Die Archive der Vorjahre werden zur Zeit überarbeitet
Hier ein wichtiges Urteil bez. Kampfhundesteuer, das von Dr. Klaus Arens erstritten wurde ++ PDF Datei ++
HIER DER BEITRAG DES WDR ZU UNSEREM PROTEST GEGEN WINKEL
IMMERHIN WAR ES IN DER KU¨RZE DER ZEIT DOCH GELUNGEN EINIGE LEUTE ZUSAMMEN ZU TROMMELN.
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/aks.xml?datum=2008-09-28&offset=0&autoPlay=true
<http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/aks.xml?datum=2008-09-28&offset=0&autoPlay=true>

Hier der Pressebericht:
"Modernste Welpenstube" eröffnet
Von Rüdiger Eggert am 9. September 2008 19:00 Uhr
ALTENDORF-ULFKOTTE Ein großes Schild an der B 224 weist auf eine besondere Einrichtung „Im Erlenkamp“ hin. Hier hat die modernste Welpenstube Europas eröffnet. Sagt zumindest Inhaber Hubert Winkel.
Hubert Winkel und seine Mitarbeiterin Petra Haspel (li.) in den neuen Räume der Welpenstube.
Foto: Rüdiger Eggert
Großzügige Boxen mit Auslauf, Quarantänestation, Krankenstation, Fußbodenheizung und Klimasystem warten auf die Hundebabys. Der Hausherr zeigt den Besuchern alle Bereiche, um zu demonstrieren, dass er nichts zu verbergen hat.
„Die Leute brauchen nicht durch ganz Deutschland zu fahren, um zehn Hunderassen auf einmal zu sehen“, so Hubert Winkel. Seit 1995 handelt er mit Hunden. Umstritten ist das nicht.
Im Frühjahr 2002 nahm ein riesiges Aufgebot von Behördenvertretern und Veterinären den Hundehandel intensiv unter die Lupe. „Schwarze Schafe der Zunft“ hätten ihm den unverhofften Besuch eingehandelt, so der Tierhändler. Seinerzeit gab es keine Beanstandungen im hygienischen Bereich. Doch es gab immer wieder Vorwürfe von Kunden, die kranke Tiere erworben hatten. Es folgten etliche Gerichtsverfahren.
Ärger mit den Nachbarn
Hubert Winkel entschloss sich 2005 zum Neubau. Und handelte sich prompt Ärger mit den Nachbarn ein. Denn die Anwohner konnten nicht nachvollziehen, dass das Dorstener Bauamt eine Baugenehmigung erteilte. Es folgten etliche Gerichtstermine, drei Mal gar ein Baustopp. Währenddessen drohte Hubert Winkel das finanzielle Aus.
Jetzt aber ist sein Hundehandel fertig gestellt und eröffnet. Nach Aussage von Winkel stammt ein großer Teil der Hunde aus Ungarn. Die langen Transportwege und die Händler vom Balkan sind Kritikern allerdings ein Dorn im Auge.
http://www.dorstenerzeitung.de/lokales/dorsten/lokal/dnlo/art914,354319
„Höhere Strafe für Hundehändler
Dorsten. (mari) Zehn Monate auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und wegen unlauterer Werbung hatte das Amtsgericht Dorsten vor gut einem Jahr gegen einen 34-jährigen Hundehändler aus Altendorf-Ulfkotte verhängt. -
Mit diesem Urteilsspruch waren weder der Angeklagte, der freigesprochen werden wollte, noch die Staatsanwaltschaft zufrieden. Beide gingen in Berufung, die im Sinne der Anklagevertretung endete. Das Strafmaß wurde auf eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten erhöht, weil die Berufungskammer den Dorstener auch in einem Fall des Betrugs schuldig sprach.
Im Oktober 2002 hatte der Angeklagte gegenüber einem Kunden behauptet, der gewünschte Rottweiler stamme aus eigener Züchtung. Eine falsche Behauptung, wie das Berufungsgericht feststellte. Auch war das Tier "todkrank" und konnte sich bald nicht mehr auf den Beinen halten. Der Kunde bekam aber weder einen anderen Hund, noch sein Geld zurück.
Bei einer Durchsuchungsaktion des Betriebes, die ein halbes Jahr zuvor stattfand, hatten Polizei und Tierärzte kranke und verhaltensgestörte Hunde entdeckt, die panisch reagierten, wenn sich jemand der Box näherte. Der Betrieb wurde neu aufgebaut und soll inzwischen europaweit anerkannt sein.
27.06.2008 | Quelle: Medienhaus Bauer“
Sie sind kein üblicher Tierquäler Der Prozess
Zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für Hundehändler Dorsten.
"Der kommt bestimmt wieder davon", unkte eine Zuhörerin in der Verhandlungspause. Davonkommen ließ die Vorsitzende Richterin Regine Heinz den angeklagten Hundehändler Hubert W. aus Altendorf-Ulfkotte nicht. Zehn Monate, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, und 5000 Euro Geldbuße, zahlbar an das Tierheim Marl, lautete ihr Urteil nach dem Mammutprozess, der im Februar seinen Auftakt hatte. Strafmildernd sah das Gericht den Umstand an, dass W. die jeweils gegen ihn verhängten Auflagen zur Tierhaltung in der Vergangenheit stets erfüllt habe.
Betrug in zahlreichen Fällen, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, unlauterer Wettbewerb, so lauteten die Anklagepunkte, zusammengefasst in meterlangen Aktenreihen.
Als bewiesen sah Heinz davon letztlich Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: "Sie haben die Leiden der Tiere in Kauf genommen, obwohl Sie sie hätten verkürzen können." Der Argumentation von W?s Verteidiger, der Hundehändler hätte den Tieren nicht aktiv Schmerzen zugefügt und sei auch nicht mit Rohheit gegen die Hunde vorgegangen, wie es das Gesetz definiere, mochte die Richterin nicht folgen. "Sie sind nicht nach üblicher Auffassung ein Tierquäler", meinte Heinz, "aber sie haben es zum Teil unterlassen, die Hunde von ihren Schmerzen zu befreien." Dafür setzte sie neun Monate Strafe an.
Den unlauteren Wettbewerb sah Heinz gegeben, weil W. in Anzeigen mit "erstklassigen Welpen" geworben habe, die bei ihm "besonders günstig zu haben" seien. Heinz: "Die Tiere waren nicht erstklassig, sondern zum Teil verhaltensgestört. Und durch die Art der Haltung auch einer größeren Gefahr von Krankheiten ausgesetzt. Somit kann von günstiger keine Rede sein." Hier verhängte Heinz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten. Als Gesamtstrafe (die unter der Summe der Einzelstrafen liegen muss) bildete sie daraus zehn Monate. Heinz: "Der Betrugsverdacht in mehreren Fällen kann nicht nachgewiesen werden.". Staatsanwalt Busse hatte in seinem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch beantragt. Letztere will "die nächste Woche nutzen, um zu überlegen, ob wir das Urteil akzeptieren oder in Berufung gehen."
05.06.2007? Von Susanne Menzel Prozessauftakt gegen den Hundehändler war im Februar - anfangs noch von großem Interesse bei Tierschützern und Medien. Sollte
W?s Anwalt in Berufung gehen, würde der Prozess vor dem Landgericht Essen neu aufgerollt.?
http://www.waz.de/waz/waz.onlinesuche.ergebnis.volltext.php?zulieferer=waz&
redaktion=redaktion&dateiname=dateiname&kennung=on1wazLOKStaDorsten39236
&catchline=catchline&kategorie=kategorie&rubrik=Stadt®ion=Dorsten&bildid=&
searchstring=%28Winkel%2C+%7C+dosten%2C+%7C+hunde%29&dbserver=1&
dbosserver=1&other <http://www.waz.de/waz/waz.onlinesuche.ergebnis.volltext.
php?zulieferer=waz&redaktion=redaktion&dateiname=dateiname&kennung=on1waz
LOKStaDorsten39236&catchline=catchline&kategorie=kategorie&rubrik=Stadt®ion
=Dorsten&bildid=&searchstring=%28Winkel%2C+%7C+d> =

Hier der Bericht von Gassi TV zum Welpenverkäufer Winkel und zu den Postkarten "Kinder malen Hunde" http://gassi-tv.de/News/2008-10-09-news-welttierschutztag2008
Gericht hebt Kampfhundesteuer auf
ALB-DONAU-KREIS (kle) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die
Kampfhundesteuer der Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) fuer rechtswidrig
erklaert und aufgehoben. Fuer Kampfhunde wurden dort 600 statt 81 Euro
Hundesteuer erhoben. Weil sich Laichingen | wie andere Staedte auch | auf die
Polizeiverordnung des Landes aus dem Jahr 2000 und die darin enthaltene
Liste gefaehrlicher Hunde berufen hatte, koennte das Urteil fuer ganz
Baden-Wuerttemberg von Bedeutung sein.
Anwalt Lars-Juergen Weidemann, der die betroffene Besitzerin eines
American-Staffordshire-Terriers vertritt, sieht mit dem Urteil nicht nur die
hoehere Besteuerung von so genannten Kampfhunden, sondern gleichzeitig "die
Rechtmaessigkeit der Polizeiverordnung in Zweifel gezogen". Er hatte
argumentiert, dass das Land seiner Beobachtungspflicht nicht nachgekommen
sei und keine Daten erhoben habe, mit denen die Gefa¨hrlichkeit bestimmter
Rassen belegt werden ko¨nne. Dieser Argumentation sei das Gericht in der
muendlichen Verhandlung am Dienstag gefolgt. Eine schriftliche Begru¨ndung lag
noch nicht vor.
Wegen der grundsaetzlichen Bedeutung habe das Sigmaringer Gericht Berufung
vor dem Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Ob die Stadt dies in Anspruch
nehmen will, war nicht mehr zu erfahren. (Erschienen: 04.05.2008)
http://www.szon.de/lokales/sigmaringen/region/200805040228.html
TASSO-Newsletter
7 Monate Gefangnis fu¨r Tierqualer ?
Ein 37-ja¨hriger Klempner musste sich unla¨ngst in Berlin vor Gericht verantworten. Er hatte zugegeben, die Katze seiner Freundin aus seiner Wohnung im 5. Stock geworfen zu haben, nachdem er sie zuerst durch die Wohnung gejagt und getreten hatte. Vor Gericht schien ihn seine Tat nicht zu belasten, wie der Tagesspiegel bemerkt. Das Urteil du¨rfte ihn aber fassungslos gemacht haben: 7 Monate Freiheitsentzug ohne Bewa¨hrung. Tierqua¨lerei oder die To¨tung von Tieren wird O wenn u¨berhaupt - in der Regel in Deutschland sehr milde geahndet. Eine Geldstrafe oder Bewa¨hrung ist das u¨bliche Strafmass. Obwohl das Gesetz den Richtern genu¨gend Freiraum fu¨r richtungweisende Urteile lassen wu¨rde. Laut § 17 des Tierschutzgesetzes wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldbusse bestraft, der ein Wirbeltier ohne vernu¨nftigen Grund to¨tet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufu¨gt. Richterin Monika Pelcz am Amtsgericht Tiergarten (Berlin) sah die Tat des 37-ja¨hrigen Mannes von besonderer Rohheit gepra¨gt, so der Tagesspiegel, und liess mildernde Umsta¨nde nicht gelten. ?Ein Urteil, dass wohl nicht nur von Tierschu¨tzern voll und ganz unterstu¨tzt werden wird.‰, bewertet man bei TASSO, dem gro¨ssten europa¨ischen Haustierzentralregister in Hattersheim, dieses Urteil. ?Bleibt zu hoffen, dass dies kein Einzelfall ist, sondern die Gerichte in Zukunft den Spielraum, den ihnen das Gesetz la¨sst, auch ausscho¨pfen.‰, so Andrea Thu¨mmel, Pressesprecherin bei TASSO. Die Verteidigung ist inzwischen in Berufung gegangen, das Urteil ist noch nicht rechtskra¨ftig. ?
? TASSO e.V. Frankfurter Str. 20 65795 Hattersheim Germany Telefon: +49 (0) 6190.937300 Telefax: +49 (0) 6190.937400 eMail: newsletter@tasso.net HomePage: www.tasso.net <http://www.tasso.net
News Februar 2008 ++ hier ++
1) Jaulen, stinken, beißen
2) Tiere illegal eingeschläfert
3) Kampfhunde an Wachdienst - Behörde zahlt
4) Ölpest bedroht die Nordsee-Vögel
5) Marburg soll für Hundebiss zahlen
6) Kinder und Hunde: - So klappt's mit dem besten Freund
7) „Das Tier muss ausbaden, was der Mensch angerichtet hat“
8) Tierquäler geständig
9) Verstößt Zoohandlung gegen Tierschutzgesetz?
Hier die Antwort auf unsere Anfrage bez. der Evaluierung des Landeshundegesetzes NRW
Sehr geehrter Herr Meurer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Stand der Evaluierung des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW).
§ 22 LHundG NRW sieht eine Berichtspflicht vor, die nach Ablauf eines Erfahrungszeitraumes von fünf Jahren eine Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes ermöglichen soll. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom 16. März 2004 (Az. 1 BvR 1778/01) aufgegeben, angesichts der Unsicherheit der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ursachen aggressiven Verhaltens von Hunden die weitere Entwicklung zu beobachten und in diesem Zusammenhang insbesondere das Beißverhalten der kategorisierten Rassen mehr noch als bisher zu evaluieren und zu bewerten.
Die bereits vorliegenden Berichte und Auswertungen aus den vergangenen vier Jahren finden Sie auf der Homepage des Ministeriums unter folgender Adresse: http://www.munlv.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/index.php
Der in § 22 LHundG NRW erwähnte Erfahrungszeitraum endete mit Ablauf des Jahres 2007. Auf Grund der bis dahin vorliegenden Beobachtungen und Erkenntnisse (Beißstatistiken, wissenschaftliche Gutachten über Hunderassen, Erfahrungen anderer Bundesländer etc.) wird die Landesregierung in diesem Jahr ergebnisoffen prüfen, inwieweit Änderungen am Landeshundegesetz NRW vorzunehmen sind.
Sobald der Landtag des Landes Nordhein-Westfalen sich mit dem Vorgang befasst wird dort auch entschieden, ob und ggf. im welchem Rahmen die Thematik öffentlich erörtert wird. Die Termine des Landtages werden auf dessen Internetseite bekanntgegeben. Sie stehen Ihnen zur Verfügung unter http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/home.jsp
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Infoservice MUNLV
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Tel.: 0211/4566-666
Fax: 0211/4566-621
E-Mail: infoservice@munlv.nrw.de
5 Jahre Landeshundegesetz - was hat sich getan?
NRW will 2008 u¨ber Zuchtverbot beraten
Am 1. Januar 2008 ist das NRW-Landeshundegesetz seit fu¨nf Jahren in Kraft. Hat das Gesetz etwas bewirkt? Wie steht es um die Zukunft der als gefa¨hrlich eingestuften Vierbeiner und das Sicherheitsgefu¨hl der Bevo¨lkerung? Der Landtag NRW will Bilanz ziehen.
Es gilt als das ha¨rteste Hundegesetz in der Bundesrepublik: Die Verordnung des Landtages NRW soll vor allem Schutz vor gefa¨hrlichen Hunden bieten und die Halter zu einem entsprechend besonnenen Umgang mit ihren Tieren bewegen. Die Auflagen, zu denen die Herrchen verpflichtet sind, sind zahlreich und unbequem: Neben dem Maulkorb- und Leinenzwang besteht Meldepflicht, und einen Sachkundenachweis mu¨ssen die Besitzer ebenfalls erbringen. Zudem ist es seit 2003?erboten, die gelisteten Hunde aggressiv auszubilden. Wer diese Tiere an der Leine herumfu¨hren will, muss ausserdem vollja¨hrig sein.
Bei Verstoss wird's teuer
Bei Verstoss drohen Geldstrafen bis zu 100.000 Euro oder bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug. Auf der roten Liste, der ersten von drei Hundekategorien im Gesetz, stehen die Rassen Pitbull, American Staffordshire, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier sowie hieraus entstandene Kreuzungen. Als minder gefa¨hrlich und somit in der zweiten Kategorie erfasst sind etwa Bullmastiff, Mastino Napoletano, Alano und Rottweiler, ihnen folgen grosse Hunde wie Dobermann und Scha¨ferhund in der dritten Kategorie - die Liste von Beissattacken auf Mensch und Tier fu¨hren diese beiden Rassen u¨brigens an.
Landtag zieht im Fru¨hjahr Bilanz
Ein niedrige Beisshemmung sowie ein gewisser Kampfinstinkt werden den "gefa¨hrlichen" Vierbeinern nachgesagt - ein Grund dafu¨r, dass die Landesregierung dem Thema Zuchtverbot wieder besondere Aufmerksamkeit schenken will: Laut Gesetzgeber soll nach fu¨nfja¨hriger Laufzeit gepru¨ft werden, ob das Hundegesetz (LHundG) die Menschen in NRW ausreichend schu¨tzt oder es eventuell erga¨nzt werden muss. Voraussichtlich im kommenden Fru¨hjahr will sich der Landtag mit den rechtlichen Bestimmungen fu¨r die Kampfhundehaltung bescha¨ftigen, wie das Ministerium fu¨r Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) erkla¨rte.
Sind Kampfhunde vom Aussterben bedroht?
Sollte dem bestehenden Importverbot gelisteter Rassen ein bundesweites Zuchtverbot folgen, scheint der Fortbestand von Pitbull & Co. langfristig bedroht: Laut Welpenstatistik des Verbandes fu¨r das Deutsche Hundewesen (VDH), der rund ein Viertel der Rassehundezu¨chter in der Bundesrepublik vertritt, wurden 2006 insgesamt 169 American Staffordshire-, Bullterrier- und Staffordshire Bullterrierwelpen geboren - im Vergleich zum Vorjahr lediglich ein Plus von 28?ieren. Pitbull-Daten sind ausgenommen, da der VDH diese nicht als eigene Rasse anerkennt.
Die bissigeren unter den Tieren machen laut aktueller Statistik des MUNLV 12.400 der insgesamt etwa 360.000 gemeldeten "grossen" Hunde in NRW aus (im Vorjahr noch 10.700). Ein Zuchtstopp wu¨rde die Tiere langfristig sicherlich von der Bildfla¨che verschwinden lassen.
Das Gefahrenpotenzial Hund
Von einem "nach wie vor konstanten Gefa¨hrdungspotenzial" spricht das zusta¨ndige Ministerium bei den Rassen und Kreuzungen der Katagorie eins. Schwarz auf weiss ist es in der ju¨ngsten Statistik vermerkt: Im Vergleich zu 2005 bissen die vier als "gefa¨hrlich" eingestuften Hunderassen bei Menschen in 2006 20?al mehr zu, na¨mlich 62 mal.
Ein Plus von 20 Angriffen gab es auch bei Hunden der zweiten Kategorie - Bullmastiff & Co. verletzten Menschen im vergangenen Jahr in 49 Fa¨llen. Zu Tode kam bei den Vorfa¨llen in NRW niemand. Dass die Hunde in der O¨ffentlichkeit eine Gefahr darstellen, wird offenbar bewusst wahrgenommen: Laut MUNLV werden in den Kommunen versta¨rkt Ordnungswidrigkeiten von Dritten angezeigt. Insbesondere die Meldepflicht werde von den Hundehaltern ha¨ufig vernachla¨ssigt.
Kommunen leisten gute Arbeit
Eine positive Bilanz nach fu¨nf Jahren Landeshundegesetz zieht die Deutsche Polizeigewerkschaft im Beamtenbund (DPoIG). Ihr Bundesvorsitzender Rainer Wendt lobt die gute Arbeit der Kommunen und ihrer Ordnungsdienste, vor allem in NRW ha¨tten sie die Polizeibeamten stark entlastet.
"Heute u¨berlegen es sich die Leute dreimal, ob sie sich eine Bestie anschaffen oder doch lieber einen Pudel", betonte Wendt. Die durch das Gesetz bewirkte o¨ffentliche Diskussion habe den gro¨ssten Beitrag zur Beruhigung der Situation geleistet, sonderlich spektakula¨re Einsa¨tze wie noch vor einigen Jahren habe es in 2007 nicht gegeben.
Dass das Thema Zuchtverbot erneut aufkommt, ha¨lt Wendt daher fu¨r notwendig: "Eine Lockerung der Gesetze wa¨re fatal." Jedoch ra¨umt er einem Zuchtverbot auf Bundesebene im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtslagen in benachbarten EU-La¨ndern lediglich eine "symbolische Wirkung" ein.
Stand: 31.12.2007, 06:00 Uhr
Quelle: http://www.wdr.de/themen/politik/nrw/hundeverordnung/071231.jhtml?rubrikenstyle=panorama
Oekonomische Gesamtbetrachtung der Hundehaltung in Deutschland
Prof. Dr. Renate Ohr und Dr. Goetz Zeddies, Goettingen - - - -++ PDF hier ++
Hier noch ein Link für “Hobbykynologen”, da ja sehr häufig Hunde mit breitem Kopf als Pitbulls deklariert werden:
Nur einer der Hunde ist ein Pitbull, die anderen sind alle reinrassige Hunde, deren Abstammung feststeht, also keine Mischlinge.
++ hier ++ http://www.pitbullsontheweb.com/petbull/findpit.html
Publikationen zum MDR1 Defekt
Der MDR1-Defekt bei Britischen Huetehunden bedingt eine multiple Medikamentenueberempfindlichkeit ++ Uni Giessen hier ++

Publikation von 1.05 im Schweizer Hundemagazin ++ hier zu beziehen ++
MDR1 Informationsplattform, die serioesen Zuechtern die Moeglichkeit bietet, neben anderen gesundheitlichen Aspekten in ihrer Hobbyzucht auch den "MDR1-Defekt" als Zuchtkriterium zu beruecksichtigen ++ hier ++
Informieren Sie sich generell bei einer Reise mit Hund über die Einreisebedingungen
bei der jeweiligen Botschaft - z.B. Frankreich hat ebenfalls strikte Einreisebestimmungen .
+ hier ++
Nicht nur für die Halter der 180 noch beschlagnahmten Hunde ein Grund zur Freude. An der Übersetzung des 109 Seiten Starken Papiers der Kommission der Weisen, welches zur Abschaffung der Regelung führte wird noch gearbeitet. Es ist eine umfassende Arbeit tum Thema gefährliche Hunde, die nach 15 Jahren der Anwendung, zu dem Schluss kommt, daß der rassespezifische Ansatz nicht zu einer Verminderung der Beissvorfälle geführt hat.
Auch hier wird wieder bestätigt, dass die meisten Unfälle im privaten Umfeld der Hundebesitzer passieren und nicht auf öffentlichen Straßen. In einem Bereich also, in dem der Gesetzgeber eigentlich gar nichts regeln kann, weil das Gefahrenabwehrrecht für den öffentlichen Raum gilt. Zudem führt auch die Auswertung ärtzlich behandelter Beissunfälle nicht zu dem Ergebnis, dass die "pitbullartigen" häufiger zubeissen als Hunde anderer Abstammung.
Zig deutsche Hundehalter haben im letzten Jahr ihre Reise nach Holland abgesagt, um ihre Hunde nicht zu gefährden. Solange die Niederlande diese Tötungen weiter fortführt gilt für uns:

hier der Film der DEMO vor dem Laserasyl in Dordrecht vom 9.2.08: http://gassi-tv.de
SKANDAL!
die letzte Meldung Anfang Februar 2008: Odin soll schon längere Zeit tot sein. Er wurde mit 6 Monaten beschlagnahmt, war 1,5 jahre inhaftiert, sein Besitzer erfuhr nicht wo er ist und wann er getötet wurde.
Seine Revisionsverhandlung Mitte Februar 2008 wurde nicht abgewartet. Er wurde einfach irgendwann umgebracht, vielleicht starb er auch an den tierquälerischen Bedingungen, unter denen die konfiszierten Hunde in Holland leider untergebracht sind. Ein kleiner Hund, der einfach nicht leben durfte, weil er keinen Stammbaum hat.

Hier die Antwort auf unsere Anfrage bez. der Evaluierung des Landeshundegesetzes NRW
Sehr geehrter Herr Meurer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Stand der Evaluierung des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW).
§ 22 LHundG NRW sieht eine Berichtspflicht vor, die nach Ablauf eines Erfahrungszeitraumes von fünf Jahren eine Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes ermöglichen soll. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom 16. März 2004 (Az. 1 BvR 1778/01) aufgegeben, angesichts der Unsicherheit der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ursachen aggressiven Verhaltens von Hunden die weitere Entwicklung zu beobachten und in diesem Zusammenhang insbesondere das Beißverhalten der kategorisierten Rassen mehr noch als bisher zu evaluieren und zu bewerten.
Die bereits vorliegenden Berichte und Auswertungen aus den vergangenen vier Jahren finden Sie auf der Homepage des Ministeriums unter folgender Adresse: http://www.munlv.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/index.php
Der in § 22 LHundG NRW erwähnte Erfahrungszeitraum endete mit Ablauf des Jahres 2007. Auf Grund der bis dahin vorliegenden Beobachtungen und Erkenntnisse (Beißstatistiken, wissenschaftliche Gutachten über Hunderassen, Erfahrungen anderer Bundesländer etc.) wird die Landesregierung in diesem Jahr ergebnisoffen prüfen, inwieweit Änderungen am Landeshundegesetz NRW vorzunehmen sind.
Sobald der Landtag des Landes Nordhein-Westfalen sich mit dem Vorgang befasst wird dort auch entschieden, ob und ggf. im welchem Rahmen die Thematik öffentlich erörtert wird. Die Termine des Landtages werden auf dessen Internetseite bekanntgegeben. Sie stehen Ihnen zur Verfügung unter http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/home.jsp
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Infoservice MUNLV
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Tel.: 0211/4566-666
Fax: 0211/4566-621
E-Mail: infoservice@munlv.nrw.de
Extra Seite ++ hier ++
Einreiseverbot für alle Pitbullähnlichen Hunde ohne Stammbaum nach Holland beachten!
Die Hunde können eingezogen und getötet werden. In Holland gibt es ein Gesetz, das die Zucht von Pitbulls verbietet. Als Pitbulls werden so alle kampfhundartig aussehenden Hunde bezeichnet, die keine Zuchtpapiere haben. Das können Pitbulls, Stafford Terrier, Dogo Argentinos, American Bulldog- etc.-Mischlinge sein, die nur aufgrund der Tatsache, dass sie keine Papiere haben, eingezogen und getötet werden, da das Gesetz diese Pitbulls (Mischlinge) als gefährliche Hunde verbietet.
Die Zahl der beschlagnahmten Hunde ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Im Jahr 2000 wurden 50 Tiere euthanasiert,
2004 wurden 218 Hunde beschlagnahmt, davon 197 getötet.
2005 wurden 415 Hunde beschlagnahmt und 348 getötet.
2006 wurden 514 Hunde beschlagnahmt, davon 461 getötet.
Hier 4 beschlagnahmte und getötete Hunden einer Familie aus Holland:

News vom Dezember 2007 ++ hier ++
1. Eckpunkte des Entwurfs für das Kampfhundegesetz
2. Jäger erschießen frei lebenden Wolf ?
3. Tiere als Weihnachtsgeschenk? Verantwortung sollte gut überlegt sein
4. Tierarztmobil «Underdog» kümmert sich um Hunde von Obdachlosen
5. Tiertafel bereitet Festmahl für Vierbeiner vor
6. Die teuren Schnäppchen-Welpen
Grönland - ein Traumleben für Hunde? Zu schön wär's.
Weit gefehlt - leider müssen diese wundervollen Tiere ein trauriges Dasein an Ketten und in Müllbergen fristen.
Was wir auf unserer Reise im August 2007 erlebt und gesehen haben, steht auf unserer website, die wir für die Hunde gemacht haben: www.groenlandhunde.wavez.at/
Wir haben diese HP mit vielen Fotos erstellt, um den Hunden, die so ganz vergessen am letzten Zipfel Europas dahin vegetieren, zu einem besseren Leben zu verhelfen.
Den Hunden könnte bestimmt auf lange Sicht mit kleinen Schritten geholfen werden, damit sie ein hundegerechtes Leben führen können.
Unsere website wurde auch ins Englische übersetzt und wir werden baldmöglichst versuchen, auch die Grönlandische und Dänische Regierung zu erreichen.
Es sollte diesen Regierungen doch möglich sein, sowohl tier-, als auch menschenfreundliche Gesetze zu schaffen, die u.a. auch Standards für Tierhaltung vorschreiben.
Gerne können Sie unsere Homepage weiterleiten, um möglichst viele Tierfreunde zu erreichen, die sich auf der Petitionsliste eintragen.
?BR> Herzliche Grüße und DANKE im Namen der vielen armen Hunde, die wir schweren Herzens zurück lassen mussten.
M. Welter und H. Hochwartner
Malwettbewerb: Kinder malen Hunde
Die schönsten Hundebilder wuerden auf dem 5. Dog Day am 12.8.2007 in Düsseldorf
prämiert und erscheinen in dem Kalender 2008.

den Kalender 2008 mit den schönsten Kinderbildern
können Sie für 5,- € zuzügl. Porto bei uns beziehen
oder in den DüsseldorferFressnäpfen für 5,- € kaufen
Bilder groß ++ hier ++
News vom August 2007 ++ hier ++
1. Auswertung der Berichte über die im Jahr 2006 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde
2. Die Rangliste der aggressivsten Hunde
3.?Mit dem Hund nach Dänemark ?
4. Rollwagen - Orthesen - Schienen - Prothesen für Hunde, Katzen und andere Tiere
5. Bundestierärztekammer widerspricht Öffentlicher Petition: Kein Tier muss aus finanziellen Gründen leiden
6. TAZ: Kreaturen, die die Welt nicht braucht - Der Scheißer und Beißer
7. Hund mit dem Besenstil verteidigt
8. BMELV legt Gesetzentwurf zum "Tierschutz-TÜV" vor
9. Tierschutz nur vorgetäuscht
10. Nur das Beste für den Hund - Erster Hunde-Imbiss in Köln eröffnet
Bericht über den 5. DOGDAY ++ hier ++
Hier noch ein Link für “Hobbykynologen”, da ja sehr häufig Hunde mit breitem Kopf als Pitbulls deklariert werden:
Nur einer der Hunde ist ein Pitbull, die anderen sind alle reinrassige Hunde, deren Abstammung feststeht, also keine Mischlinge.
++ hier ++ http://www.pitbullsontheweb.com/petbull/findpit.html
News vom Juli 2007 ++ hier ++
1. 5. DogDay in Düsseldorf http://www.dog-day.de
2. Studie: 40 bis 60 Hunde finanzieren einen Arbeitsplatz
3. REISEN MIT HUND
4. Mehr als 1000 Hunde nach Urlaubsreise schwer erkrankt
5. Verbot von Elektroreizgeräten in der Hundeerziehung .....
6. Gebührenordnung für Tierärzte
7. Das Verhütungs-Implantat für Rüden kommt
8. Kein Problem mit Kampfhunden
9. Mensch-Hund-Harmonie - für ein artgerechtes Leben!
10. Doggen erst seit vier Tagen beim Halter
11. Poggendorf kauft preiswerte Sylt-Wohnung mit Meerblick aus Erbschaft für Hamburgs Tierheim
12. Unterschätzte Gefahr für Hunde: Schneckenkorn
News vom 2. April 2007 ++ hier ++
1. Futterrückruf in den USA
2. URTEILE: Wenn Gerichte auf den Hund kommen
3. Hunde gehören nicht ins Cabrio
4. Nachfrage TV Produktion: Welcher Listenhundehalter sucht Wohnung?
5. Hunde: Schwanzwedeln Indikator für Wohlbefinden
6. Brut- Und Setzzeit: Hunde sollen an die Leine
7. Hessen will Haltung und Import von gefährlichen Wildtieren verbieten
8. Hunde-Statistik Berlin: Mischlinge beißen am meisten zu
9. Tierarzt sagt als Zeuge bei Hundehändler-Prozess aus
10. Tierarzt beißt sich durch
11. Verbraucherschutzamt Düsseldorf warnt vor unseriösen Flugpatenschaften
12. Der deutsche Teckel
13. Katzen füttern und die Folgen
14. Lateinamerika frisst seine Affen
15. Tierschützer empört über „Hinrichtung”
16. Ratten, die als Babys viel essen, sind auch als Erwachsene dick
© DIE ZEIT, 22.03.2007 Nr. 13
Der Terror der Tugend
Rauchen, trinken, fliegen – im Namen von Gesundheit und Umwelt sollen überall unsere Freiheiten eingeschränkt werden. Von Jens Jessen
Überall sollen unsere Freiheiten eingeschränkt werden.
Ein Rausch des Verbietens hat die Republik erfasst. Wer derzeit das Treiben der gesetzgebenden Körperschaften in diesem Lande verfolgt, muss zu dem Schluss kommen, dass sich deutsche Politik, Medien und Mehrheitsgesellschaft zu einem einzigen gemeinsamen Ziel verschworen haben: Das Leben soll ungemütlicher werden. Alkohol und Tabak, Hunde und schnelle Autos, Flugreisen und Computerspiele, Fernsehen und Fast Food – alles, was Spaß, ein wenig Wärme und Abwechslung und Komfort verspricht, das Selbstbewusstsein stärkt oder Fluchten aus dem Alltag organisiert, die preiswerten Vergnügungen des kleinen Mannes zumal, soll eingeschränkt, reglementiert, verteuert, wenn nicht gar verunmöglicht werden.... Den ganzen Text hier: http://www.zeit.de/2007/13/Verbotsmanie
mal etwas anderes - betrifft aber Alle:
Elektrosmog © ZEIT Wissen 05/2006
Heiße Gespräche
Ist Handystrahlung doch gefährlich? Eine neue Forschungsarbeit aus Deutschland zeigt: Menschliche Zellen könnten beim Mobiltelefonieren viel stärker erhitzt werden als bislang angenommen. Von Max Rauner
Seine Töchter, 16 und 18, sind im besten Alter für exzessives Handytelefonieren. Aber in der Familie von Markus Antonietti gilt eine klare Abmachung: Ein Handygespräch ist spätestens nach fünf Minuten zu Ende. Dann ist das Wichtigste gesagt, oder es wird aufs Festnetz gewechselt. »Die sollen sich nicht die ganze Akkuladung ins Gehirn pusten«, sagt Antonietti.
Markus Antonietti, Direktor des Max-Planck-Instituts für Kolloid- und Grenzflächenforschung in Golm bei Potsdam, leitet Deutschlands bekannteste Forschungsgruppe in der Materialwissenschaft, er ist ein nüchtern argumentierender Wissenschaftler, kein Panikmacher. Aber er macht sich Sorgen: dass Handystrahlung die Synapsen im Gehirn aufheizt. Nicht um 1 Grad, sondern auf 100. Das folgt aus einem neuen Experiment am Max-Planck-Institut.
In der Forschungsarbeit, die in Kürze veröffentlicht wird, steht nichts von Handys, die Überschrift lautet Mikrowellenabsorption in Emulsionen mit wässrigen Mikro- und Nanotröpfchen. Aber wenn Antonietti dieser Tage Vorträge vor Kollegen an anderen Universitäten hält, dann wissen die, was daraus folgt. Antonietti sagt: »Manche von denen telefonieren jetzt weniger.«
Es gibt bislang nur wenige, umstrittene Forschungsarbeiten, aus denen man auf Gesundheitsrisiken der Handystrahlung schließen könnte. Für eine zuverlässige Risikobewertung sind Mobiltelefone noch nicht lange genug in Gebrauch. »Offensichtlich überleben wir das Telefonieren mit einem Handy«, sagt Antonietti, »aber was sind die Langzeitfolgen?«
......... den ganzen Artikel hier:
http://www.zeit.de/zeit-wissen/2006/05/Handy-Strahlung.xml?page=all
Wer Gewissheit will, muss warten. Etwa auf das Bundesamt für Strahlenschutz, das gerade beginnt, rund 50 Forschungsprojekte zum Mobilfunkrisiko auszuwerten. Vielleicht werden am Ende neue Grenzwerte erlassen. Aber die Studie wird nicht die Frage nach den Langzeitfolgen beantworten können.
»Es geht nicht darum, Handys abzuschaffen«, sagt Markus Antonietti in seinem Büro in Golm. »Es geht um vernünftige Verhaltensregeln.« Headset benutzen, in Maßen telefonieren, auf niedrige Strahlungswerte achten. »Wenn statt 1000 nur 400 Krebs kriegen, hat man 600 gerettet.«
ELEKTROSMOG
Antenne am Arm
Elektromagnetische Felder - verursachen sie Kopfschmerzen und Schwindel? Manche Menschen glauben das, viele Wissenschaftler zweifeln daran. Die bayerische Firma Maschek Elektronik hat ein tragbares Dosimeter entwickelt, das die Feldstärke zahlreicher Mobilfunkgeräte misst. Für eine Studie der Universität München tragen nun 3000 bayerische Kinder und Jugendliche das Gerät je 24 Stunden am Arm. In Interviews mit den Schülern wollen Mediziner dann herausfinden, ob starke Funkfelder und Unwohlsein zusammenhängen.
© ZEIT Wissen 05/2006
http://www.zeit.de/zeit-wissen/2006/05/Handy-Strahlung.xml?page=all
Hier eine Karte mit Sendeanlagen: http://emf.bundesnetzagentur.de
News vom 11. März.2007 ++ hier ++
1. POL-E: Präparierter Köder für Hunde/Katzen
2. Bislang Unbekannter legt Giftköder für Hunde aus
3. Neuenkirchen: 50 Meter Strand für Hunde am Offlumer See beantragt
4. Zwangseinweisung in Tierheim: Hundehalter muss zahlen
5. Tagesplatz für Tibetterrierrüden in Ratingen gesucht
6. Hilfe für Hunde von wohnungslosen Menschen
7. Verhandlung gegen Hundehändler aus Dorsten
8. Überflüssig und teuer - Grönlands großes Hundesterben - Die Tragödie der Schlittenhunde
9. Experte erschrickt über Gefahr: 23-Jähriger "vergisst" Giftschlangen
10. Wer hat Senta am Freitagnachmittag gesehen?
11. Nachdenkliche Worte einer Tierheimleiterin
12. Leverkusen: Räude bei Füchsen +++ Infektionsgefahr für Hunde und Katzen
13. Zwischen Tierquälerei und Mythos 100'000 Dollar für einen Trip durch Eis und Kälte
14. Wie fotografiere ich eine Welpe
15. "Bambi-Krieg" gegen die Deutschen
16. Importbann wegen Robbenjagd
TIP: http://www.gassi-tv.de
Talk mit... mit tierischen Gaesten - jeden Freitag.
auf Abwegen... befinden sich die Reporter von gassi-tv alle 14 Tage mittwochs.
News vom 20.2.2007 ++ hier ++
1. Zur zulässigen Höhe des Bußgeldes bei erstmaligen Verstoß gegen die Anleinpflicht
2. Hundehändler ab Donnerstag vor Gericht
3. Hundehändler wird Prozess gemacht Die Gerichtstermine
4. Gassigänger in Ratingen Breitscheid/ Lintorf gesucht
6. Die Qualen der Schlittenhunde
7. "Stopp-Tierversuche-Award" verliehen - Schülerwettbewerb zur Förderung von Kritikfähigkeit an Schulen
8. “Tierdiebe klauen Hunde und insbesondere Katzen bundesweit” - Im Gespräch mit Gerd Straeten
9. Tierarzt im Notfalldienst nicht erreichbar 5.000,-- EURO Geldbuße
10. Bettel-Mafia verkauft Hundebabys
11. 60 Grad im Pkw: Dalmatiner stirbt qualvollen Tod - Gerichtsurteil: Besitzer soll ein Jahr in Haft
News vom 12.2.07 ++ hier ++
1. Zur zulässigen Höhe des Bußgeldes bei erstmaligen Verstoß gegen die Anleinpflicht
2. Hundehändler ab Donnerstag vor Gericht
3. Hundehändler wird Prozess gemacht Die Gerichtstermine
4. Gassigänger in Ratingen Breitscheid/ Lintorf gesucht
5. Hunde an der Funk-Leine
6. Die Qualen der Schlittenhunde
7. "Stopp-Tierversuche-Award" verliehen - Schülerwettbewerb zur Förderung von Kritikfähigkeit an Schulen
8. “Tierdiebe klauen Hunde und insbesondere Katzen bundesweit” - Im Gespräch mit Gerd Straeten
9. Tierarzt im Notfalldienst nicht erreichbar 5.000,-- EURO Geldbuße
10. Bettel-Mafia verkauft Hundebabys
11. 60 Grad im Pkw: Dalmatiner stirbt qualvollen Tod - Gerichtsurteil: Besitzer soll ein Jahr in Haft
News vom 24.1.07 ++ hier ++
1. Ausgesetzt mit Maulkorb- wer kennt diesen Hund?
2. Tierquälerei vor Gericht-Welpen im Autowrack
3. Gericht: Katzenbesitzer muss nicht für Lackkratzer zahlen
4. Problemhund oder Kuscheltier
5. E-PETITION gegen LUFTGESTÜTZTE WOLFSJAGD in ALASKA
6. Hundegesetz: Verein klagt vor dem Verfassungsgericht
7. Tierheim soll riesengroße Mauer bauen
8. Neue Legehennen-Verordnung löst Investitionen aus
9. Salzburg: Drehscheibe für die Hundemafia
10. Ernst Hoff. Einfuhr von Hunden aus dem Ausland !!!
11. Leiden für den Luxus
News 1.1.07 ++ hier ++
1. Hund ausgesetzt - Krefeld
2. Hundesteuer:
3. Gericht: Erhöhte Steuersätze für so genannte Kampfhunde unzulässig
4. Vom Tierquäler zum Gewaltverbrecher?
5. Proteststurm gegen Chinas Anti-Hunde-Kampagne
6. Uhlenberg unterzeichnet neue Jagdzeiten-Verordnung
7. Neue Studie beweist: Tierversuche nicht auf den Menschen übertragbar
8. Brief der Karstadt AG zum Verzicht auf Echtpelz
9. Elektrosmog: Ist Handystrahlung doch gefährlich?
Hessens Umweltminister Wilhelm Dietzel fordert nach
Bundesverwaltungsgerichts-Urteil zum Scha¨chten: Gesetzgeber muss
Tierschutzgesetz verbessern
Fu¨r den Inhalt der folgenden Meldung ist nicht die Verivox GmbH sondern
der Autor Hessisches Ministerium fu¨r Umwelt, la¨ndl. Raum und
Verbraucherschutz verantwortlich.Hessens Umweltminister Wilhelm Dietzel fordert nach
Bundesverwaltungsgerichts-Urteil zum Scha¨chten: Gesetzgeber muss
Tierschutzgesetz verbessernWiesbaden, 5. Dezember 2006 - Nach dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23.11.2006 fordert Hessen vom
Gesetzgeber rasche Konsequenzen. Dazu der fu¨r Tierschutz zusta¨ndige
Umweltminister Wilhelm Dietzel heute in Wiesbaden:Vor dem Hintergrund der bisherigen Vorschriften im Tierschutzgesetz
bleibt die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung anscheinend
folgenlos. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die
Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz der
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum beta¨ubungslosen Schlachten
(Scha¨chten) nicht entgegensteht. Daraus sind rasche Konsequenzen zu
ziehen. Die entsprechenden Paragraphen im Tierschutzgesetz sind zu
a¨ndern. Tiere sind leidensfa¨hige, schmerzempfindliche Mitgescho¨pfe.
Erhebliche Schmerzen und Leiden durch das Scha¨chten mu¨ssen
ausgeschlossen werden.?Deshalb wird Hessen seine Bundesratsinitiative zur A¨nderung der
tierschutzrechtlichen Vorgaben des religio¨s motivierten Schlachtens
weiter verfolgen, so Dietzel. Der Umweltminister hofft angesichts des
Urteils des BVerwG nunmehr auch auf eine Unterstu¨tzung der Bundesla¨nder,
die der hessischen Initiative bislang ihre Unterstu¨tzung versagt hatten.
Der Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. So
stehen sich die Religionsfreiheit auf der einen Seite und der Tierschutz
auf der anderen Seite als zwei gewichtige ethische Werte und
verfassungsrechtlich geschu¨tzte Rechtsgu¨ter gegenu¨ber. In einem solchen
Fall sind wir gefordert, einen mo¨glichst schonenden Ausgleich zwischen
beiden Verfassungsgu¨tern zu finden.Der Minister weiter: ?Wir wollen ein objektives fachliches Kriterium in
die Ausnahmeregelung einfu¨hren. Ku¨nftig soll belegt werden, dass es beim
beta¨ubungslosen Schlachten nicht zu erheblich mehr Schmerzen und Leiden
der Tiere kommt, als bei den u¨blichen Schlachtverfahren mit Beta¨ubung.?Im Ausland, z.B. in Neuseeland als dem weltgro¨ssten Exporteur von
Schafen, wird schon lange die Elektrokurzzeitbeta¨ubung praktiziert, um
religio¨s motivierten Anforderungen an die Schlachtung unversehrter Tiere
entgegen zu kommen. Dabei verlieren die Tiere nur kurze Zeit das
Bewusstsein, die Wahrnehmung und das Schmerzempfinden. A¨hnlich wie bei
einer Ohnmacht wachen die Tiere unversehrt wieder auf, wenn man sie
nicht schlachtet. ?Wir sehen in dieser Lo¨sung einen guten Weg, das
Grundrecht der freien Religionsausu¨bung und den im Grundgesetz
verankerten Tierschutz in Einklang zu bringen?, so Dietzel.Diese Auffassung wird auch vom Hessischen Integrationsbeirat geteilt.
Ebenso wie die Delegiertenversammlung der hessischen Ausla¨nderbeira¨te
erkennt der Beirat in der Elektrokurzzeitbeta¨ubung einen Weg, den
Belangen des Tierschutzes Rechnung zu tragen und religio¨s motiviertes
Schlachten weiterhin zu ermo¨glichen.
Kontakt:
pressestelle@hmulv.hessen.deQuelle: pressrelations.de
Aufgenommen am: 05.12.2006 um 13:23:55
Verantwortlich: Hessisches Ministerium fu¨r Umwelt, la¨ndl. Raum und
Verbraucherschutzhttp://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=40090&pm=1
Verwaltungsgericht Düsseldorf - Erlaubnispflicht nach dem
Tierschutzgesetz für die vorübergehende Unterbringung geretteter Tiere
Verwaltungsgericht verhandelt über Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz für die vorübergehende Unterbringung geretteter Tiere Die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verhandelt am Montag, den 4. September 2006 über zwei Klagen, in denen es um die Frage geht, ob für die vorübergehende Unterbringung geretteter Tiere eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erforderlich ist. Kläger im ersten Verfahren ist der Tierschutzverein Neuss. Dessen Vereinsmitglieder retten Hunde aus Tötungssituationen und verbringen sie in Pflegestellen, wo sie bis zu ihrer Vermittlung an neue Halter verbleiben. U.a werden auch Hunde aus dem Ausland nach Deutschland verbracht. Beklagter ist in diesem Falle der Landrat des Rhein-Kreises Neuss.Im zweiten Verfahren sind Kläger die Aktionsgemeinschaft für Tiere Langenfeld/Monheim sowie deren Vorsitzende. Die Aktionsgemeinschaft nimmt Abgabe- und Fundtiere auf, die sie vorübergehend bei Mitgliedern in deren Privatwohnung als Pflegestellen unterbringt und dann vermittelt. Beklagter in diesem Verfahren ist der Landrat des Kreises Mettmann.In beiden Fällen vertreten die Beklagten die Auffassung, dass es sich bei der Unterbringung der Tiere um eine Unterbringung in einer tierheimähnlichen Einrichtung handele, für die eine - nicht vorhandene - Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erforderlich sei.Die Kläger sind der Auffassung, die Tiere würden nur vorrübergehend in den Pflegestellen aufgenommen und dann wieder vermittelt. Sie betrieben weder ein Tierheim noch eine ähnliche Einrichtung.Quelle:http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/
presse/pressem/2006/p060831.htmTIERSCHUTZ. Düsseldorfer Verwaltungsgericht weist Klage ab. Keine Vermittlung an Privatleute ohne Genehmigung.
DÜSSELDORF. Sie retten Hunde vor dem Tod, holen Katzen von der Straße. Doch jetzt macht ihnen eine Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts die Arbeit schwerer. Zwei Tierschutzvereine aus Langenfeld und Neuss verloren gestern ihre Klage gegen die zuständigen Behörden. Das Gericht entschied, dass die Vereine eine Erlaubnis brauchen, um die Tiere vorübergehend bei so genannten Pflegestellen unterzubringen. Der Tierschutzverein Neuss kümmert sich um Hunde, denen im Ausland der sichere Tod droht. 'Die bekommen eine Spritze, werden vergast, aufgehängt oder in eine Schlucht geworfen', empört sich Vereinsvorsitzender Jürgen Lochner auf dem Gerichtsflur über den Umgang mit herrenlosen Tieren in Mittelmeerländern. Seit vier Jahren engagiert sich der Verein, der bereits seit 30 Jahren besteht, für das Schicksal dieser Tiere. Rund 100 Hunde vermittelt er pro Jahr. Bis ein dauerhaftes Zuhause für die Vierbeiner gefunden ist, bleiben sie bei Familien, die bereits einen oder zwei Hunde besitzen. 'Die brauchen einfach viel Zeit, Liebe und Pflege', erklärt Lochner. Die Hundeeltern auf Zeit machen das ehrenamtlich, der Verein, Mitglied im Deutschen Tierschutzbund, unterstützt sie, übernimmt Tierarztkosten. 200 Katzen versorgtÄhnlich arbeitet die Aktionsgemeinschaft für Tiere in Langenfeld und Monheim, wenn sie streunende Katzen in den Kommunen einfängt. 'Wir bringen sie zum Arzt, lassen sie kastrieren', erläutert die Vorsitzende Christa Becker. Auf neue Herrchen oder Frauchen warten die Straßentiger ebenfalls in Pflegestellen. Etwa 200 Katzen hat der Verein in den letzten acht Jahren so versorgt.
Diese vorübergehende Unterbringung brauche eine behördliche Genehmigung, fanden die Amtsveterinäre in Neuss und Mettmann, es handele sich um einen 'tierheimähnlichen Betrieb' nach §11 Tierschutzgesetz. Thomas Schröder, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes, weiß, dass in vielen Städten diese Frage diskutiert wird. Seiner Meinung nach sind 'Pflegestellen keine tierheimähnlichen Betriebe'. Sie müssten zwar sorgfältig ausgesucht und vom Verein begleitet werden. 'Aber ich gehe davon aus, dass das bei unserem Mitgliedsverein so war und Sachkunde ohnehin vorhanden ist.'
Beide Vereine wollten die Frage nun gerichtlich klären lassen. Ihr Anwalt erklärte im Gericht, es seien doch nur jeweils ein bis zwei Tiere in einer Pflegestelle bei Privatleuten. Das Gesetz meine größere Anlagen. Mitglieder des Vereins formulierten ihre Befürchtung: 'Wenn eine Erlaubnis nötig ist und das Veterinäramt jederzeit kontrollieren kann, finden wir keine Pflegestelle mehr.' Das Gericht gab dennoch den Behörden Recht. Die vom Verein organisierte Unterbringung so vieler Tiere brauche eine Erlaubnis. Voraussetzung dafür ist eine Sachkundenachweis, der sich in einem mehrtätigen Seminar erwerben lässt. Anschließend muss das zuständige Veterinäramt den Betrieb der 'Einrichtung' erlauben. Thomas Schröder befürchtet, dass neue bürokratische Hürden 'das zarte Pflänzchen des caritativen Tierschutzes ersticken'. Christa Becker drückt sich drastischer aus: 'Das macht den privaten Tierschutz in Deutschland kaputt.' Sie ist erleichtert, dass zumindest nicht jede einzelne Pflegestelle eine Erlaubnis braucht, sondern nur der Verein. Aber sie will weiterkämpfen: 'Wir gehen bis zum Bundesverwaltungsgericht.' (Quelle NRZ-Online)
Hier eine kleine Entscheidungshilfe für den Kauf der nächsten Reifen:
Conti hat diese T-Shirts mit Strichlisten für überfahrene Hunde, Katzen und Frösche zwar bereits wieder vom Markt genommen, dennoch möchten wir diese geschmacklosen Idee nicht in Vergessenheit geraten lassen; schliesslich gibt es ja genug andere Reifen-Anbieter:

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AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
Mecklenburg-Vorpommern: Rasseliste der Hundehalterverordnung aktualisiert (03.01.2006)
Schwerin (aho) - Die so genannten "Molosser-Rassen" werden ab 01.Januar 2006 aus der Liste der gefährlichen Hunde in der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern herausgenommen. Danach zählen die Rassen Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano und Tosa Inu künftig nicht mehr zu den vermutet gefährlichen Hunden. Das teilt das Inneneinministerium von Mecklenburg-Vorpommern
"Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom16.03.2004 vorgegeben, die jeweiligen Landeslisten mit gefährlichen Hunden in Abständen zu überprüfen. Dies ist nunmehr erneut geschehen, nachdem der Bullmastiff schon früher gestrichen worden ist. Vor diesem Hintergrund wird die bewährte Struktur der Landeshundehalterverordnung (vom 04. Juli 2000) mit ihren prägnanten Merkmalen der Rasseliste und der Regelvermutung deutlich. Damit sind zugleich für die Ordnungsbehörden wirksame und für die Hundehalter zumutbare Regelungen geschaffen worden. Die Wirksamkeit dieser Verordnung zeigt sich insbesondere auch in einem deutlichen Rückgang der Beiß- und sonstigen Zwischenfälle in unserem Land von 64 im Jahr 2000 auf 20 Fälle 2004", betonte Innenminister Dr. Gottfried Timm.
Von den "Molosser-Rassen" gibt es gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern noch rund 130 Hunde, die in den letzten Jahren praktisch nicht mehr durch Beiß- und sonstige Zwischenfälle aufgefallen sind.
Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier, für die auch ein Importverbot besteht, sind im Einklang mit den meisten Bundesländern weiterhin als gefährlich eingestuft. "Die Überprüfung der Liste der gefährlichen Hunde bedeutet nicht nur die Streichung bestimmter Rassen. Hunde, die in der Statistik auffällig sind, werden weiterhin genau beobachtet.
Beispielweise haben Brandenburg und Bayern den Rottweiler auf die Liste der gefährlichen Rassen gesetzt", erklärte Minister Timm. "Aber grundsätzlich gilt, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von Ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, so sein Appell an alle Hundehalter."
-----------------------------------------------------------
(c) Copyright AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE
WWW: http://www.animal-health-online.de
E-Mail: drms@animal-health-online.de
Ich verzichte auf den Kauf von Souvenirs, für die Wildtiere getötet werden.
Die Petition finden Sie ++ hier ++
Umsonst gestorben
Unsere Datenbank enthält Beschreibungen von Tierversuchen, die in Deutschland durchgeführt und in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht wurden. Dabei handelt es sich nur um die Spitze
des Eisbergs. Zum einen können wir längst nicht alle Artikel berücksichtigen, zum anderen werden sehr viele Tierversuche gar nicht publiziert.
Dass heißt, Tiere wurden gequält und getötet, ohne dass die Ergebnisse anderen Forschern zugänglich gemacht werden. Doppel- und Dreifachversuchen sind so Tür und Tor geöffnet.Gründe, die Ergebnisse in der Schublade verschwinden zu lassen, gibt es viele.
Den ganzen Artikel von Dr. Corina Gericke finden Sie im Magazin unter
http://www.datenbank-tierversuche.de
---------------------------------------------------------------------
Die Datenbank Tierversuche (www.datenbank-tierversuche.de), ein Gemeinschaftsprojekt von Ärzte gegen Tierversuche e.V. und Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., macht die heutige Praxis des Tierversuchs transparent.
Dissertation von Anja Karin Gold:
Bedeutung, Ausbildungsmethoden und Leistungskontrollen der privaten Hundeschulen in Deutschland unter tiera¨rztlichen Gesichtspunkten
Aus dem Institut fu¨r Tierschutz, Verhaltenskunde und Tierhygien der Tiera¨rztlichen Fakulta¨t der Ludwig-Maximilians-Universita¨t Mu¨nchen - Vorstand: Prof. Dr. M. Erhard
PDF DATEI ++ hier ++
Seit fünf Jahren werden Kinder in Sachen Tierschutz unterrichtet
Ostermünchen - Nicht nur Hund, Katz und Maus gehen in rauhen Mengen jährlich im Tierheim Ostermünchen aus und ein. Auch Kinder sind immer wieder gern gesehene Gäste. Fast 2000 haben bisher den Tierschutzunterricht im Tierheim Ostermünchen besucht.Dieser Tierschutzunterricht ist kostenlos. Die Vorsitzende des Tierheims, Hildegard Wimmer, freut sich jedoch über freiwillige Spenden.
Der Unterrichtsvormittag beginnt mit einer Einführung zum Thema Tierschutz. Danach wird den Kindern oder Jugendlichen ein jeweils altersgerechter Film vorgeführt. Für die Sechs- bis Zehnjährigen wird ein Video gezeigt, das die jungen Gemüter zur Tierliebe hinführt, zudem aber auch sehr lustig und informativ ist. Vom 11. Lebensjahr aufwärts sehen die Kinder einen Film, der speziell für die höheren Schulklassen gedreht wurde und von den Themen her anspruchsvoller ist. Dieser Film wurde von einer Österreichischen Tierschutzorganisation gedreht, die auch ausgebildete Tierschutzlehrer in Schulen schickt.
Nach einer Pause dürfen die Kinder das Katzen- und Kleintierhaus besuchen. Hier wird erklärt, woher die Tiere im Heim kommen. Es wird über das Katzenelend und den richtigen Umgang mit Hunden und Kleintieren gesprochen sowie über die Verantwortung, die man trägt, wenn man selbst ein Haustier besitzt. Die Kinder haben immer sehr viele Fragen, so dass ein Tierschutzvormittag viel zu schnell vorüber geht.Die meisten Schulklassen kamen seit Beginn des Tierschutzunterrichtes vor fünf Jahren aus der Grund- und Hauptschule in Ostermünchen, der Grund- und Hauptschule an der Prinzregentenstraße in Rosenheim, der Luitpoldschule und St. Georg-Schule in Bad Aibling, aus Söchtenau, Neubeuern, Breitbrunn, Götting, Aising, Au bei Bad Feilnbach, Eiselfing oder Haag.
Wimmer, die 1984 den Verein mitbegründete, war es immer ein besonderes Anliegen, Kinder zur Tierliebe zu erziehen. Der Verein baut auf die Kinder, denn sie sind die Zukunft.Ziel des Tierschutzunterrichts ist es, der heranwachsenden Generation Einfühlungsvermögen, Verständnis und einen verantwortungsvollen Umgang mit den Tieren näher zu bringen. Neben der Vermittlung von Fakten rund um den Tierschutz geht es vor allem um eine Werterziehung zur Gewaltfreiheit gegenüber allen fühlenden und leidensfähigen Lebewesen.
http://www.rosenheimer-nachrichten.de/zet_
report.php?1&kategorie=264&id=10292
Muslimische Taxifahrer lehnen Blinde mit Hund ab
Von: Evangelische Nachrichtenagentur idea
L o n d o n (idea) ˆ Einige muslimische Taxifahrer in London weigern
sich, Blinde mit ihren Führhunden zu transportieren, weil sie die Tiere
als unrein ansehen. Nur selten landen solche Fälle vor Gericht, wo die
Mietwagenfahrer zu Geldbußen verurteilt werden können.Ihnen kann im schlimmsten Fall die Lizenz entzogen werden. Der
Tageszeitung Daily Mail zufolge mehren sich solche Fälle. So weigerte
sich der Minicar-Fahrer Abdul Rasheed Majekodumni, die 39jährige Jane
Vernon zu transportieren, weil sie ihren Blindenhund mit sich führte.
Die Juristin, die beim Nationalen Blindeninstitut mit solchen Fällen
befasst ist, fühlte sich nach eigenen Angaben wie ein Mensch zweiter
Klasse behandelt. Der Chef der Minicar-Firma, bei dem sie sich
beschwerte, habe ihr nur gesagt, sie sollte mehr Respekt für Menschen
aus anderen Kulturen zeigen. Für ihre Rechte als Behinderte habe er
hingegen kaum Respekt gezeigt. Majekodumni wurde vom Amtsgericht im
Londoner Stadtteil Marylebone wegen des Verstoßes gegen die
Transportpflicht zu einer Geldstrafe von umgerechnet 300 Euro
verurteilt; außerdem muss er 1.800 Euro zahlen, weil das
Antidiskriminierungsgesetz übertreten habe. Nach Angaben von Frau Vernon
müssen die Behörden bei der Erteilung von Taxi-Lizenzen sorgsamer auf
die religiöse Einstellung muslimischer Fahrer achten, damit sich solche
Vorfälle nicht wiederholen.http://www.idea.de/startseite/nachrichten/sv-ss-rubriknews/article/47836/128/
Deutsche Tollwutverordnung geändert!
Jährliche Tollwutimpfung wird nicht mehr verlangt!
Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) endlich die deutsche Tollwutverordnung geändert.
Dies ist der entscheidende neue Passus:
"Begriffsbestimmungen", Paragraph 1:
Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
(....)
3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a)im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b)im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
Das bedeutet: Es wird nicht mehr nur die jährliche Tollwutimpfung als "wirksamer Impfschutz" anerkannt, sondern als "wirksamer Impfschutz" gelten nun Wiederholungsimpfungen, die innerhalb der vom Hersteller angegebenen Zeitabstände verabreicht worden sind.
Beispiel: Ein Hund wurde im Jahr 2004 in der Schweiz mit dem Impfstoff Rabdomun geimpft und wurde dann nach Deutschland gebracht. Der Schweizer Beipackzettel von Rabdomun besagt, daß der Impfstoff mindestens drei Jahre lang Schutz vor einer Tollwutinfektion verleiht.
Diese Impfung muß nunmehr auch in Deutschland anerkannt werden. Das heißt: Auch in Deutschland muß dieser Hund erst im Jahr 2007 wieder gegen Tollwut geimpft werden!
Denn: Die jährliche Tollwutimpfung wird nun auch in Deutschland nicht mehr verlangt!
Es bleibt aber ein Problem, und zwar die im neuen Verordnungstext angesprochenen Angaben des Herstellers zum Zeitraum, innerhalb dessen die Wiederholungsimpfung fällig wird.
In den Beipackzetteln der in Deutschland verkauften Tollwutimpfstoffe steht nichts über die (Mindest-) Dauer des Impfschutzes - es wird immer nur verwiesen auf die (bis Ende 2005 verlangte) jährliche Wiederholungsimpfung entsprechend den Vorschriften der Tollwutverordnung.
Wir haben also bisher in Deutschland keine Tollwutimpfstoffe für Katzen und Hunde, deren Beipackzettel etwas aussagt über die (Mindest-) Dauer des Impfschutzes.
Solange wir keine deutschen Tollwutimpfstoffe mit der Angabe "Wiederholungsimpfung nach drei Jahren" oder ähnlich haben, könnten Tierhalter so vorgehen:
Sie bitten den Tierarzt, aus der Schweiz einen Tollwutimpfstoff zu besorgen, in dessen Beipackzettel ein Auffrischintervall von drei Jahren angegeben ist, und lassen diesen Impfstoff dann beim nächsten Tollwut-Impftermin verabreichen.
Oder: Sie wenden sich an den Hersteller des Impfstoffs, den der Hund bei seiner letzten Tollwutimpfung erhalten hat, und bitten um eine schriftliche Angabe dazu, wie lange der Impfschutz mindestens hält.
Auch die in Deutschland verkauften Haustier-Tollwutimpfstoffe schützen selbstverständlich länger als ein Jahr, und die Hersteller besitzen entsprechende Daten! (Siehe auch den Beitrag "Dauer des Impfschutzes" auf dieser Website.)
Damit hat man dann etwas in der Hand, wenn das Veterinäramt den Tollwutimpfschutz des Tiers überprüft, etwa wegen eines Beißvorfalls.
Fazit: Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung vom 20. Dezember 2005 besteht auch hierzulande nicht mehr der Zwang zur jährlichen Tollwutimpfung. Das BMVEL hat mit der Änderung der Tollwutverordnung das deutsche Recht endlich an das EU-Recht angepaßt (siehe auch Beitrag "EU paradox" auf dieser Website.)
Tierhalter sollten das nutzen und ihre Hunde, Katzen und Frettchen nicht mehr jährlich gegen Tollwut impfen lassen. Das ist für den Schutz gegen Tollwut sowieso nicht nötig. Die jährliche Impfung kann den Tieren außerdem schweren Schaden zufügen, vor allem den Katzen, die dadurch Krebs an der Impfstelle bekommen können.
Durch die Änderung der Tollwutverordnung brauchen wir die Petition nicht mehr fortzuführen. Wir danken allen Tierhaltern und Tierhalterinnen, die die Petition unterstützt haben!
Monika Peichl
Professor Dr. Leo Peichl
PS: Durch die Änderung der Tollwutverordnung sind nun einige Aussagen auf dieser Website nicht mehr aktuell. Wir werden die Texte entsprechend überarbeiten. Unser nächstes Ziel sollte es sein, auch die dreijährliche Impfung zu Fall zu bringen: Denn Tollwutimpfungen schützen unsere Tiere länger als drei Jahre. Dazu ist es nötig, daß wissenschaftlichen Daten vorgelegt werden, die die längere Schutzdauer belegen (teilweise gibt es sie natürlich schon), und daß die Hersteller die längere Schutzdauer auch in den Beipackzetteln nennen. In den USA haben Tierhalterinnen und Tierhalter im vergangenen Jahr eine Kampagne begonnen, mit der sie die dreijährliche Tollwutimpfung zu Fall bringen wollen. Vielleicht wird es irgendwann einmal möglich sein, daß gegen Tollwut richtig grundimmunisierte Haustiere gar keine Wiederholungsimpfung mehr bekommen müssen. Es deutet vieles darauf hin, daß der Tollwutschutz viel länger als drei Jahre hält, wahrscheinlich sogar lebenslang.
Mietrecht: Bei "Vielleicht-Allergie" muss der Hund nicht draußen bleiben
24.08.2006
Will ein Vermieter einem Mieter die Haltung eines Hundes untersagen, weil eine Mitmieterin "wegen einer Hundeallergie gesundheitliche Probleme bekommen könnte", so ist das kein ausreichender Verweigerungsgrund, wenn das Gutachten über die Allergiekranke aussagt, dass sie lediglich "veranlagt ist, Allergien zu bekommen" und ihr "angeraten wird, den unmittelbaren
Kontakt zu Tieren zu vermeiden". In einem solchen Fall müssen die Interessen abgewogen werden, was hier dazu führte, dass der Hund aufgenommen werden durfte, da die Frau ihn berufsbedingt (bei der Betreuung Demenzkranker) benötigte. Eine separate Kaution mit Blick auf eine mögliche erhöhte Verschmutzung darf der Vermieter nicht verlangen. (Amtsgericht Aachen, 85 C
85/05)
http://www.valuenet.de/php/newsContent.php?objid=1003276 Verwaltungsgericht Düsseldorf - Erlaubnispflicht nach dem
Tierschutzgesetz für die vorübergehende Unterbringung geretteter Tiere
Verwaltungsgericht verhandelt über Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz für die vorübergehende Unterbringung geretteter Tiere Die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verhandelt am Montag, den 4. September 2006 über zwei Klagen, in denen es um die Frage geht, ob für die vorübergehende Unterbringung geretteter Tiere eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erforderlich ist. Kläger im ersten Verfahren ist der Tierschutzverein Neuss. Dessen Vereinsmitglieder retten Hunde aus Tötungssituationen und verbringen sie in Pflegestellen, wo sie bis zu ihrer Vermittlung an neue Halter verbleiben. U.a werden auch Hunde aus dem Ausland nach Deutschland verbracht. Beklagter ist in diesem Falle der Landrat des Rhein-Kreises Neuss.Im zweiten Verfahren sind Kläger die Aktionsgemeinschaft für Tiere Langenfeld/Monheim sowie deren Vorsitzende. Die Aktionsgemeinschaft nimmt Abgabe- und Fundtiere auf, die sie vorübergehend bei Mitgliedern in deren Privatwohnung als Pflegestellen unterbringt und dann vermittelt. Beklagter in diesem Verfahren ist der Landrat des Kreises Mettmann.In beiden Fällen vertreten die Beklagten die Auffassung, dass es sich bei der Unterbringung der Tiere um eine Unterbringung in einer tierheimähnlichen Einrichtung handele, für die eine - nicht vorhandene - Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erforderlich sei.Die Kläger sind der Auffassung, die Tiere würden nur vorrübergehend in den Pflegestellen aufgenommen und dann wieder vermittelt. Sie betrieben weder ein Tierheim noch eine ähnliche Einrichtung.Quelle:http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressem/2006/p060831.htmTIERSCHUTZ. Düsseldorfer Verwaltungsgericht weist Klage ab. Keine Vermittlung an Privatleute ohne Genehmigung.
DÜSSELDORF. Sie retten Hunde vor dem Tod, holen Katzen von der Straße. Doch jetzt macht ihnen eine Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts die Arbeit schwerer. Zwei Tierschutzvereine aus Langenfeld und Neuss verloren gestern ihre Klage gegen die zuständigen Behörden. Das Gericht entschied, dass die Vereine eine Erlaubnis brauchen, um die Tiere vorübergehend bei so genannten Pflegestellen unterzubringen. Der Tierschutzverein Neuss kümmert sich um Hunde, denen im Ausland der sichere Tod droht. 'Die bekommen eine Spritze, werden vergast, aufgehängt oder in eine Schlucht geworfen', empört sich Vereinsvorsitzender Jürgen Lochner auf dem Gerichtsflur über den Umgang mit herrenlosen Tieren in Mittelmeerländern. Seit vier Jahren engagiert sich der Verein, der bereits seit 30 Jahren besteht, für das Schicksal dieser Tiere. Rund 100 Hunde vermittelt er pro Jahr. Bis ein dauerhaftes Zuhause für die Vierbeiner gefunden ist, bleiben sie bei Familien, die bereits einen oder zwei Hunde besitzen. 'Die brauchen einfach viel Zeit, Liebe und Pflege', erklärt Lochner. Die Hundeeltern auf Zeit machen das ehrenamtlich, der Verein, Mitglied im Deutschen Tierschutzbund, unterstützt sie, übernimmt Tierarztkosten. 200 Katzen versorgtÄhnlich arbeitet die Aktionsgemeinschaft für Tiere in Langenfeld und Monheim, wenn sie streunende Katzen in den Kommunen einfängt. 'Wir bringen sie zum Arzt, lassen sie kastrieren', erläutert die Vorsitzende Christa Becker. Auf neue Herrchen oder Frauchen warten die Straßentiger ebenfalls in Pflegestellen. Etwa 200 Katzen hat der Verein in den letzten acht Jahren so versorgt.
Diese vorübergehende Unterbringung brauche eine behördliche Genehmigung, fanden die Amtsveterinäre in Neuss und Mettmann, es handele sich um einen 'tierheimähnlichen Betrieb' nach §11 Tierschutzgesetz. Thomas Schröder, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes, weiß, dass in vielen Städten diese Frage diskutiert wird. Seiner Meinung nach sind 'Pflegestellen keine tierheimähnlichen Betriebe'. Sie müssten zwar sorgfältig ausgesucht und vom Verein begleitet werden. 'Aber ich gehe davon aus, dass das bei unserem Mitgliedsverein so war und Sachkunde ohnehin vorhanden ist.'
Beide Vereine wollten die Frage nun gerichtlich klären lassen. Ihr Anwalt erklärte im Gericht, es seien doch nur jeweils ein bis zwei Tiere in einer Pflegestelle bei Privatleuten. Das Gesetz meine größere Anlagen. Mitglieder des Vereins formulierten ihre Befürchtung: 'Wenn eine Erlaubnis nötig ist und das Veterinäramt jederzeit kontrollieren kann, finden wir keine Pflegestelle mehr.' Das Gericht gab dennoch den Behörden Recht. Die vom Verein organisierte Unterbringung so vieler Tiere brauche eine Erlaubnis. Voraussetzung dafür ist eine Sachkundenachweis, der sich in einem mehrtätigen Seminar erwerben lässt. Anschließend muss das zuständige Veterinäramt den Betrieb der 'Einrichtung' erlauben. Thomas Schröder befürchtet, dass neue bürokratische Hürden 'das zarte Pflänzchen des caritativen Tierschutzes ersticken'. Christa Becker drückt sich drastischer aus: 'Das macht den privaten Tierschutz in Deutschland kaputt.' Sie ist erleichtert, dass zumindest nicht jede einzelne Pflegestelle eine Erlaubnis braucht, sondern nur der Verein. Aber sie will weiterkämpfen: 'Wir gehen bis zum Bundesverwaltungsgericht.' (Quelle NRZ-Online)
NEUES FÜR HALTER VON HUNDEN ZWEIFELHAFTER RASSENZUGEHÖRIGKEIT IM SINNE VON § 2 ABS. 1 und 3 HUNDEGESETZ
Verfasser: Rechtsanwalt Michael Rockel, Herbert-Weichmann-Straße 71, 22085 Hamburg Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hundehalter,
das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem wichtigen Beschluß vom 09. August 2006 die Rechte von Halter von Hunden zweifelhafter Rassenzugehörigkeit gestärkt. Es hat insbesondere die Rechte der Hunde gestärkt, deren Rassenzugehörigkeit sich als noch unklar erwiesen hat und es hat auch das unterlegene Bezirksamt in die verfassungsrechtlichen Schranken verwiesen. Das Gesetz hat sich insoweit als verfassungsgemäß gezeigt.
Praktisches Ergebnis des Beschlusses ist, daß ein seit Januar 2006 sichergestellter Hund an den Halter herausgegeben werden mußte.
Wichtig für Halter vermeintlicher Listenhunde und entsprechender Mischlingstypen ist, daß sie sich nicht verstecken, sondern sich Klarheit über die Rassenzugehörigkeit ihres Hundes verschaffen. Notwendig dafür ist ein qualifiziertes Gutachten eines niedergelassenen Tierarztes / Amtsveterinärs oder Tierarzt eines Vereins. Die Betonung liegt auf "qualifiziert". Alte "Boxer-Labrador"-Bescheinigungen sind per sofort wertlos bzw. müssen überprüft werden.Der Hundehalter hat gemäß § 2 Abs. 4 Hundegesetz nachzuweisen, welcher Rasse oder welchem Mischlingstyp sein Hund angehört.Verhält er sich entsprechend, handelt er gesetzmäßig.Kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, daß es sich um keinen Listenhund handelt, ist der Hund ordnungsgemäß bei der Behörde bis zum 31.12.-2006 anzumelden bzw. bei Neuanschaffung dort sofort bekannt zu machen.Gleiches gilt, wenn das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, daß der Hund nicht eindeutig einer Rasse oder einem Mischlingstyp zuzuordnen ist.Kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, daß es sich um einen Listenhund, Mischlingstypen handelt, bei dem entsprechende sichtbare Merkmale eines solchen Hundes vorhanden sind, ist ein Antrag auf Halten des gefährlichen Hundes bei der Behörde zu stellen.Jedem Hundehalter ist anzuraten, die entsprechenden gutachterlichen Ausführungen bei sich zu führen.Kommt bei einer Kontrolle die Polizei / der BOD zu dem Ergebnis, es handele sich entgegen den Ausführungen des Gutachtens um einen sogenannten Listenhund, handelt sie unrechtmäßig, wenn sie den Hund dennoch sicherstellt, d. h. mitnimmt.Ebenfalls handelt die Behörde unrechtmäßig, wenn sie trotz Gutachten den Hund als gefährlichen Hund einstuft und z. B. die Untersagung verfügt.Da Widerspruch und Anfechtungsklage nach dem Gesetz keine aufschiebende Wirkung haben, könnte die Behörde meinen, den Hund sicherzustellen und dauerhaft nicht wieder herausgeben zu müssen. Dies trifft nicht zu.In beiden Fällen hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, daß vor Klärung der Rassenzugehörigkeit in Zweifelsfällen, also wenn Hundehalter und Behörde zu jeweils anderen Ergebnissen gelangenein Antrag auf Halten eines gefährlichen Hundes nicht gestellt werden muß.Erst wenn im Verwaltungsverfahren ein endgültiges Ergebnis über die Rassenzugehörigkeit vorliegt, ist über den weiteren Weg zu entscheiden.In den genannten Fällen haben Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung. Allerdings muß der Hundehalter diese beim Verwaltungsgericht wieder herstellen lassen.Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, daß der politische Wille des Gesetzgebers, alle Listenhunde aus Hamburg zu verbannen nicht ohne weiteres funktioniert. Dank der Gerichte, vor dessen Schranken übereifrige Politiker und willfährige Verwaltungsbedienstete in der Umsetzung dieses politischen Willens enden, hat auch der Listenhundehalter und Halter verdächtiger Hunderassen eine reale Chance seinen Hund in Hamburg zu halten. Voraussetzung ist allerdings, daß er sich auch dem rechtsstaatlichen Verfahren stellt und sich genaue Informationen über die Gesetzeslage verschafft und was ich dringend empfehle vorbeugend Rechtsrat einholt.
Mit den Pilzen kommen die Zecken - Bundesverband praktizierender Tierärzte warnt vor Hundemalaria im Herbst
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25.09.2006 - 04:30 Uhr, Bundesverb. Prakt. Tierärzte e.V. Pressemappe
<http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=18136> [Pressemappe
<http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=18136>] Frankfurt am Main (ots) -Durch die Klimaveränderung hat sich fast überall in Deutschland
die Auwaldzecke breit gemacht. Sie ist die Überträgerin der
gefährlichen bis tödlich verlaufenden Hundemalaria. Um die Gefahren
einzudämmen und die Hunde rechtzeitig zu schützen, hat der
Bundesverband praktizierender Tierärzte das Programm zum Schutz der
Hunde initiiert, das von Rüdiger Scheunemann betreut wird. An ihn die
Frage: Wie groß ist nun tatsächlich die Gefahr, dass ein Hund nach
einem Spaziergang an Hundemalaria erkrankt? Rüdiger Scheunemann (23 sec.): Die Gefahren wurden bisher bei uns
deutlich unterschätzt. Der Krankheitsverlauf ist ähnlich der
menschlichen Malaria. Der Hund wird von Blutparasiten befallen, diese
zerstören die roten Blutkörperchen. Blutarmut, Gelbsucht und hohes
Fieber sind die Folge. Unbehandelt stirbt der Hund in der Regel nach
wenigen Tagen. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte beobachtet
deshalb mit Sorge die zunehmende Ausbreitung dieser schweren
Hundkrankheit. Frage: Ist diese Krankheit regional begrenzt, wie zum Beispiel die
durch Zecken übertragene FSME? Rüdiger Scheunemann (14 sec.): Leider nein. Anders als bei der
FSME, die beim Menschen schwere Hirnhautentzündungen verursacht, ist
die Hundemalaria mittlerweile fast in ganz Deutschland verbreitet.
Und ein einziger Stich einer infizierten Zecke reicht aus, um sie auf
den Hund zu übertragen. Frage: Gibt es denn einen wirksamen Schutz, den Hund vor den
gefährlichen Zecken zu schützen? Rüdiger Scheunemann (23 sec.): Es gibt einen fast 100%igen Schutz,
die sogenannten Spot on-Produkte mit abschreckender Wirkung, mit dem
so genannten Repellenteffekt. Diese Stoffe werden auch von Tierärzten
am häufigsten verordnet. An einem Punkt auf die Haut des Hundes
geträufelt, verteilen sie sich dann von den Ohren bis zur
Schwanzspitze. Wie mit einem unsichtbaren Schutzschild wird der Hund
hierdurch vor Zecken und damit auch vor der Hundemalaria geschützt. ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de <mailto:desk@newsaktuell.de>.
Rüdiger Scheunemann, 02246-3574
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=877613&ressort=5Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt ist letztes Bundesland ohne gesetzliche Regeln für
gefährliche Hunde / Hessische Verordnung als VorbildInnenminister: Kampfhundegesetz bis zum Jahresende im Landtag
Von Bernd Kaufholz<http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?sid=02b70afa
8860aae5087b914d1cb29dfc&em_cnt=164150&em_src=87120&em_ivw=$em_ivw>
<http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?sid=02b70afa8860aae
5087b914d1cb29dfc&em_cnt=164150&em_src=87120&em_ivw=$em_ivw>
Nach vier Jahren versucht das Innenministerium Sachsen-Anhalts zum
zweiten Mal ein Kampfhundegesetz auf den Weg zu bringen. 2002 war der
Vorstoß des damaligen Innenministers Manfred Püchel ( SPD ) an einem
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts gescheitert. Bis Ende des Jahres
soll das modifi zierte Gesetz durch den Landtag sein.Magdeburg. " Der Fahrplan steht fest : In drei, vier Wochen liegt der
Entwurf des Kampfhundegesetzes auf dem Tisch der Landesregierung. Bis
Ende des Jahres wird im Parlament darüber abgestimmt ", sagt
Innenminister Holger Hövelmann ( SPD ). Doch mit Blick auf die
Geschichte des Gesetzes fügt er sofort an : " Ich gehe jedoch ganz fest
davon aus, dass Hundebesitzer erneut dagegen klagen werden. "<http://ad.de.doubleclick.net/jump/oms.volksstimme.de/football;oms=football;
nielsen=6;sz=300x250;tile=3;ord=326706136768?>
<http://www.adlink.de>
Das Gespräch mit Hövelmann wurde kurz vor der jüngsten Bissattacke eines
Kampfhundes in Stendal geführt.Im Jahr 2002 war die Kampfhundeverordnung, die Haltung, Handel und Zucht
bestimmter Hunderassen untersagte, vom höchsten Verwaltungsgericht
Sachsen-Anhalts gekippt worden. Man könne einen Hund nicht per Gesetz
als gefährlich einstufen, so die Begründung. Innenminister Manfred
Püchel hatte damals den Gesetzesvorstoß unternommen, nachdem im Jahr
2000 eine Sechsjährige in Hamburg von einem Kampfhund totgebissen worden
war.2005 hatte Püchel einen zweiten Versuch unternommen. Sein Entwurf war
jedoch an CDU, FDP und PDS gescheitert." Hessen-Schachzug "Diesmal scheint die Sache aussichtsreicher. Denn der Koalitionsvertrag
zwischen den Regierungsparteien SPD und CDU sieht eine Regelung auf
diesem Gebiet ausdrücklich vor. Und um unentschlossene CDU-Abgeordnete
zu überzeugen, habe SPD-Innenminister Hövelmann zu einem " geschickten
Schachzug " gegriffen, wie es aus seinem Haus heißt. Er hat als Vorlage
für den Gesetzentwurf das Kampfhundegesetz des CDU-regierten
Bundeslandes Hessen übernommen. Hövelmann : " Der Grund ist, dass das
Gesetz in Hessen durchgeklagt ist. Bis zur höchsten Instanz. "Der Minister geht davon aus, dass die CDU mit großer Mehrheit für den
Entwurf stimmen wird, " wahrscheinlich auch die PDS ", die FDP dagegen
votieren wird.Sachsen-Anhalt ist inzwischen das letzte Bundesland ohne
Kampfhundegesetz. Niedersachsen und Thüringen haben lediglich keine
Liste der " gefährlichen Hunde " Das Bundesgesetz regelt nur das
Importverbot von Kampfhunden.Hövelmann spricht vom " Drei-Schritte-Modell " :" Gerade ist ein Erlass an die Kommunen gegangen, der konkret aufzeigt,
welche Möglichkeiten sie bereits jetzt im Rahmen der Gefahrenabwehr
haben ", so der Innenminister. Sie reichen vom Leinen- und Maulkorbzwang
bis hin zur Wegnahme des Tieres, wenn sich der Halter widersetzt.
Hintergrund ist die tödliche Kampfhundeattacke in der Altmark vor
wenigen Wochen.Der zweite Schritt ist das Gesetz, das lediglich aus vier Paragraphen
besteht. Der erste ist der wichtigste. Darin wird das Innenministerium
ermächtigt, die Einzelheiten per Verordnung zu regeln.Damit will Holger Hövelmann nicht in dieselbe juristische Falle tappen
wie sein Parteifreund. Manfred Püchel hatte bereits im Gesetz die
Einzelheiten festgeschrieben und war damit vor Gericht gescheitert.Der dritte und entscheidende Punkt ist die Verordnung à la Hessen. Darin
sind die Hunde aufgelistet, die als " gefährlich " eingestuft werden.
Außerdem geht es um das " Halten und Führen " von Hunden, die Erteilung
und den Widerruf der Erlaubnis, solche Rassen zu halten, und der Punkt "
Zuverlässigkeit " des Halters.Bei Gefahr TötungDie sei zum Beispiel nicht gegeben wenn der Hundebesitzer " wegen
vorsätzlichen Angriffs auf Leben oder Gesundheit, Vergewaltigung,
Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruchs, Widerstands gegen die
Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat
gegen Eigentum und Vermögen rechtskräftig verurteilt wurde.Ein weiterer Paragraph bezieht sich auf die " Sachkunde " der
Hundehalters. Diese drücke sich so aus, dass er einen gefährlichen Hund
so halten kann, dass von dem Tier keine Gefahr für Leben und Gesundheit
ausgeht.Weiterhin geht es um die " Wesensprüfung " des Tiers, die " Sicherung
von Grundstücken und Wohnungen " und die " Ausbildung " von Hunden.
Verlangt wird die " Kennzeichnung " der gefährlichen Rassen durch einen
Chip.Die zuständige Behörde kann die " Tötung " eines Hundes anordnen, wenn
er eine Gefahr darstellt. Meinunghttp://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?sid=02b70afa88
60aae5087b914d1cb29dfc&em_cnt=164150
Kampfhunde-Liste sorgt für Streit in Sachsen-Anhalt
Die angekündigte Kampfhunde-Verordnung für Sachsen-Anhalt sorgt für
Diskussionen im Landtag. Der CDU-Innenexperte Kolze sagte, eine Liste
verbotener Rassen werde seine Fraktion ablehnen. Der FDP-Politiker
Kosmehl erklärte, mit den Freien Demokraten werde es keine pauschalen
Verurteilungen geben.- An den Stimmen von CDU, FDP und PDS war im
vergangenen Jahr bereits ein Kampfhundegesetz gescheitert.-
Sachsen-Anhalts Innenminister Hövelmann hatte gestern ein neues Gesetz
angekündigt. Vor zwei Tagen war ein 10-jähriger Junge in Stendal von
einem Kampfhund schwer verletzt worden. Sachsen-Anhalt ist das einzige
Bundesland, dass keine landesweite Regeln für das Halten von Kampfhunden
hat.
zuletzt aktualisiert: 26. September 2006 | 08:06
Quelle: MDR 1 RADIO SACHSEN-ANHALT http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3516983.html
News August 06 ++ hier ++
1. Vortrag: Thomas Baumann in Düsseldorf
2. Gassi TV meets Dog Day
3. Umfrage: Soll man Wölfe in freier Wildbahn abschiessen?
4. Die Tage des Wolfes sind gezählt
5. Es liegt am Menschen - nicht an der Rasse
6. Mietrecht: Bei "Vielleicht-Allergie" muss der Hund nicht draußen bleiben
7. Kuriose Gesetze zum Schutz von Haustieren in Turin
8. Religionswächter in Saudi-Arabien verbieten Haustiere
9. Peek & Cloppenburg wird pelzfrei
10. Ein Menschenhirn ist kein großes Affenhirn- Irrwege der Hirnforschung
11. Verschmierte Vögel: Ursache ist Rapsöl (Düsseldorf)Liebe Tierfreunde
Vermutlich durch illegale Öleinleitung auf dem Rhein werden seit Tagen immer mehr verölte Wasservögel gefunden - wahrscheinlich sind Hunderte Enten, Gänse und Schwäne betroffen.
Wir haben Stationen, wo die Tiere gereinigt und gepflegt werden ABER zu wenige Helfer, die sie an den Ufern einfangen. Wer kann helfen?
Wir brauchen dringend Leute möglichst mit Auto, mit Käschern, Katzen- oder sonstigen Tiertransport-körben oder auch großen Kartons (mit Luftlöchern).Bitte Hunde zu Hause lassen, da die Vögel sonst eventuell aufs Wasser getrieben werden!
Wer helfen kann meldet sich bei der Notruf-Nr.: 0172 - 24 33 544
Vielen Dank! Gudrun Fröhlich
Bürgerinitiative Freilebende Stadttiere Düsseldorf
weitere Texte hierzu: ++ hier ++
News vom August 06 ++ hier ++ 1. Ähnlichkeitswettbewerb
2. DogDay am 20.8. In Düsseldorf
3. Günter Bloch: Was macht ein Hund ohne Herrchen?
4. Neue Studie aus Amerika: Haltungsbedingen verfälschen Tierversuchsergebnisse
5. HUTA- Ratingen (Hundetagesstätte) sucht zum Herbst/ Winter einen zuverlässigen Fahrer
6. WDR sucht Hundehalter mit Wohnungsproblemen
7. Dominanzverhalten: Da wird der Mann dem Hunde ähnlich
8. Tierheim: Hundegebell ist zumutbar
9. Tierschützer trauern um «Bruno» - für Jagd-Abschaffung
10. Vogelgrippe oder Pharma-Marketing?
11. Erstes Föhrer Wildtiersymposium
Hier eine kleine Entscheidungshilfe für den Kauf der nächsten Reifen:
Conti hat diese T-Shirts mit Strichlisten für überfahrene Hunde, Katzen und Frösche zwar bereits wieder vom Markt genommen, dennoch möchten wir diese geschmacklosen Idee nicht in Vergessenheit geraten lassen; schliesslich gibt es ja genug andere Reifen-Anbieter: 
Wir veranstalten am 10. September 2006 unser Sommerfest. Auf Sie wartet eine Tombola mit tollen Gewinnen, leckerer Kuchen, Gegrilltes mit Salaten, Wir und unsere Fellnasen.
Jeder ist herzlich Willkommen und wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Düsseldorf: Junge Boxerhündin im Ausland kupiert
Amt für Verbraucherschutz: Halterin drohen bis zu 25.000 Euro Strafe
Es kommt an der Grenzkontrollstelle des Flughafens immer wieder vor und fordert das sofortige Eingreifen des Amtstierarztes: Ein junger Hund, 45 Tage alt, sollte am Mittwoch, 12. Juli, aus Russland eingeführt werden. Ohne Schwanz und mit kupierten Ohren: ein Bild des Jammers. Für die amtliche Tierärztin des Amtes für Verbraucherschutz gab es nur eins: Die kleine Boxerhündin mit Namen Anastasia musste sofort behandelt und anschließend zur Obhut ins Tierheim gebracht werden.
Die Reisende, die mit dem Boxerweibchen einreisen wollte, erwartet nicht nur ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, sondern auch wegen des Verstoßes gegen das Tierseuchenrecht. Ein so junger Hund hat keine wirksame Tollwutimpfung. Er muss in Quarantäne bleiben, weil eine Tollwutimpfung erst nach drei Monaten wirksam wird. Diese Ordnungswidrigkeit kann bis zu einem Betrag von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Das Amt für Verbraucherschutz weist aus diesem Anlass noch einmal darauf hin: Das Kupieren von Ohren und Rute ist in Deutschland verboten. "Es verstößt gegen das Tierschutzrecht. Es gibt dafür keinen vernünftigen Grund sondern dient nur der Mode und dem Geschmack des Hundebesitzers", so die Auffassung der Amtstierärzte in Deutschland. Das Kupieren ist mit großen Schmerzen verbunden, die während der notwendigen Nachbehandlung von zwei bis vier Wochen andauern können.
Schlimme Folgen gibt es auch für die Signalmotorik der Tiere: Schwanzwedeln zum Beispiel ist ein wichtiges Kommunikationsmittel für Hunde. Durch das Fehlen der Rute wird diese Verständigungsform eingeschränkt. Hunde, die solche Einschränkung erfahren, werden aggressiver und beißen schneller zu.
Boxerweibchen Anastasia war nach Auffassung der Experten vom Amt für Verbraucherschutz zudem viel zu jung, um von ihrer Mutter und ihren Geschwistern getrennt zu werden. Um ein normales Sozialverhalten zu erlernen, ist der Umgang mit Artgenossen zwingend. Für Anastasias Zukunft bedeutet das, dass sie unter Umständen zu keinem normalen Sozialverhalten im Umgang mit Artgenossen finden wird.
(pau)
14. Juli 2006
http://www.duesseldorf.de/presse/pld/d2006/d2006_07/d2006_07_14/p20510.shtml Zum Tod des Problembären
Brunos Erbe
Von Fridtjof Küchemann
26. Juni 2006 Das Ende war natürlich unwürdig. Am frühen Montag morgen ist Bruno Problembär nahe dem Spitzingsee von Jägern zur Strecke gebracht worden..... FAZ ++hier ++
Kommentar: Nur nicht zu natürlich.......FAZ ++hier++
News vom Mai/Juni 06 ++ hier ++
1. Vergifteter Hund: 6000 EUR Strafe für Täter
2. Halter fordert Hunde zurück
3. Autoknacker nimmt schwarzen Hund mit
4. Anzeige gegen Hundetrainer
5. Gert Haucke - Stress im Wald
6. Krieg gegen Tiere
7. Chinesen verspeisen Bernhardiner mit vielen Sossen
8. Taps - gequält und von Maden angefressen!
9. Erfassung der Hundesteuer
Gemeinde darf Nachbarn nicht als Informanten nutzen
10. Internationale Hilfe für verlorene Tiere
11. Schock über Schüsse auf Tiere sitzt tief
12. "Tommy ist tot"
13. NABU ruft zum Bambi-Mord auf
14. Chefs des Zirkus Giovanni Althoff vor Gericht
15. Elefanten und Pferde als Opfer
16. Hundehalter-Demo im Stadtpark
17. Betagten Mietern darf Recht auf Hund nicht verweigert werden
18.Zwei Kinder von Hunden getötet 
News vom April.06 ++ hier ++
1. Kampfhunde: Halter zahlt mehr Steuern für „gefährlichen“ Dackel
2. Hagen: 4 Kinder, 7 Hunde, 1 Katze und 2 Schildkröten aus Kleinbus befreit
3. Tödlicher Jagdunfall: 16-Jähriger stirbt bei Schuss
4. Vorsicht, Falle! Hauskatze Lara hat ihren Schwanz und ein Hinterbein verloren
5. Touristenattraktion in Kalifornien - Ein surfender Jack Russel
6. Düren - Ein eher ungewöhnlicher Verkehrsunfall, an dem zwei
Hundehalterinnen beteiligt waren, ereignete sich am Montagnachmittag
im Stadtteil Merken.
7. und so geht’s in Hamburg zu: Hund beschlagnahmt
8. ich biete Tier- und Haussitting im Raum Düsseldorf...
9. Hundegebell macht auf verwahrloste Fünfjährige aufmerksam
10. Schnapp! Wels fraß Hund
11. Hund bei Umzug vergessen
12. Türkei erklärt freilaufenden Hunden den Krieg
13. China: Tierschützer gegen Hunde-Steak
14. Abgeordnete spendieren sich ein Plus
Anlässlich Vogelgrippe: Petition gegen den Abschuss von Haustieren
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DEUTSCHER BUNDESTAG, Petitionsausschuss PETITION GEGEN DEN ABSCHUSS VON HAUSTIERENDie Petition fordert für alle Bundesländer ein generelles Verbot, Haustiere abzuschießen sowie das Einfangen von Katzen und Hunden per Fallen.
Für das gesamte Bundesgebiet muss diese einheitliche Regelung gelten, ...
Im Zuge der Vogelgrippe soll nun in Niedersachsen die Schutzzone von 200 m um die Bebauung aufgehoben werden. Dies wäre ein Freibrief insbesondere für diejenigen Jäger...
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=89
Bitte um rege Beteiligung!
Ein wunderbarer Film, der uns noch einmal bewusst macht, WARUM es so wurde, wie es ist.......!!!
http://www.themeatrix.com/german/dub
Gruss Birgit / Hundshuus
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wann immer man eine Mail bekommt von Bonsai kitten Knochenmarkspendern oder gefährlichen Swiffer Tüchern: unter diesem Link gibt’s einen Hoax-Info Service - Über Computer-Viren, die keine sind (sog. "Hoaxes") und andere Falschmeldungen und Gerüchte
http://www.tu-berlin.de/www/software/hoax.shtml
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News vom 23.3.06 ++ hier ++1. VGH Hessen: Erlaubnispflichtigkeit der Haltung eines Mischlingshundes...
2. Mensch-Hund Psychologie
3. Fehlender Sachverstand kostet Familienhund das Leben
4. Mischling „Tobi“ fraß Giftköder
5. Schneckenkorn-Vergiftung:
6. Das bizarre Protokoll einer Hunde-Tötung
7. Leipziger Institut entwickelt effiziente Impfstoffe gegen Tierseuchen
8. Die NABU-Infoseite zum Thema Vogelgrippe
9. Mit der richtigen Ausstrahlung gegen Zecken: tic-clip Anhänger von ANIBIO
10. Zu früh, um Katzen zu verstoßen
11. Katzen überleben Vogelgrippe
12. H5N1: Katzentest ab sofort verfügbar - Keine Hysterie wegen jedem 'Flügelschlag'
13. Schweine-Mastanlage in Siegen – Unterschriftenaktion!!!
14. Vier lesenswerte Artikel in der Zeit
News vom 20.2.06 ++ hier ++
1. Petition für Kennzeichnungspflicht bei Echtfell
2. Studie: Positiver Einfluß von Hunden auf Großstadt-Kinder
3. oVG Stuttgart: Arbeitende Hofhunde sind von Steuer befreit
4. Spitz pass auf
5. Verordnung über Gefahrhunde sorgt für Probleme im Tierheim
6. Staupe - jeden Hund kann es treffen
7. Die Box für Dogs
8. Gentechnik-Novelle mit großer Mehrheit beschlossen
9. Der Schock-Abend in der Galerie "Monsterkeller" am Hackeschen Markt
10. Notfallseite für Norwegische Waldkatzen
11. H5N1 Virus – Vogelgrippe
12.VOGELGRIPPE-GEFAHR- Freibrief für Tauben
13. Vorsicht: Froschwanderung
Hier die Liste der Drittländer / Liste der zugelassenen Labors / Tierseuchenrecht
http://www.verbraucherministerium.de/index-000A585B3A0E11A3B9816521C0A8D816.html= = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = =
News vom 9.2.06 ++ hier ++
1. Tiersitter
2. beschlagnahmte Hunde in MG- hier ein Bericht
3. "Berry" starb an Stromschlag
4. Chico verlässt Hamburg
5. Digitale Hundemarke: Hightech am Halsband
6. Durch Tier abgelenkt - Versicherung zahlt nicht
7. KEVELAERER TIERPARK: Hunde hetzten Känguru zu Tode
8. Halter ohne Erfolg verwarnt
9. Qualvoll verendet: Hund starb in überhitztem Auto
10. Warum Tiere nicht so lange leben
11. Teleimpulsgeräte
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eine Aktion von
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25.01.2006 - 15:56 Uhr, Polizei Mönchengladbach [Pressemappe]
Mönchengladbach (ots) - 43-jähriger Hunderhalter ist auch für Einbruch in Tierheim im November 2001 verantwortlich
Nach der Sicherstellung von insgesamt zehn Kampfhunden bei dem Beschuldigten im November 2001, wie berichtet, wurden die Tiere seinerzeit im Tierheim Mönchengladbach untergebracht. Nur wenige Tage später wurden zwei der Tiere nach Einbruch in das Tierheim gestohlen.
Bei der Unterbringung der Tiere wurden diese nicht nur tierärztlich untersucht, sondern auch "gechipt". Das Tierheim Mönchengladbach teilte heute Nachmittag mit, dass es sich bei einem der gestern sichergestellten Hunde um einen der beiden im November 2001 gestohlenen Tiere handelt. Das Tier wurde anhand des Chips eindeutig
identifiziert. Die Ermittlungen gegen den 43-Jährigen werden daher auf den Einbruchdiebstahl in das Tierheim im November 2001 ausgedehnt.
ots Originaltext: Polizei Mönchengladbach
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=30127Rückfragen bitte an: Polizei Mönchengladbach, Pressestelle
Telefon: 02161/29 20 20
E-Mail: pressestelle@polizei-mg.dehttp://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=777760----------------------------------------------------------------------------
MÖNCHENGLADBACH
Einer der vier Kampfhunde, die unter schlimmsten Bedingungen gehalten wurden. Für den "Fall der Fälle" lagerte ihr Herrchen Medikamente, mit denener Tiere töten kann. (Foto: Siemes) Gequälte Hunde und Hanf-Plantage
Eine Cannabis-Zucht entdeckte die Polizei im Keller und vier verletzte Tiere
in einer Wohnung an der Spinner Straße.Mönchengladbach. "Ich habe in meiner ganzen Zeit in diesem Beruf noch nie solch schlimme Verletzungen gesehen." Dr. Stanislav Piliar ist entsetzt. Der Tierarzt hat eine etwa drei Jahre alte Hündin in seiner Obhut, bei der noch nicht klar ist, ob sie überleben wird. Neben einer Cannabis-Plantage mit 330 Pflanzen im Keller entdeckte die Polizei die etwa drei Jahre alte Hündin am Dienstag zusammen mit drei weiteren American Staffordshire Terriern in einer Wohnung des Hauses an der Spinner Straße in Engelbleck.
Ein 43-Jähriger, der dort unangemeldet bei seiner Freundin (33) lebt, soll die Tiere, die in aufeinander gestapelten Hundetransportboxen gehalten wurden, für illegale Hundekämpfe benutzt haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass er vom Cannabis-Anbau und dem Wetten beziehungsweise Veranstalten von Hundekämpfen in den Niederlanden seinen Lebensunterhalt bestritt.Lebensbedrohlich sind die etwa vier Tage alten Verletzungen der Hündin an Lefzen, Kopf und rechter Schulter. "Das Tier ist abgemagert, müsste eigentlich etwa 22 Kilo wiegen, wiegt aber nur 17", berichtet Piliar. Antibiotika, Schmerzmittel und Infusionen sollen dem zuvor gänzlich unbehandelten Tier helfen. "Zum Glück frisst sie", sagt der für das Tierheim Am Hülserkamp tätige Veterinär, der überrascht war, "was für eine unwahrscheinlich liebe Hündin sie ist."
Ihre drei Leidensgenossen zwei Rüden und eine Hündin haben auch Bissverletzungen, die aber alle älteren Datums und abgeheilt sind. "Wie unter Schock liegen sie in ihren Körbchen", berichtet die Tierheim-Leiterin Charlotte Kaufmann. Wie sich gestern herausstellte, trägt einer dieser Hunde einen Chip des Veterinäramtes und rollt einen bisher höchst mysteriösen Fall wieder auf.
Im November 2001 war das hiesige Ordnungsamt auf Hinweis der Westdeutschen Zeitung schon einmal auf den heute 43-Jährigen aufmerksam geworden. Er hielt
im Bereich der Niers in Zwingern elf Tiere für illegale Hundekämpfe. Die Verwaltungsmitarbeiter brachten die Kampfhunde, darunter auch Welpen, damals
allesamt ins Tierheim.
Auf bislang ungeklärte Art und Weise wurden zwei der sichergestellten und vom Amtstierarzt gechipten Vierbeiner bei einem späteren Einbruch aus ihrem neuen "Zuhause" Am Hülserkamp gestohlen. Die Daten bei einem der vier aus der Engelblecker Wohnung geholten Hunde stimmen mit denen eines dieser alten Chips überein. "Das ist unser Lukas von damals", sagt Kaufmann.
Der gebürtige Korschenbroicher, dem wegen des Vorfalls 2001 die Haltung von Tieren verboten war, sagte in seiner Vernehmung nur, dass er die schwer verletzte Hündin gefunden und in seine Obhut genommen habe. Die anderen Tiere hätten sich selbst verletzt. Keine Aussagen machte er zu der Plantage, die nach derzeitigem Wachstum eine Ernte von vier bis sechs Kilogramm Marihuana erbracht hätte.Mindestens einmal war nach Ansicht der Ermittler schon geerntet worden. Vermutlich war die Plantage sogar schon zwei Jahre in Betrieb. Der gebürtige Korschenbroicher hatte die Kellerräume aufwändig mit speziellen Wärme-, Bewässerungs- und Belüftungssystemen und einem Geruchsfilter umgebaut. Den Strom hatte er "kostenneutral" von der Hauptstromleitung abgezweigt. Zeugen hatten die Polizei wegen des "merkwürdigen Geruchs" und Gebells alarmiert.
26.01.06 Von Claudia Kook, Mönchengladbach
http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=105515
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Leserbrief zum Artikel von Fritz Tietz ≥Stallpflicht für Köter - Wundersame Folgen einer Seuche: Wenn die Vogel- eine Hundegrippe wäre„
Herr Fritz Tietz macht in der TAZ vom 21.1.2006 aus seinem kalten Herzen keine Mördergrube und offenbart mit seinem unter der Rubrik ≥Die Wahrheit„ abgedruckten satirischen Text eine beeindruckend unkomplizierte Triebstruktur. Natürlich ist nicht zu übersehen, daß der in heiterem Ton verfaßte Text unter dem Deckmäntelchen Satire daher kommt. Andererseits steckt hinter jeder Satire ein Herzensanliegen des jeweiligen Autors. Kurt Tucholsky charakterisiert den Satiriker so: „Der Satiriker ist ein gekränkter Idealist: Er will die Welt gut haben, sie ist schlecht, und nun rennt er gegen das Schlechte an.„ Dies kann man in dem TAZ-Artikel nicht wiederfinden.
Ein Tierfreund würde das Thema Massentötung von gesunden Tieren nicht zum Gegenstand einer Satire machen. Ohne falsche Scheu wünscht sich Tietz also, daß aus der Vogelgrippe eine Hundegrippe wird, damit er aufgrund der dann wahrscheinlich auch bei gesunden Hunden angeordneten Massenmorde - das Blutbad würde am Tag X für sensible Gemüter mit ≥keulen„ umschrieben ˆ in seiner Stammkneipe keine im Weg herumliegenden, oder hysterisch kläffenden ≥Köter„ mehr sehen muß, bzw. andernorts nicht von frei herumlaufenden Hunden belästigt wird.
Nein ˆ Tietz macht sich nicht etwa mit spitzer Zunge über asoziale Hundehalter her, die auch der großen Mehrheit der Hundehalter entsetzlich auf die Nerven gehen, sondern ausgerechnet über jene Lebewesen, die wie Sklaven auf einer Baumwollplantage ihre Lebensumstände nicht im geringsten selbst bestimmen können. Daher können nicht die Hunde Ziel des Satirikers sein, sondern nur die Halter.
Wer ist dieser Zeitgenosse mit dem eingängigen Namen Fritz Tietz, der so köstlichen Humor verspritzt? Seiner Website www.fritztietz.de kann man entnehmen, daß der 1958 geborene Tietz zunächst ein abgebrochenes Theologiestudium absolvierte (evangelisch) und dann nicht nur Autor, Schauspieler und Regisseur war, sondern auch Mit-Herausgeber des ≥legendären Dreck-Magazins„. Aha∑.
Liest man den TAZ-Artikel, so hat man als Tierfreund und Hundehalter den Eindruck, daß man dem spitzzüngigen Autoren direkt dafür dankbar sein muß, daß er nur den Hunden das Schicksal der türkischen Hühner und Gänse an den Hals wünscht, die noch lebend in Plastiksäcke gesteckt und in Massengräbern mit ungelöschtem Kalk und Erdreich bedeckt werden. Stellen wir uns kurz vor, daß Herr Tietz in einem Anfall von analytischer Hellsichtigkeit plötzlich erkannt hätte, daß die Hunde eigentlich nicht aus eigenem Antrieb in die idyllische Atmosphäre der Tietzschen Stammkneipe eingebrochen sind, sondern gegen ihren Willen von anti-autoritär indoktrinierten Erziehungs-Verweigerern dorthin geschleift wurden. Vermutlich hätte unser Satiriker dann in seiner Rage den asozialen Hundebesitzern das ≥keulen„ an den Hals gewünscht - oder allen Türken, die den Vogelgrippe-Virus nach Deutschland einschleppen können?
Wer sich über den TAZ-Artikel ärgert und im Namen seines kleinen vierbeinigen Familienmitglieds finster auf Rache sinnt, wird sofort eine gewisse Beißhemmung verspüren. Fritz Tietz ist immerhin ein gestandener Satiriker, der für sich eine gewisse Narrenfreiheit in Anspruch nehmen dürfte. Wenn sich die Oma von nebenan also über die infamen und fiktiven Mordpläne des Satirikers erregt, in deren Epi-Zentrum womöglich auch ihr Mops Bruno steht, dann werden ihr Tietz und Co. sicher vorwerfen, daß sie zu blöd ist, um echt geile Satire verstehen zu können.
Der möchte-gern-Tietz-Kritiker erinnert sich außerdem sofort an die berühmte rhetorische Frage, die Kurt Tucholsky Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts gestellt und gleich selbst beantwortet hat: ≥Was darf die Satire? Alles!„
Muß man sich also alles gefallen lassen, was ein Satiriker in der Öffentlichkeit so an ≥heiteren„ Texten absondert? Sitzt man sonst sofort mit den bornierten preußischen Junkern in einem Boot, die dem Satiriker Tucholsky am liebsten den Hals umgedreht hätten? Darf der Berufs-Satiriker also auch den Massenmord selbst an jenen Hunden fordern, die sich nie in einer der Tietzschen Stammkneipen ungebührlich aufgeführt haben? Sollen auch Polizei-, Such- und Blindenhunde umgebracht werden? Ist der TAZ-Artikel des Fritz Tietz überhaupt Satire im Sinn von Kurt Tucholsky?
Wenn man sich im Zuge dieser komplizierten Überlegungen ein wenig mehr Tucholsky auf der Zunge zergehen läßt, dann lernt man schnell, daß dieser kämpferische Autor und Satiriker - natürlich ˆ die für die Satire, bzw. die Satiriker in Anspruch genommene General-Amnestie an gewisse ethisch-moralische Voraussetzungen geknüpft sehen wollte.
Was sagt Tucholsky nun zum Wesen der Satire? ≥Satire ist eine durchaus positive Sache. Eine Satire, die zur Zeichnung einer Kriegsanleihe auffordert, ist keine.„ Das trifft die Sache! Ein Text, der in heiterem Ton zum Mord an Hunden aufruft, die keine wie auch immer geartete ≥Schuld„ auf sich geladen haben, kann im Sinn von Kurt Tucholsky keine Satire sein.
Erinnern wir uns, wovon die Rede ist: hier sollen jene Lebewesen stellvertretend für das heute ≥gekeulte„ Geflügel ermordet werden, von denen Maurice Maeterlinck, der Literatur-Nobelpreisträger von 1911, sagt ≥Wir sind allein, völlig allein auf diesem Planeten. Von all den Lebensformen um uns herum hat sich außer dem Hund keine auf ein Bündnis mit uns eingelassen„. Oder hören wir, was der Philosoph Arthur Schopenhauer über die Hunde sagt: ≥Woran sollte man sich von der endlosen Verstellung, Falschheit und Heimtücke der Menschen erholen, wenn die Hunde nicht wären, in deren ehrliches Gesicht man ohne Mißtrauen schauen kann?„ Können diese Weggenossen des Menschen Ziel derartiger ≥Satiren„ sein?
Natürlich ist Kurt Tucholsky auch der Letzte, der den Satirikern alles durchgehen läßt: ≥Nirgends verrät sich der Charakterlose schneller als hier, nirgends zeigt sich fixer, was ein gewissenloser Hanswurst ist, einer, der heute den angreift und morgen jenen.„
Sind Hundehalter sentimentale Spinner, oder gar Psychopathen, wenn der von
Fritz Tietz geschriebene TAZ-Artikel bei ihnen psychosomatische Beschwerden wie Herzrasen und Würgereiz auslöst, oder sich in Verkennung der Satire gar in haßerfüllten Leserbriefen niederschlägt?
Nein ˆ rücksichtsvolle Tier- und speziell Hundefreunde befinden sich generell in sehr respektabler Gesellschaft. Der Erkenntnis von Friedrich dem Großen ≥Hunde haben alle guten Eigenschaften des Menschen, ohne gleichzeitig ihre Fehler zu besitzen„, ist nur wenig hinzuzufügen. Vielen Lesern der TAZ-Satire wird es daher so gehen wie es der Schriftsteller Maxim Gorki so liebenswert ausgedrückt hat: "Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das Verlangen, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem Elefanten den Hut zu ziehen."
Hier zum TAZ-Artikel http://www.taz.de/pt/2006/01/21/a0222.1/text
Jochen Kubitschek
Jochen Kubitschek schreibt dazu:
Guten Tag,
der TAZ-Artikel ist in der Tat schwer erträglich. Angaben zum Autoren findet ihr auf seiner Website www.fritztietz.de <http://www.fritztietz.de/> unter "Biografie".
Fritz Tietz ist Autor unter anderem für Satire-Fernsehsendungen und Satire-Magazine. Vermutlich ist er der Meinung, daß das kleine Frage-Antwortspiel von Kurt Tucholsky "Was darf die Satire? Alles!" auch auf diese Art der öffentlichen Äußerung zutrifft. Das sehe ich nicht so, da Tucholsky schon gewisse Voraussetzungen erfüllt sehen will, bevor Satire "alles" darf.
Satire darf sicher nicht - auch nicht "im Spaß" - zum Massenmord an unschuldigen Lebewesen aufrufen. Das ist dann keine Satire mehr und der Autor verläßt das Gebiet der Satire.!
Dessen ungeachtet sollte die Diskussion um den TAZ-Artikel die vermutlichen Hintergründe nicht aus dem Auge verlieren. Ansonsten fällt alles aufgrund unqualifizierter Meinungsäußerungen (von Leuten die ihre Emotionen nicht unter Kontrolle haben) letztendlich auf die Tierschützer und unsere "schutzbefohlenen Vierbeiner" zurück.
Das gleiche passierte vor einigen Jahren als in der TAZ ein ähnlicher satirischer Artikel zum Thema "Jahreswechsel aus Sicht eines Kampfhundes" stand. Danach drehte sich die ganze Diskussion nur noch um die anonymen Leserbriefe durchgeknallter Tierschützer und nicht mehr um die TAZ-Autoren.......
Herzliche Grüße
Jochen Kubitschek
Webmaster http://www.hundshuus.de/ = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = =
Stallpflicht für Köter
Wundersame Folgen einer Seuche: Wenn die Vogel- eine Hundegrippe wäre
Da liegt der Hund, nein, leider nicht begraben, sondern mitten im Café. Wer zum Klo will, muss über ihn rüber. Seine Halterin merkt nichts. Ihre Töle darf sich da breit und lästig herumfläzen und jetzt abermals trägen Auges registrieren, wie schon wieder jemand über sie hinwegsteigen muss. Ein älterer Herr ist's, gehbehindert. Wird Frauchen wenigstens jetzt das Tier von seinem Liegeplatz verscheuchen? Es denkt gar nicht daran. Nippt unbeeindruckt an seinem Kaffee, stippt ungerührt einen Keks in das Getränk, saugt gleichgültig an einer Zigarette.
Das mit ansehen müssen und sich wünschen: "Ach, wäre doch die Vogel- eine Hundegrippe" ist eins. Ja, hätte sich doch Kamerad H5N1 den Hund zum Wirtstier genommen. Das Wort "Stallpflicht" hätte gleich einen lieblicheren Klang, und dem Damoklesschwert namens "massenweise Keulung" haftete überhaupt nichts Bedrohliches mehr an. Und vor allem: Dieses an sich nette Café an der Elbe winterlichem Strand wäre tatsächlich ein nettes, weil garantiert hundefrei.
Dann erlebte es jetzt nicht noch den Auftritt dieses partnerlookbeanorakten Ehepaares. Auch sie führen einen nicht zu kleinen, zudem schneematschnassen Hund mit sich und selbstverständlich mit rein in die warme Stube, statt ihn draußen anzuketten, wie man das eigentlich erwarten dürfen sollte, und zwar in sämtlichen gastronomischen Einrichtungen dieser Welt. Erst recht, wenn sich Menschen darin befinden, die trinken, speisen und einander zugetan sein wollen, ohne dabei den Anblick und Geruch eines feuchten Köters zu ertragen.
Der aber gerade ins Café gehechelt kam, muss sich jetzt erst mal kräftig schütteln. Und darf dies inmitten der dicht besetzten Tische. Schau nur, welche Mengen angefeuchteten Unrats dabei aus seinem dichten Winterfell abgehen. Deutlich kann man eine immense Brocken-, Flusen- und Tropfenwolke aufsteigen und weiträumig sich im Café verteilen sehen. Und guck mal, und haste es nicht eben halbwegs schon geahnt: Jetzt fährt da der mittlerweile am Tisch seiner Besitzer Sitz machende Rüde auch noch spitz und rosa sein Ding aus. Da hilft nur noch eins: "Ober, bitte zahlen."
Ehe der aber die Rechnung bringen kann, kommt sein Lokal vollends auf den Hund. Zum Kloganglieger und zum Pimmelzeiger gesellt sich nun auch noch ein kleinerer dritter, eher kurzbeiniger Zausel. Als Freigänger wedelt der plötzlich in die Gaststube hinein, von einem Herrchen oder Frauchen ist weit und breit nichts zu sehen. Und schon geht das Theater los: Kaum hat der Pimmelzeiger den Neuankömmling erspäht, stürzt der sich mit einem knurrend-gurgelnd-krachenden Geräusch in dessen Richtung. Die Leine, die ihm seine Besitzer zum Glück ließen, spannt so stramm, dass man sie meint sirren zu hören. Ohne sie hätte es jetzt ein Gemetzel gegeben. Trotzdem darf der Angeleinte den anderen noch eine Ewigkeit lang mit geblecktem Gebiss und belfernd ankläffen, ohne dafür auch nur einmal die Eier malträtiert oder sonst wie Mores gelehrt zu bekommen.
Nichts wie raus aus dieser Hundehütte! Und noch einmal deutlich diesen Wunsch formuliert: Wenn schon eine gefährliche Tiergrippe sein muss, dann bitte eine, deren konsequente Bekämpfung es erforderte, den Hund so dingfest als möglich oder aber ihm gleich den Garaus zu machen, dem gefährlichen Virenüberträger ∑ - bei diesem Gedanken überkommt einen allerdings jähes Erschrecken: Müsste man in Analogie zur Vogelgrippe und der von ihr favorisierten Expansionsart durch Vogelzug nicht auch bei einer Hundegrippe davon ausgehen, dass es unter den Hunden Zugtiere gibt? Hundearten also, die im Herbst gen Süden aufbrächen und im Frühjahr in den Norden zurückkehrten und auf diese Weise den ursprünglich aus asiatischen Hundebeständen stammenden Erreger bei uns einschleppten?
Zughunde! Eine beklemmende Vorstellung. Allein das Bild einer großen Schar aufgeregt durcheinander kläffender Wildhunde, die sich vor ihrem Marsch in den Süden auf den angestammten Sammelplätzen in Mecklen- oder Brandenburg zusammenrotten, um schließlich wie auf einen unhörbaren Befehl hin massenweise aufzubrechen und sich in den für sie so typischen Formationen auf den Weg zu machen ∑
Und dann noch diesem, ebenfalls der Analogie zur Vogelgrippe geschuldete Vision: die nämlich vom illegal eingeführten Hundefleisch. Aus Koffern asiatischer Reisender gezerrte Hundefleischkonserven, Großcontainer randvoll mit rohem Hundefleisch aus China. Welch furcht- und ekelerregende Fiktion!
Und doch. Es hilft nichts. Die Hundegrippe muss her. Denn sieh nur, was da jetzt auf dem dämmrigen Elbwanderweg angehechelt und angesprungen kommt: Ein Trumm von Hund. Unangeleint. Sein Besitzer, hundert Meter weg vom Geschehen. "Keine Angst!", ruft er erwartungsgemäß, "der will nur spielen!" Wäre die Vogel- eine Hundegrippe, dürfte er das die längste Zeit gewollt haben. http://www.taz.de/pt/2006/01/21/a0222.1/text
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1. Neues von der Hundesteuer in Düsseldorf
2. Mecklenburg-Vorpommern: Rasseliste der Hundehalterverordnung aktualisiert
3. Kreis Bielefeld: Staupe bei Wildtieren
4. Mitfahrzentrale für Tiere
5. Hundefreundliches'' Dänemark
6. Schweiz: Hunde-Expertin des Bundes geht
7. 9869 wildernde Katzen in SH 2004/2005 erschossen
8. «Eine Bedienungsanleitung für alle Tierhalter»
9. Die nächsten Termine der Hunderunde in und um Aachen:
10. Giftköder im Restaurant: Hund zum Arzt, Frauchen geschockt
11. Hund eines Polizisten beißt Kind
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Deutsche Tollwutverordnung geändert!
Jährliche Tollwutimpfung wird nicht mehr verlangt!
Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) endlich die deutsche Tollwutverordnung geändert.
Dies ist der entscheidende neue Passus:
"Begriffsbestimmungen", Paragraph 1:
Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
(....)
3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a)im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b)im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
Das bedeutet: Es wird nicht mehr nur die jährliche Tollwutimpfung als "wirksamer Impfschutz" anerkannt, sondern als "wirksamer Impfschutz" gelten nun Wiederholungsimpfungen, die innerhalb der vom Hersteller angegebenen Zeitabstände verabreicht worden sind.
Beispiel: Ein Hund wurde im Jahr 2004 in der Schweiz mit dem Impfstoff Rabdomun geimpft und wurde dann nach Deutschland gebracht. Der Schweizer Beipackzettel von Rabdomun besagt, daß der Impfstoff mindestens drei Jahre lang Schutz vor einer Tollwutinfektion verleiht.
Diese Impfung muß nunmehr auch in Deutschland anerkannt werden. Das heißt: Auch in Deutschland muß dieser Hund erst im Jahr 2007 wieder gegen Tollwut geimpft werden!
Denn: Die jährliche Tollwutimpfung wird nun auch in Deutschland nicht mehr verlangt!
Es bleibt aber ein Problem, und zwar die im neuen Verordnungstext angesprochenen Angaben des Herstellers zum Zeitraum, innerhalb dessen die Wiederholungsimpfung fällig wird.
In den Beipackzetteln der in Deutschland verkauften Tollwutimpfstoffe steht nichts über die (Mindest-) Dauer des Impfschutzes - es wird immer nur verwiesen auf die (bis Ende 2005 verlangte) jährliche Wiederholungsimpfung entsprechend den Vorschriften der Tollwutverordnung.
Wir haben also bisher in Deutschland keine Tollwutimpfstoffe für Katzen und Hunde, deren Beipackzettel etwas aussagt über die (Mindest-) Dauer des Impfschutzes.
Solange wir keine deutschen Tollwutimpfstoffe mit der Angabe "Wiederholungsimpfung nach drei Jahren" oder ähnlich haben, könnten Tierhalter so vorgehen:
Sie bitten den Tierarzt, aus der Schweiz einen Tollwutimpfstoff zu besorgen, in dessen Beipackzettel ein Auffrischintervall von drei Jahren angegeben ist, und lassen diesen Impfstoff dann beim nächsten Tollwut-Impftermin verabreichen.
Oder: Sie wenden sich an den Hersteller des Impfstoffs, den der Hund bei seiner letzten Tollwutimpfung erhalten hat, und bitten um eine schriftliche Angabe dazu, wie lange der Impfschutz mindestens hält.
Auch die in Deutschland verkauften Haustier-Tollwutimpfstoffe schützen selbstverständlich länger als ein Jahr, und die Hersteller besitzen entsprechende Daten! (Siehe auch den Beitrag "Dauer des Impfschutzes" auf dieser Website.)
Damit hat man dann etwas in der Hand, wenn das Veterinäramt den Tollwutimpfschutz des Tiers überprüft, etwa wegen eines Beißvorfalls.
Fazit: Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung vom 20. Dezember 2005 besteht auch hierzulande nicht mehr der Zwang zur jährlichen Tollwutimpfung. Das BMVEL hat mit der Änderung der Tollwutverordnung das deutsche Recht endlich an das EU-Recht angepaßt (siehe auch Beitrag "EU paradox" auf dieser Website.)
Tierhalter sollten das nutzen und ihre Hunde, Katzen und Frettchen nicht mehr jährlich gegen Tollwut impfen lassen. Das ist für den Schutz gegen Tollwut sowieso nicht nötig. Die jährliche Impfung kann den Tieren außerdem schweren Schaden zufügen, vor allem den Katzen, die dadurch Krebs an der Impfstelle bekommen können.
Durch die Änderung der Tollwutverordnung brauchen wir die Petition nicht mehr fortzuführen. Wir danken allen Tierhaltern und Tierhalterinnen, die die Petition unterstützt haben!
Monika Peichl
Professor Dr. Leo Peichl
PS: Durch die Änderung der Tollwutverordnung sind nun einige Aussagen auf dieser Website nicht mehr aktuell. Wir werden die Texte entsprechend überarbeiten. Unser nächstes Ziel sollte es sein, auch die dreijährliche Impfung zu Fall zu bringen: Denn Tollwutimpfungen schützen unsere Tiere länger als drei Jahre. Dazu ist es nötig, daß wissenschaftlichen Daten vorgelegt werden, die die längere Schutzdauer belegen (teilweise gibt es sie natürlich schon), und daß die Hersteller die längere Schutzdauer auch in den Beipackzetteln nennen. In den USA haben Tierhalterinnen und Tierhalter im vergangenen Jahr eine Kampagne begonnen, mit der sie die dreijährliche Tollwutimpfung zu Fall bringen wollen. Vielleicht wird es irgendwann einmal möglich sein, daß gegen Tollwut richtig grundimmunisierte Haustiere gar keine Wiederholungsimpfung mehr bekommen müssen. Es deutet vieles darauf hin, daß der Tollwutschutz viel länger als drei Jahre hält, wahrscheinlich sogar lebenslang. = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = =
WAZ Oberhausen
Schwere Eisentür fiel zu und war nicht mehr zu öffnen.
Pitbull-Terrier schlug zum Glück an.Feuerwehr befreit 13- und 14-jährige Schüler aus ihrer Notlage auf dem Gelände der O.VisionViel Glück hatten zwei 13- und 14 Jahre alte Jugendliche, die beim Spielen auf dem Gelände der O-Vision in der Falle saßen und nur durch Zufall aus ihrem "Gefängnis" befreit wurden. Die Jungen waren in ein kleines, stillgelegtes Schalthaus eingedrungen, als die schwere Eisentür hinter ihnen ins Schloss fiel. Die beiden Kinder konnten sich selbst nicht befreien, da sich die Tür nicht mehr öffnen ließ. "Wir versuchten sie aufzubrechen", erzählt der 13-Jährige Mario. Doch das scheiterte ebenso wie alle Anstrengungen, ein Loch durch den Boden des Häuschens zu graben. "Wir hatten Riesenangst, die Nacht da drin verbringen zu müssen", sagt Mario. Schließlich schlugen er und sein Mitgefangener ein kleines Fenster an der Rückseite des Häuschens ein und riefen um Hilfe.Zufällig führte ein Mann auf dem Brachgelände seinen Hund - einen American Pitbull-Terrier - aus. Der Vierbeiner lief zu dem Schalthaus, in dem die Kinder fest saßen, und schlug an. Darauf wurde der Besitzer des Vierbeiners auf die Hilferufe der beiden Kinder aufmerksam und alarmierte die Polizei.Erst die Feuerwehr konnte die zugefallene Tür mit hydraulischem Rettungsgerät öffnen und so die Jugendlichen aus ihrer misslichen Lage befreien. Verletzt wurde niemand bei dem Vorfall.Eigentümer des 60 Hektar großen Geländes ist die Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen (PBO) GmbH. Deren Geschäftsführer Ralf Hüttemann erfuhr am Donnerstag erst durch die WAZ von dem Vorfall, der sich am Vortag gegen 16.45 Uhr ereignet hatte.Das Gelände ist zwar eingezäunt, doch an den Zuwegen an der Osterfelder Straße steht der Zaun offen. Das riesige Areal übt gerade auf Jugendliche großen Reiz aus. Immer wieder ignorieren sie die Verbotsschilder und verschaffen sich Zutritt. Ralf Hüttemann: "Sie sehen die Fläche als Abenteuerspielplatz an." Selbst auf dem 40 m hohen Gebäude des ehemaligen Elektrostahlwerks turnten in der Vergangenenheit schon Jugendliche herum und brachten sich in Lebensgefahr. "Eine Sozialkontrolle des Gelände ist kaum möglich", sagt der PBO-Chef. Eine Verkehrssicherungspflicht sei auf Dauer nicht herzustellen.Das alte Trafogebäude soll im Besitz der Deutschen Bahn AG sein. Hüttemann wollte den Eigentümer bitten, den Eingangsbereich so abzusichern, dass ein Zutritt des Gebäudes ausgeschlossen werden kann.
Die PBO bekräftigt nach dem jüngsten Vorfall, dass es grundsätzlich verboten ist, das O-Vision-Grundstück zu betreten. "Das Stahlwerk ist eine Gefahrenquelle. Auf dem Gelände hat niemand etwas zu suchen." Auch die Feuerwehr weist auf die mögliche Gefährdung bei unbefugtem Betreten von stillgelegten Industriegebäuden hin. -rits/abe
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AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
Mecklenburg-Vorpommern: Rasseliste der Hundehalterverordnung aktualisiert (03.01.2006)
Schwerin (aho) - Die so genannten "Molosser-Rassen" werden ab 01.Januar 2006 aus der Liste der gefährlichen Hunde in der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern herausgenommen. Danach zählen die Rassen Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano und Tosa Inu künftig nicht mehr zu den vermutet gefährlichen Hunden. Das teilt das Inneneinministerium von Mecklenburg-Vorpommern
"Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom16.03.2004 vorgegeben, die jeweiligen Landeslisten mit gefährlichen Hunden in Abständen zu überprüfen. Dies ist nunmehr erneut geschehen, nachdem der Bullmastiff schon früher gestrichen worden ist. Vor diesem Hintergrund wird die bewährte Struktur der Landeshundehalterverordnung (vom 04. Juli 2000) mit ihren prägnanten Merkmalen der Rasseliste und der Regelvermutung deutlich. Damit sind zugleich für die Ordnungsbehörden wirksame und für die Hundehalter zumutbare Regelungen geschaffen worden. Die Wirksamkeit dieser Verordnung zeigt sich insbesondere auch in einem deutlichen Rückgang der Beiß- und sonstigen Zwischenfälle in unserem Land von 64 im Jahr 2000 auf 20 Fälle 2004", betonte Innenminister Dr. Gottfried Timm.
Von den "Molosser-Rassen" gibt es gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern noch rund 130 Hunde, die in den letzten Jahren praktisch nicht mehr durch Beiß- und sonstige Zwischenfälle aufgefallen sind.
Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier, für die auch ein Importverbot besteht, sind im Einklang mit den meisten Bundesländern weiterhin als gefährlich eingestuft. "Die Überprüfung der Liste der gefährlichen Hunde bedeutet nicht nur die Streichung bestimmter Rassen. Hunde, die in der Statistik auffällig sind, werden weiterhin genau beobachtet.
Beispielweise haben Brandenburg und Bayern den Rottweiler auf die Liste der gefährlichen Rassen gesetzt", erklärte Minister Timm. "Aber grundsätzlich gilt, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von Ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, so sein Appell an alle Hundehalter."
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Urlaub mit Hund - eine Übersicht
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