Urteil:
Kampfhunde-Liste ist zulässig
Greifswalder
Oberverwaltungsgericht stuft American Staffordshire
als gefährlich ein
Greifswald
(ddp/EB) Der Schweriner Züchter von
American-Staffordshire-Terriern, Joachim Schulz, gibt
sich kampfesmutig.
"Dann sehen wir uns eben beim Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig wieder",
reagierte der ehemalige Stuntman auf die Ablehnung seiner
Klage durch das
Oberverwaltungsgericht Greifswald.
Schulz hatte zusammen mit seiner Frau und einem weiteren
Halter dieser
Hunderasse gegen die Aufnahme ihrer Lieblinge in die
so genannte Rasseliste
der Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommerns geklagt.
Das Gericht bewertete die Vorschrift als zulässig.
Im Fall der American
Staffordshire Terrier sahen die Richter nach eigenen
Angaben ausreichend
Anlass, Gefahrentests für diese Rasse vorzunehmen.
Nach der seit Juli 2000
im Land geltenden Regelung müssen die Ordnungsbehörden
davon ausgehen, dass
die Hunde der auf der Liste aufgeführten zwölf
Rassen gefährlich sind. Die
angeblichen Kampfhunde dürfen nur an der Leine
und mit Maulkorb ausgeführt
werden. Allerdings können die Halter in einem Wesenstest
die
Ungefährlichkeit ihres Hundes beweisen und ihrem
Liebling dadurch die
Gängelung ersparen.
Vor vier Jahren hatte es nach Angaben des Innenministeriums
noch 31
Zwischenfälle mit American Staffordshire Terriern
gegeben. Bis 2002
halbierte sich die Zahl auf 15, 2003 wurden nur noch
sieben Zwischenfälle
registriert. Die Unfälle fielen durch eine besondere
Schwere der
Verletzungen auf. Dass sei Anlass genug, Hunde dieser
Rasse dem
Gefahrenforschungsprogramm zu unterwerfen, befanden
die Greifswalder
Richter. Außerdem hätte auch das Bundesverfassungsgericht
erst im März die
Gefährlichkeit von vier bullartigen Terrier-Rassen,
zu denen auch der
American Staffordshire Terrier gehöre, als hinreichend
erwiesen gesehen.
Schulz dagegen verweist darauf, dass bei diesen Zwischenfällen
keine Hunde
mit Papieren dabei gewesen seien. Deshalb ist aus seiner
Sicht eine
Vorverurteilung seiner Zucht ungerechtfertigt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Fall
Schulzes bereits im
Dezember 2002 festgestellt, dass die Rasseliste generell
gegen Bundesrecht
verstoße. Es sei denn, man könne die Festlegung
von bestimmten Hunderassen
als Programm verstehen, die tatsächliche Gefahr
zu ermitteln, die von diesen
Hunden ausgeht. Das sollte das Greifswalder Oberverwaltungsgericht
prüfen.
Der Bullmastiff-Halter Waldemar Reinke hat hingegen
gute Chancen, dass sein
Hund von der Rasseliste gestrichen wird. Diese Rasse
sei nicht annähernd so
auffällig geworden, sagte der zuständige Abteilungsleiter
Joachim Krech im
Innenministerium. Er bot an, eine Streichung zu prüfen.
Das
Oberverwaltungsgericht hat deshalb die Entscheidung
über den Bullmastiff auf
die kommenden Wochen vertagt.
Hintergrund
Beiß-Statistik
Bei der Erarbeitung der Rassenliste vor vier Jahren
wurde unter anderem die
so genannte Beißstatistik des Deutschen Städtetages
von 1997 herangezogen.
Danach hatten von 1991 bis 1995 insgesamt 93 Städte
7210 Vorfälle gezählt.
2376-mal fielen Mischlinge auf. Die Liste der Rassehunde
führte mit 1956
Fällen der Schäferhund an, gefolgt vom Rottweiler
mit 542 Attacken. An
dritter Stelle kam der Pitbull mit 320 Fällen.
223 Attacken gingen auf das
Konto von Dobermännern sowie jeweils 169 von Bullterriern
und Staffordshire
Terriern. 160 Vorfälle wurden mit Terriern registriert,
119 mit Deutschen
Doggen und 96 mit Boxern.
Bei der Einschätzung der Gefährlichkeit einer
Rasse wurde der Anteil der
jeweiligen Tiere am Hundebestand berücksichtigt.
Daher gilt nicht der
Deutsche Schäferhund, sondern der Pitbull als gefährlichster
Hund in
Deutschland, gefolgt von den anderen bullartigen Terriern.
Etwa genau so
hoch ist auch die Beißgefahr bei Rottweilern und
Dobermännern.
Stichwort
Die so genannte Rasseliste umfasst 12 als gefährlich
eingestufte Rassen und
Kreuzungen:
1. American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire Terrier, 3. Staffordshire
Bull Terrier,
4. Bull Terrier, 5. Bullmastiff,
6. Dogo Argentino, 7. Dogue de Bordeaux, 8. Fila Brasileiro,
9. Mastiff, 10. Mastino Espanol, 11. Mastino Neapolitano,
12. Tosa Inu.
http://www.svz.de/newsmv/MVVermischtes/15.04.04/hundeliste/hundeliste.html