Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und über das Halten von Hunden (Hundeverordnung) vom 18.7.2000

 

Anlage 1

Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier

sowie ihre Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.


Anlage 2

Bullmastiff
Bullterrier
Dogo Argentino
Bordeaux Dogge
Fila Brasileiro
Tosa Inu
Mastiff
Mastin Espanol
Mastino Napoletano
Kangal
Kaukasischer Owtscharka


Pressemeldungen 16.03.2004 Stand: 16.03.2004

Bundesverfassungsgerichts-Urteil über Kampfhunde: Hamburg sieht sich bestätigt

Wenngleich landesrechtliche Regelungen nicht Gegenstand des Verfahrens waren, so hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit seiner heutigen Entscheidung die wesentlichen Grundzüge der Hamburger Hundeverordnung bestätigt. In der Sache hat das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Zuchtverbot bestimmter Hunderassen auf Bundesebene stattgegeben. Die Zuständigkeit für diese Regelung, so die Karlsruher Richter, liege nicht beim Bund, sondern bei den Ländern.

In seinem Urteil bestätigt das BVerfG den Gesetzgeber grundsätzlich darin, bestimmte Hunderassen als gefährlich einzustufen, ein darauf begründetes Importverbot von Kampfhunden ist deshalb verfassungskonform. Damit ist inhaltlich klargestellt, dass auch landesrechtliche Regelungen wie die Hamburger Hundeverordnung an Rassen anknüpfen dürfen.

Auch im Hinblick auf das beanstandete Zuchtverbot auf Bundesebene entspricht die Hamburger Hundeverordnung dem Urteil der Verfassungsrichter, denn Zucht, Ausbildung und Handel von gefährlichen Hunden sind darin wie vom BVerfG gefordert, landesrechtlich geregelt.

Ein deutlicher Rückgang der registrierten Bissvorfälle zeigt, dass die Hamburger Hundeverordnung beim Schutz vor gefährlichen Hunden gegriffen hat. Im Jahr 2003 hat es bei Hunden der Kategorie 1 lediglich vier, bei Hunden der Kategorie 2 zehn Bissvorfälle gegeben. Demgegenüber wurden 1998, zwei Jahre vor Einführung der Hundeverordnung, allein bei Pitbulls 47 Bissvorfälle registriert.

Peter Rehaag, Präses der Behörde für Gesundheit und Umwelt: "Durch den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts sehen wir uns in den ergriffenen Maßnahmen gegen gefährliche Hunde bestätigt. Dazu gehört der Erlass der Hamburger Hundeverordnung genau so wie die Schließung der Harburger Hundehalle. Es steht außer Frage, dass der neue Senat diesen Weg konsequent weiter verfolgen wird".

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Hier das Urteil aus Hamburg

 

P R E S S E E R K L Ä R U N G

Hamburger Hundeverordnung nichtig!

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil erkannt, dass die Hundeverordnung vom 18.07.2000 nichtig ist. Konkret wurde der Feststellungsklage von zehn Hundehalterinnen und Hundehaltern der sogenannten Kategorie I stattgegeben, die geltend gemacht hatten, durch die Gebote und Verbote der Hundeverordnung nicht verpflichtet zu sein. Wie beantragt war, stellte das Gericht fest, dass die Klägerinnen und Kläger berechtigt sind, ihre Hunde auch ohne Einholung einer Genehmigung, ohne Leine und Maulkorb sowie ohne Beachtung der weiteren Vorgaben der Hundeverordnung zu halten.

Mit der ausführlich begründeten Entscheidung schloss sich das Verwaltungsgericht mehreren Revisionsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts an, in denen seit Sommer 2002 die Hundeverordnungen der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie Brandenburg für nichtig erklärt worden waren.Auch die Hamburger Hundeverordnung geht zu Unrecht davon aus, dass von Hunden allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse Gefahren ausgehen können. Das Hamburger Gericht folgte der Auffassung der klagenden Hundehalter, dass sich vor dem Hintergrund der verfügbaren fachwissenschaftlichen Erkenntnisse aus der bloßen Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Typ oder einer entsprechenden Kreuzung keine abstrakte Gefahr von Hundeindividuen ableiten lässt. Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Verwaltungsgericht nunmehr dezidiert angeschlossen hat, keine Maßnahmen auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. "Das Urteil wird auch in der Berufungsinstanz Bestand haben", führt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus, der die Kläger in dem Verfahren vertreten hat. "Es liegt voll auf der Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung." Dr. Wollenteit rechnet mit weitreichenden Konsequenzen für laufende Haltungsuntersagungen, für die Hundesteuer sowie für Strafverfahren. Die Beschlagnahme etlicher harmloser Hunde durch die Staatsanwaltschaft wird nicht aufrecht zu halten sein. Dr. Wollenteit kündigt verwaltungsgerichtliche Eilverfahren für den Fall an, dass der Senat die Entscheidung über den Fortbestand der Hundeverordnung durch zeitraubende Rechtsmittel vertagen sollte.

W. Albrecht, Mitglied der Interessengemeinschaft verantwortungsbewusster Hundehalter (www.sos-hamburgdog.de) , führt aus: "Der Senat sollte die Entscheidung als Chance begreifen, seine Haltung zu den Rasselisten grundsätzlich zu überdenken. Den Ordnungsbehörden standen und stehen ohne diese Verordnung ausreichende Mittel zum Vorgehen gegen tatsächlich gefährliche Hunde aller Rassen zur Verfügung."Hamburg, den 9. September 2003

Rechtsanwalt

Dr. Ulrich Wollenteit Presseerklärung:word.doc

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Hamburg: Gericht kippt Hundeverordnung

Urteil: Laut der Richter gab es für die Verordnung keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die umstrittene Hamburger Hundeverordnung in erster Instanz gekippt. Das wurde gestern bekannt. "Die Hundeverordnung ist nichtig", urteilten die Verwaltungsrichter in ihrer 19-seitigen Entscheidung. "Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig", betonte Angelika Huusmann, Sprecherin des Verwaltungsgerichts. In der nächsten Instanz wäre das Oberverwaltungsgericht damit befasst. Die Hamburger Hundeverordnung war im Sommer 2000 verschärft worden, nachdem der sechsjährige Volkan auf einem Wilhelmsburger Schulhof von zwei Kampfhunden getötet worden war.

In dem jetzt entschiedenen Fall hatten zehn Halter von Kampfhunden der Kategorie 1 (Pitbull, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier) gegen die Stadt geklagt. Sie trugen unter anderem vor, dass die Hundeverordnung gegen das Grundgesetz und den Tierschutz verstoße. Hintergrund: Laut Verordnung gelten alle Hunde der Kategorie 1 pauschal als gefährlich, ohne dass die Ungefährlichkeit einzelner Tiere beispielsweise durch einen Wesenstest bewiesen werden könnte. Das sei mit dem "Gleichheitsgrundsatz" des Grundgesetzes nicht vereinbar, so die Kläger. Überdies verstoße der generelle Leinen- und Maulkorbzwang gegen das Tierschutzgesetz. Die Richter schmetterten jedoch die Hundeverordnung aus formellen Gründen ab: Für die Verordnung gebe es im Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Damit hätte die Hundeverordnung so nicht erlassen werden dürfen. Das sieht die Behörde für Umwelt und Gesundheit ganz anders. "Aus unserer Sicht ist die Hundeverordnung juristisch klar", sagte gestern Behördensprecher Hartmut Stienen (40). Er schloss nicht aus, dass die Stadt in die Berufung gehen werde. "Allerdings liegt uns das Urteil noch nicht vor." Man werde es prüfen und rechtlich bewerten. "Bis zu einem höchstrichterlichen Urteil bleibt die derzeitige Hundeverordnung wirksam. Verstöße können weiterhin mit bis zu 50 000 Euro bestraft werden", so Stienen. kab/neh erschienen am 10. Sep 2003 in Hamburg - http://www.abendblatt.de/daten/2003/09/10/206147.html

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Dr. Wollenteit, der Vertreter unserer Klagen www.sos-hamburgdog.de gegen die Hamburger HundeVO, hat das S-H - Urteil zum Anlass genommen, beim Hamb. VerwG erneut um Festsetzung eines Verhandlungstermins zu ersuchen.
Der Text seines Schreiben ...hier. Und hier sein Schreiben mit Bezug auf die M-V-Urteile.


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Politik will Hundeverordnung noch in diesem Jahr kippen 7.5.02

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Noch rund 200 illegale Kampfhunde in der Stadt 7.5.02

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Pressemitteilung: Schließung der Hundehallen Hamburg

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weitere Infos über Hamburg unter:

http://www.sos-hamburgdog.de/

ig-hundefreunde.de -Gerichtsurteile in Hamburg

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