetz war wissenschaftlich unbegründet

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hatte im Dezember die Mitte 2000 und im Frühjahr 2002 verschärfte Kampfhundeverordnung des Landes aufgehoben. Nach Ansicht der Richter gibt es keine hinreichende wissenschaftliche Begründung, wonach Hunde allein wegen ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich einzustufen sind. Das Gesetz hatte Handel und Zucht mit Tieren der Rassen American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen verboten. Bereits vorhandene Tiere sollten unfruchtbar gemacht werden.05.02.2003 | 16:13 http://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/543402.html

 

 

Kampfhunde-Special vom «Deutschen Hundemagazin»

Magdeburg/dpa. Nach dem juristischen Aus für Sachsen-Anhalts Kampfhundeverordnung wollen die Regierungsparteien CDU und FDP auf eine neue Landesregelung zum Schutz vor aggressiven Vierbeinern verzichten. Ein Hundegesetz, über das in letzter Zeit diskutiert worden war, werde es nicht geben, teilte der FDP-Landtagsabgeordnete Peter Kehl am Mittwoch in Magdeburg mit. Auch ohne ein neues Gesetz sei ein Schutz vor gefährlichen Hunden möglich, etwa durch die Polizei und kommunale Regelungen. «Die Entscheidung bedeutet für betroffene Hundehalter eine wesentliche Erleichterung und nicht zuletzt eine Entkriminalisierung», sagte Kehl. Jetzt seien die Kommunen am Zug. «Sie müssen über die Rechtmäßigkeit ihrer Kampfhundesteuern nachdenken.» Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hatte im Dezember die Mitte 2000 erlassene und im Frühjahr 2002 noch einmal verschärfte Kampfhundeverordnung Sachsen-Anhalts aufgehoben. Diese hatte Haltung, Handel und Zucht der Hunderassen American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen verboten. Bereits vorhandene Tiere sollten unfruchtbar gemacht werden. Das Gericht argumentierte, es gebe keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach Hunde allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse gefährlich seien. Wichtig seien in dem Zusammenhang auch Erziehung und Ausbildung des Hundes sowie Sachkunde und Eignung seines Halters. Innenminister Klaus Jeziorsky (CDU) hatte nach dem Gerichtsurteil erklärt, Rechtssicherheit sei nötig. Behörden und Polizei könnten auch ohne spezielle Hundeverordnung handeln, um Gefahren durch gefährliche Hunde abzuwehren. <http://www.deutsches-hundemagazin.de/kampfhunde/index.htm>

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 227/02 - Magdeburg, den 17. Dezember 2002

Innenminister Jeziorsky zieht sofortige Konsequenzen aus OVG-Urteil zur "Hundeverordnung"

Innenminister Klaus Jeziorsky hat als erste Konsequenz auf das Urteil des OVG zur "Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden" heute einen Erlass an die zuständigen Behörden gesandt, in dem auf die gültige Rechtsgrundlage und die Handlungsmöglichkeiten hingewiesen wird. Der Minister betonte, dass nach der gerichtlichen Aufhebung der Verordnung das allgemeine Gefahrenabwehrrecht zur Anwendung komme. Innerhalb dieses Rechtsrahmens können Polizei und zuständige Behörden auch ohne "spezielle Hundeverordnung" handeln, um konkrete Gefahren z. B. durch gefährliche Hunde abzuwehren.

Weiter werde im Ministerium zurzeit geprüft, inwieweit gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Rechtssicherheit wieder herzustellen,nachdem das Gericht nun die Verordnung der Vorgängerregierung aufgehoben habe. Denn das Gericht habe, nach erster Prüfung im Ministerium, keine originär inhaltliche, sondern eine formal begründete Entscheidung getroffen, insoweit das Auflisten von Hunderassen als per se gefährliche Hunde nicht im Rahmen der derzeitigen Verordnung, sondern nur durch eine gesetzliche Grundlage erfolgen könne.Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt, Pressestelle, Halberstädter Straße 1-2, 39112 Magdeburg, Tel: (0391) 567-5516, Fax: (0391) 567-5519, Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

Auszüge aus dem Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 12.12.2002 bei Bull-and-Terrier.de

 

 

Sachsen Anhalt - Magdeburg: Gericht hebt Kampfhundeverordnung auf

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat die im März erlassene Kampfhundeverordnung des Landes aufgehoben. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Klage zweier Besitzer eines American Staffordshire Terriers. Es gebe keine hinreichenden Erkenntnisse, wonach Hunde allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse gefährlich seien. Es sei umstritten, welche Bedeutung diesem genetischen Faktor neben anderen Ursachen, wie der Erziehung des Hundes oder der Eignung des Halters zukomme. Nach Ansicht der Richter ist eine abstrakte Gefahr nicht feststellbar.

Auch genüge der Verdacht, dass von den Hunden allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse Gefahr ausgehe, nach dem Gesetz nicht. Deshalb erklärte das OVG die Verordnung für nichtig. (2 K 198/02) Sachsen-Anhalt hatte bereits 2000 eine Kampfhundeverordnung erlassen, die später nochmals verschärft und erweitert wurde. Danach wurde die Haltung und Zucht der Rassen American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterier und deren Kreuzungen grundsätzlich verboten. Die Kläger hatten dagegen argumentiert, die Gefährlichkeit von Hunden werde unabhängig von der Rasse entscheidend durch die Erziehung durch den Besitzer geprägt. Die in der Gefahrenabwehrverordnung aufgelistete Auswahl der Hunderassen sei deshalb willkürlich. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Mittwoch ebenfalls über Klagen gegen die Kampfhundeverordnungen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein befassen. afp, Dienstag, 17. Dez , 18:40 Uhr

http://www.ron.de/osform/cms_osmm?articleName=021217174036.2wogku2p&template=templates/cms_osmm/recherche/welt/deutsch/meldung.oft Die HVO Sachsen Anhalt wurde in wichtigen Teilen gekippt "Es wir festgestellt, das die §§ 1, 2 Abs. 1, 3, 5, 6, 8 und 10 der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden vom 28. März 2002 nichtig sind"

 

 

Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden Sachsen Anhalt 26.3.2002

Hundeverordnung Sachsen Anhalt 28.3.2002