DAEnemark verbietet 13 Kampfhund-Rassen

27. Juni 2010 kopenhagen

In DaNnemark gilt ab 1. Juli ein lange umstritten gewesenes Verbot fuNr Kampfhunde. Von dem Gesetz betroffen sind vorerst 13 Hunderassen, darunter
Pitbull, American Staffordshire und American Bulldog. Ab Anfang Juli sind Zucht und Verkauf derartiger Hunde in DaNnemark verboten. Hundebesitzer, die
vor dem 1. Juli in den Besitz von Kampfhunden gekommen sind, duNrfen diese behalten.

Allerdings gelten fuNr sie verschaNrfte Haltungsvorschriften wie Maulkorb und kurze Leine. Diese darf maximal zwei Meter lang sein. Welpen, die nach dem
Stichtag 17. MaNrz geboren sind und bis zum 1. Juli nicht verkauft sind, muNssen eingeschlaNfert oder ins Ausland verkauft werden. Dass letzteres in
vielen FaNllen praktisch unmoNglich ist, rief in DaNnemark zuletzt TierschuNtzer und HundezuNchter auf den Plan. Diese kritisierten die Regierung, zuerst mit
dem Gesetz zu lange gewartet und es dann, als sich vor vier Woche eine duNnne Mehrheit im Parlament abzeichnete, uNberhastet durchgeboxt zu haben.

Die Regierung will kuNnftig auch eine ?Beobachtungslisteg fuNhren, auf der weitere Kampfhund-Rassen zu finden sind. Auch diese drohen dann vom Verbot
erfasst zu werden, falls sich mit ihnen auffaNllige Probleme ergeben sollten. Die Initiative fuNr das Kampfhunde-Verbot kam von der Regierung, nachdem sich in DaNnemark in den vergangenen Jahren schwere ZwischenfaNlle mit Exemplaren verschiedener Rassen ereignet hatten, die in den Medien viel Aufmerksamkeit fanden.

Folgende Hunderassen sind ab 1. Juli in DaNnemark verboten: Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa, American Bulldog, Fila Brasileiro,
Dogo Argentino, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, SuNdrussischer Owtscharka, Tornjak, Sarplaninac.

http://www.salzburg.com/online/nachrichten/chronik/Daenemark-verbietet-13-Kampfhund-Rassen.html?article=eGMmOI8VdGqkA7WaC8lz2A6cZCqjm5hmHDInVrG&img=&text=&mode


 

 



Malwettbewerb DOG DAY 2010 - Thema: HUNDE + SPORT

auch zum 8. DOG DAY freuen wir uns uNber Einsendungen von Kinderbildern - anlaNsslich der Fussball Weltmeisterschaft diesesmal
zum Thema: Bilder von Hunden bei sportlichen BetaNtigungen, ob mit Ball, im Wasser, mit StoNckchen, beim Spiel, beim Sprung uNber HuNrden, beim Agility, usw. - Eurer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt!
Einsendungen mit Altersangabe und Adresse an:
Menschen Tiere Werte e.V., Postfach 103728, 40028 DuNsseldorf (bitte Bilder nicht knicken) oder in ausreichender AufloNsung an: info@dog-day.de die schoNnsten Bilder werden mit schoNnen Preisen praNmiert!

 



 



MDR1 Gendefekt:


Jeder, der erwägt, sich einen brit. Hütehund beim Züchter zu kaufen, sollte sich über den Gendefekt informieren.

Auf der MDR Plattform sind Hunde gelistet, die keinen Defekt haben
++ hier ++

MDR1 Flyer ++ hier ++

ausführliche Info zum MDR 1 Gendefektauf der Seite der Uni Giessen ++ hier ++

 


Verschärfte Kontrollen - Hundehalter wehren sich
VON SONJA SCHMITZ 15.05.2010
Düsseldorf (RP) Durch die verschärften Kontrollen des Ordnungs- und Sicherheitsdiensts fühlen sich manche Hundehalter diskriminiert. Sie fordern große Flächen, auf denen sie ihre Hunde ohne Leine laufen lassen können.

W
er in Düsseldorf lebt und einen Hund hält, hat ein Problem. Es gibt kaum größere Flächen, auf denen Hunde ohne Leinenzwang frei laufen können. Darauf machen Hundehalter aufmerksam, nachdem die Stadt verschärfte Kontrollen des Ordnungs- und Sicherheitsdiensts (OSD) angekündigt hatte. Die Mitarbeiter überprüfen, ob Hunde in Parks angeleint sind und die Besitzer Kot beseitigen.

Nachbarstädte haben Laufflächen
Die von der Stadt eingerichteten 32 Hundeauslauf-Plätze sehen Hundehalter als ungeeignet an. "Die Flächen sind viel zu klein und unsauber", sagt Maria Vandicken vom Verein "Menschen Tiere Werte". Im Südpark beispielsweise sei diese Fläche mit Fixernadeln und kaputten Bierflaschen verunreinigt. "Das ist unzumutbar", sagt Vandicken. Zusammen mit ihren Vereinskollegen fordert sie, dass die Stadt richtige Auslauf-Flächen für Hunde einrichtet. "In jedem Park gibt es eine einsame Ecke, wo weder Jogger unterwegs sind noch Kinder spielen. Da wäre es kein Problem, eine eigene Fläche für Hunde auszuschildern", sagt Vandicken. Für dieses Anliegen hat der Verein nach eigenen Angaben 10 000 Unterschriften gesammelt und dem Oberbürgermeister geschickt.
"In Köl
n, Essen oder Ratingen gibt es solche weitläufigen Flächen.....
... ++ weiter ++

 

Ordnungsamt will Beschwerden vorbeugen
Stadt verschärft Hundekontrollen

VON CHRISTIAN HERRENDORF - zuletzt aktualisiert: 13.05.2010 - 09:43
Düsseldorf (RP) (RP). In den kommenden zwei Wochen wird der Düsseldorfer Ordnungs- und Servicedienst in einer Schwerpunkt-Aktion überwachen, ob Hunde in Parks angeleint sind und die Besitzer den Hundekot beseitigen. Tierschützer kritisieren die Kontrollen.
Hundebesitzer müssen in Düsseldorf verstärkt Bußgelder in Höhe von 50 bis 100 Euro fürchten, wenn sie ihren Hund in Parks, Wäldern oder auf Spielplätzen nicht anleinen. Zahlreiche Teams des Ordnungs- und Servicediensts (OSD) werden bis zum 26. Mai überprüfen, ob die Tiere richtig gesichert sind und die Besitzer deren Hinterlassenschaften beseitigen. Diese Kontrollen gehören zum täglichen Geschäft des OSD, werden in den nächsten zwei Wochen aber den Schwerpunkt bilden.
....
.. ++ weiter ++

 

Kann man verhindern, dass Hunde Menschen beissen?

In unserer Rubrik "ZuruNckgeschrieben" reagiert die Verhaltenswissenschaftlerin und Hunde-Expertin Dorit Feddersen-Petersen auf einen Brief unseres Lesers Dirk Hilberg zur toNdlichen Beissattacke in Cottbus.

26.4.2010 Tagesspiegel +++ hier +++

 

1. FAIR DOG AWARD auf dem 8. DOG DAY am 27.6.2010

Eine Auszeichnung fuer Menschen vom Amth, die besonders sozialkompetent, fair und vorurteilsfrei mit Hundehaltern und deren Anlagehunden umgehen.

Verliehen wird der Preis vom Internet sender GASSI TV.

Die kuenstliche Erschaffung von Anlagenhunden, auch "Kampfhundeg im Volksmund genannt, hat zur Diskriminierung vieler Hunderassen, sowie Mischlingshunden dieser Rassen gefuehrt. Durch entsprechende Verordnungen und Gesetze ist die Haltung solcher Hunde in verschiedenen Bundeslaendern mit extrem hohen Auflagen erschwert worden. Es gibt je Bundesland eine Liste, auf der diese Hunde verzeichnet sind. Diese Auflagen, Verordnungen und Gesetze fuellen die Tierheime
und bringen sie in eine schwierige Situation. Denn oft sitzen die als "Kampfhundeg abgestempelten Kandidaten bis zu 8 Jahren in den Tierheimen - teilweise auch bis zu ihrem Tod. Es handelt sich meist um Beschlagnahmungen aus illegaler Zucht oder von Haltern, die wissend oder unwissend die Auflagen nicht erfuNllen wollen oder koennen. Beliebt sind die vorurteilsbelasteten Hunde bei den meisten Tierheimbesuchern nicht und bekommen nur sehr schwer ein liebevolles Zuhause.

Finden sich Halter, so muessen diese einige komplizierte Huerden nehmen und sich immer wieder mit den Aemtern auseinandersetzen.

Wer sich solch einem Anlagenhund annimmt, erfuellt einen gemeinnuetzigen Auftrag gegenueber der Gesellschaft, in dem er den Hund mit Menschen und anderen Hunden resozialisiert.

Verstaendnis und Hilfe bekommen diese Hundehalter selten entgegen gebracht. So sehen wir es als besonders beachtenswert, wenn diese soziale Kompetenz in den Aemtern gezeigt wird.

Der FAIR DOG AWARD soll Mitarbeiter in Aemtern ehren, die besonders fair und vor allem vorurteilsfrei mit den betroffenen Haltern umgehen. So zum Beispiel beim Aussfuellen und erteilen von Haltergenehmigungen, bei der obligatorischen Wohnungsbesichtigung und vor allem beim Wesenstest zur Leinen- und Maulkorbbefreiung fuer diese Hunderassen.

Dieses Jahr wird GASSI TV den FAIR DOG AWARD erstmalig auf dem "Dog Day 2010g diesen Sommer am 27. Juni in Duesseldorf verleihen.

Ab November 2010 koennen Vorschlaege fuer den 2. Fair Dog Award eingereicht werden und diese werden dann von einer unabhaengigen Jury bearbeitet.

http://www.gassi-tv.de

(Preisverleihung: 13.30 bis 14 Uhr)
http://www.dog-day.de/pages/Fair-Dog-Award.html


 

 

Tierschutzverein: Senat soll Kampfhundeliste streichen

MITTWOCH, 17. MAERZ 2010
Berlin (dpa/bb) - Der Kampf um die Kampfhunde kann in Berlin von vorn beginnen. Der Tierschutzverein Berlin hat am Mittwoch vom Senat die Abschaffung der Rasseliste gefordert, auf der zehn verbotene Hunderassen stehen. Die TierschuNtzer berufen sich auf die neueste Hundebeissstatistik.
Bei Attacken im Jahr 2009 bissen in 478 FaNllen SchaNferhunde, Rottweiler, DobermaNnner und Golden Retriever am haNufigsten zu. Danach muNssten diese nicht auf der Liste stehenden Tiere auch als gefaNhrlich eingestuft werden.
Dies sei aber sgenauso absurd wie die bestehende Rasselistet. Immer mehr Kampfhunde landen inzwischen im Tierheim, wo 160 von 320 Tieren auf der Liste stehen.
http://www.bild.de

 

Im Jagdjahr 2008/2009 wurden in Nordrhein-Westfalen 11385 Katzen und 128 Hunde "im Rahmen des Jagdschutzes" erschossen. Das teilte Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg jetzt auf eine entsprechende Kleine Anfrage des GruNnen-Abgeordneten Johannes Remmel mit.
Der sogenannte "Haustierabschuss" ist im Bundes- und Landesjagdgesetz gesetzlich verankert. Ihm liege "die vereinfachte Annahme zu Grunde, die Hunde und Katzen wuNrden Wildtiere und VoNgel reissen", erklaNrt Remmel.
"Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk ausserhalb der Einwirkung ihres FuNhrers Wild aufsuchen, verfolgen oder reissen, und Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom naNchsten Haus angetroffen werden", heisst es im Gesetzestext.
TierschuNtzer fordern seit Langem ein Ende der "Jagd auf Haustiere". GruNnen-Abgeordneten Johannes Remmel:?"Der Bund muss die ANnderung des Jagdgesetzes endlich angehen und das Land die 200-Meter-Frage dringend uNberdenken. Andere LaNnder erlauben den Abschuss wildernder Katzen auch erst ab 500 Meter Abstand zur Wohnbebauung."
http://zergportal.de/


 


PDF DATEI ++hier ++


 

Oekonomische Gesamtbetrachtung der Hundehaltung in Deutschland
Prof. Dr. Renate Ohr und Dr. Goetz Zeddies, Goettingen
- - - -++ PDF hier ++

 

Oberlandesgericht Hamm; Urteil vom 25.07.2008
[Aktenzeichen: 6 U 60/80]

Hund ohne Leine kann als Unfallursache veranwortlich gemacht werden

Anscheinsbeweis fuNr Schadensersatzanspruch ausreichend

Geschieht in unmittelbarem zeitlichen und oNrtlichen Zusammenhang mit einem nicht angeleinten Hund ein Unfall, kann ein Anscheinsbeweis ausreichen, um den Halter des Hundes fuNr die Unfallfolgen haftbar zu machen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Bei einer Radfahrt traf ein Ehepaar auf einem Wirtschaftsweg zwei FussgaNnger in Begleitung eines nicht angeleinten Hirtenhundes. Die Frau, die den Hund kannte, sprach ihn an. Kurz darauf kam sie zu Fall und brach sich einen Brustwirbel. Nach ihrer Aussage war der Hund in ihr Vorderrad geraten. Die Frau klagte auf Schadensersatz.
Zusammentreffen mit Hund und Unfall standen eindeutig in zeitlichem und oNrtlichem Zusammenhang

In der Berufungsinstanz hatte sie Erfolg. Zwar widersprachen sich die Zeugenaussagen darin, ob ein direkter Kontakt mit dem Hund Ursache des Sturzes war. Dies war fuNr die Richter jedoch nicht ausschlaggebend. Der Sturz habe sich in engem zeitlichen und oNrtlichen Zusammenhang ereignet. Daher spreche der so genannte †Anscheinsbeweis? O nach aller Erfahrung spricht der Anschein dafuNr, dass es sich so verhalten hat O dafuNr, dass der Hund den Unfall verursacht habe, da er nicht angeleint gewesen sei. Die Anleinverpflichtung aus einer Verordnung der Stadt besage naNmlich, dass Hunde auf Strassen und in Anlagen nur angeleint gefuNhrt werden duNrften.

Quelle:
http://www.kostenlose-urteile.de/Hund-ohne-Leine-kann-als-Unfallursache-veranwortlich-gemacht-werden.news8602.htm


 

Hier ein wichtiges Urteil bez. Kampfhundesteuer, das von Dr. Klaus Arens erstritten wurde ++ PDF Datei ++

 


Bericht von Gassi TV


Am 22. 8 hatte die Tiertafel Düsseldorf zu ihrer Eröffnung eingeladen.

Der Verein Menschen Tiere Werte e.V. hat der Tiertafel bereits auf dem 7. DOG DAY am 28.6.09 auf der Pferderennbahn die Gelegenheit gegeben, sich der Düsseldorfer Bevölkerung (über 12.000 Besucher) vorzustellen. Wir freuen uns, dass so etliche ehrenamtliche Helfer über den DOG DAY  gefunden wurden.

Aber nicht nur personell, auch finanziell haben wir die Tiertafel mit einem Einkaufsgutschein über 500- € unterstützt; eine kleine Einschränkung gibt es unsererseits: Der Gutschein ist beim Raiffeisenmarkt einzulösen, da wir als Tierschutzverein keine Läden unterstützen, die lebende Tiere verkaufen.

Wir sind der Meinung, Tiere sollten nur aus dem Tierschutz übernommen oder bei einem seriösen Züchter gekauft werden, nicht jedoch als kommerzielle Ware und billiger Mitnahmeartikel in einem Geschäft. Solche Spontankäufe belasten im Anschluss lediglich die Tierheime, wenn das Tier nach einem unüberlegten Kauf zum Wegwerfartikel wird.
Wir appellieren hier noch einmal eindringlich, Massenvermehrer und Händler nicht  durch den Kauf lebender Tiere zu unterstützen.

Wir begrüssen, dass es nun auch in Düsseldorf eine Tiertafel gibt, damit Bedürftige nicht mehr gezwungen sind, ihre Tiere aus Kostengründen an den Tierschutz abzugeben und wünschen der Tiertafel Düsseldorf, die nächste Woche zum ersten mal mit der Futter-Ausgabe beginnt, viel Erfolg.


 

RANTSEL UM VERBLEIB VON 293 KAMPFHUNDEN

Wieder Ermittlungen gegen Ex-Tierheimchef Poggendorf

VON ULRICH GASSDORF30. Juli 2009, 06:00 Uhr
Der Vorstand hat Anzeige gegen Wolfgang Poggendorf erstattet. Wurden Hundein die Slowakei weitergegeben und fuNr HundekaNmpfe missbraucht?

Der ehemalige HTV-Vorsitzende Wolfgang Poggendorf haNlt einem jungen Kampfhund, der in einem Zwinger im Tierheim SuNderstrasse untergebracht ist, seine Hand hin.
HAMBURG. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt nach Abendblatt-Informationen erneut gegen Wolfgang Poggendorf, ehemaliger Vorsitzender des Hamburger Tierschutzvereins (HTV). Auf Anfrage bestaNtigte Oberstaatsanwalt Wilhelm MoNllers lediglich: "Wir haben aufgrund einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren (Az.: 7400 Js 477/09) gegen zwei Beschuldigte wegen Verdachts auf Verstoss gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet."
Die Chronik der AffaNre Poggendorf:........www.abendblatt.de


 

TASSO-Newsletter    Bundesweite Aktionsgemeinschaft für Katzenkastration   

 Nur durch Kastration lässt sich das Leid der unzähligen Straßenkatzen dauerhaft in den Griff bekommen. Deswegen hat der Verein Straßenkatzen Rhein-Erftkreis jetzt zu einer gemeinsamen bundesweiten Aktion aller Tierheime und Tierschutzorganisation aufgerufen und fordert eine gesetzlich verankerte Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen. Frau Karin Stautzebach, Initiatorin des Projektes dazu: „Inzwischen hat unsere Aufklärungsarbeit Früchte getragen. Unter anderem setzt sich auch das BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Fraktion Bergheim nachdrücklich für die Lösung des Problems mit der Vermehrung wildlebender Katzen ein.“ Bitte tragen Sie mit Ihrer Unterschrift dazu bei, dass Kastration von Katzen zu einer Selbstverständlichkeit wird. Unter www.katzen-erftkreis.de/seiten/aktionsliste <http://www.katzen-erftkreis.de/seiten/aktionsliste>   können Sie Ihrer Meinung Ausdruck verleihen. Für Fragen steht Ihnen auch gerne Frau Stautzebach zur Verfügung.    

TASSO e.V.
www.tasso.net

 



Verwaltungsgericht Düsseldorf: (Kampf-) Hundesteuer für Rottweiler ist nicht mehr rechtmässig

Mit unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung verkündetem Urteil vom 22.06.2009 hat die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (25 K 699/09) einen Bescheid über die erhoNüüöhte Besteuerung für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2009 eines Hundes der Rasse Rottweiler aufgehoben und ist damit dem Vortrag des Klägers gefolgt.

Dieser war u.a. der Auffassung, dass es selbst bei Zugrundelegung der mit Vorsicht zu geniessenden Beissstatistiken aus dem nordrhein-westfälischen Umweltministerium sowie der Evaluierung aus November 2008 nicht (mehr) gerechtfertigt sein könne, einen Hund der Rasse Rottweiler höher zu besteuern als Hunde der Rasse Deutscher Schäferhund bzw. Dobermann. Dies hätte spätestens im Jahr 2009 auch die beklagte Gemeinde erkennen und beachten müssen, was indes nicht geschehen sei.
L.-J. Weidemann
2. Vorsitzender

weitere hier : http://www.hund-und-halter.de


 
     
 

 

TASSO-Newsletter
Hunde allein im Auto:
Bereits ab 20 Grad Celsius Außentemperatur droht der Tod
?BR> Man hört sie zum Anfang eines jeden Sommers immer wieder aufs Neue - die Horrormeldungen von im Auto eingeschlossenen und dann bei Hitze qualvoll umgekommenen Hunden wie erst jüngst wieder ein Fall im Europapark zeigte. Ein Mann hat seine 3 Hunde den ganzen Tag im verschlossenen Auto zurückgelassen, die man später tot und zusammengekrümmt fand. „Wann wird auch der letzte Tierhalter endlich verstehen, dass ein Hund die Wärme nicht wie wir Menschen durch Schwitzen ausgleichen kann!“, so Dennis Schiffer von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. Ab zirka 20 Grad Celsius Außentemperatur reichen schon wenige Minuten in einem verschlossenen Auto in praller Sonne, um den Hund in eine lebensbedrohliche Situation zu bringen, da sich das Auto auf bis zu 50 Grad Celsius aufheizt. Hunde und Katzen schwitzen nicht. Sie regulieren den Wärmeaustausch durch Hecheln. Die dadurch entstehende Wasserverdunstung muss das Tier durch Trinken ausgleichen. Hat es dazu keine Möglichkeit, kommt es zur Hyperthermie, d.h. die Körpertemperatur steigt an, die Tiere kochen im wahrsten Sinne des Wortes innerlich. Zellen und Organe gehen kaputt. Schließlich kollabiert das Tier nach qualvollem Kampf und stirbt letztendlich an Herzversagen. Erste Anzeichen dieser Überhitzung: Unruhe, eine weit herausgestreckte Zunge bei gestrecktem Hals, Taumeln, Erschöpfung. Ab 40 Grad Celsius Körpertemperatur treten Kreislaufbeschwerden auf. Lebenswichtige Organe werden weniger mit Blut versorgt, was zum Schock führen kann. Steigt die Körpertemperatur auf 43 Grad Celsius an, gerinnt das?körpereigene Eiweiß, was Bewusstlosigkeit und den Tod zur Folge haben kann.

Was können Sie tun, wenn Sie einen Hund in Not im Auto sehen?
·?????Verständigen Sie sofort die Polizei
·?????Helfen Sie umgehend. Ein Hitzschlag ist ein medizinischer Notfall! Das Tier muss deshalb so schnell wie möglich in tierärztliche Behandlung. Bringen Sie das Tier umgehend an einen schattigen Platz und kühlen Sie es langsam mit nasskalten Tüchern für mindestens 30 Minuten ab. Ist der Hund bei Bewusstsein - und nur dann - schluckweise Wasser anbieten. Bei Bewusstlosigkeit muss der Hund in die stabile Seitenlage gebracht werden, wobei die Zunge heraushängen muss.
·?????Helfen Sie uns! Fordern Sie jetzt kostenlose Karten zum Auslegen, Verteilen auf Supermarktparkplätzen, in Freizeitparks, Tankstellen, auf Hundeveranstaltungen, in Hundesportgruppen oder -vereinen an. Je mehr Menschen wissen, wie gefährlich es für einen Hund im heißen Auto werden kann, desto weniger Tiere müssen sterben.
 TASSO e.V., ?ww.tasso.net


 
 


Die Duisburger Hundefreunde kämpfen gegen das betretungsverbot der Rheinwiesen

   

 


Film von Gassi TV:
Auf dem 6. DOG DAY 2008 haben Vertreter/innen des Vereins Menschen Tiere Werte e.V. die letzten 5.000 von
insgesamt 10.000 Unterschriften für Freilaufgebiete in Düsseldorf der OB Kandidatin Karin Kortmann ueberreicht.
Wir erwarten von der Stadt Duesseldorf, dass sie die Forderung von 10.000 Hundehaltern ihren Hunden ein
artgerechtes Leben mit dem dazu nötigen Auslauf ermöglicht.


 

Info der Tierversuchsgegner

Nach den Langzeitaktion der Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM.INT. gegen Affenversuche am Max-Planck-Institut in Frankfurt-Niederrad, findet am 02. Mai 2009 eine Groß-Doppeldemo dagegen und gegen das geplante neue Versuchslabor auf dem Unigelände Ffm. statt.


Beginn: 12:00 Uhr
Ort: City Frankfurt/Main, Alte Oper

Weitere Infos in Magazin der TierversuchsgegnerInnen April 2009 und telefonisch.
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche Ffm.Int.
Roswitha Taenzler, Tel.Fax: 069 70 38 13, Postfach 90 07 67, 6047 Frankfurt/Main.
Dagmar Seliger, 0 60 21 - 41 24 30 (AB)"

 
 


Im Brennpunkt
Beissstatistik: SchaNferhunde wie Rottweiler einstufen?

Die ANnderung der hessischen Hundeverordnung geht nicht so geraNuschlos uNber
die BuNhne wie geplant

Wiesbaden. Die ANnderung sollte ohne groNsseres Aufsehen uNber die BuNhne
gebracht werden. Das Innenministerium aktualisierte zum Jahresbeginn die
Hundeverordnung, strich die Rassen Mastiff und Mastino Napoletano aus der
Liste der gefaNhrlichen Hunde und nahm den Rottweiler neu auf.

Doch ganz geraNuschlos ging die ANnderung nicht uNber die BuNhne. Denn nun wird
emotional diskutiert, ob der Rottweiler mit Recht als Kampfhund gelistet
wurde.

Das hat auch die GruNnen auf den Plan gerufen. Sie forderten eine AnhoNrung
zur Wirksamkeit der Hundeverordnung. Der Abgeordnete JuNrgen FroNmmrich
(Frankenberg) erklaNrte, ob ein Hund gefaNhrlich sei, muNsse nach
wissenschaftlich anerkannten Kriterien beurteilt werden.

Die GruNnen-Fraktion forderte Innenminister Volker Bouffier (CDU) auf, eine
bislang unter Verschluss gehaltene Beissstatistik umgehend bekannt zu machen.
Das Ministerium wies Darstellungen zuruNck, die Zahlen wuNrden bewusst zuruNck
gehalten. Im Ministerium geschehe nichts Geheimes, erklaNrte Pressesprecher
Thorsten Neels auf Anfrage. Die Zahlen wuNrden nicht veroNffentlicht, weil sie
nicht den Stellenwert einer statistischen Erhebung haNtten, Das Papier sei
nur eine Arbeitsgrundlage fuNr die Experten im Ministerium. Nicht alle
Hunderassen seien darin ausgewertet, Vergleichszahlen fehlten teilweise. So
koNnne in der ONffentlichkeit ein falsches Bild entstehen.

Dort mehrt sich Kritik daran, dass zwar der Rottweiler als Kampfhund gilt,
der SchaNferhund aber nicht auf der Liste steht. Der Vorsitzende des
Verbandes der Hundeerzieher, Rainer SchroNder, hatte in einem HNA-Interview
erklaNrt, es sei unsinnig, ganze Rassen zu verurteilen. Das Verhalten eines
Hundes haNnge unabhaNngig von seiner Rasse davon ab, wie er aufgewachsen sei.

Neels begruNndet die Entscheidung mit der Zahl der so genannten BeissvorfaNlle.
Nach der Erhebung des Ministeriums, die unserer Zeitung vorliegt, wurden in
den Jahren 2004 bis einschliesslich 2007 insgesamt 68 Menschen in Hessen von
Rottweilern verletzt (siehe Hintergrund). Rottweiler-Kreuzungen verletzten
20 Menschen. Zum Vergleich der Deutsche SchaNferhund: Von 2004 bis 2007
wurden von dieser Rasse 128 Menschen in Hessen verletzt.
SchaNferhund-Mischlinge verletzten 59 Menschen.

Damit fuNhren SchaNferhunde die Statistik an. Dass sie dennoch nicht gelistet
wurden, begruNndet das Ministerium mit dem Vergleich der VorfaNlle zur
Population der Tiere. SchaNferhunde gebe es weitaus mehr, so dass die ganze
Rasse nicht als gefaNhrlich eingestuft werde. Neels betonte aber, auffaNllig
gewordene wuNrden in jedem Fall als gefaNhrlich eingestuft, egal welcher Rasse
sie angehoNren. FuNr sie gelten dann die gleichen Bedingungen wie fuNr
gelistete Kampfhunde.

Genaue Zahlen, wie viele Hunde welcher Rassen es in Hessen gibt, existieren
nicht. Die Kommunen erfassen bei der Hundesteuer nicht die Rasse. Ausnahme
bilden die gelisteten Kampfhunde, weil fuNr diese bis zum zehnfachen der
normalen Hundesteuer gezahlt werden muss. Den genauen Satz legen die
Kommunen fest.

Nach Angaben des Verbandes des Deutschen Hundewesens kamen im Jahr 2007
bundesweit 16 686 SchaNferhundwelpen zur Welt. Im gleichen Zeitraum wurden
nur 1741 junge Rottweiler geboren. Der Verband registriert allerdings nur
die Welpen von offiziellen ZuNchtern. Wie viele Tiere aber in privaten
Haushalten auf die Welt kommen, bleibt im Dunkeln. Doch der SchaNferhund
dominiert auch hier eindeutig.

Hintergrund: SchaNferhund fuNhrt Rangliste an

Die inoffizielle Beissstatistik des hessischen Innenministeriums fuNr die
Jahre 2004 bis einschliesslich 2007 liegt unserer Zeitung vor. Wir
dokumentieren in AuszuNge, wie viele Menschen durch welche Rassen verletzt
wurden.

Als Kampfunde gelistet:

American Pitbull-Terrier: Zwei leicht Verletzte, ein mittelschwer
Verletzter.
Staffordshire-Terrier: Acht leicht Verletzte, zwei mittelschwer Verletzte.
Staffordshire-Bullterrier: Keine Verletzten.
Bullterrier: Ein Leichtverletzter.
American Bulldog: Drei mittelschwer Verletzte.
Dogo Argentino: keine Verletzten.
Fila Brasileiro: Ein schwer Verletzter.
Kangal: Vier leicht Verletzte.
Kaukasischer Owtscharka: Keine Verletzten.
Neu gelistet:

Rottweiler: 47 leicht Verletzte, 16 mittelschwer Verletzte, fuNnf schwer
Verletzte.
Nicht als Kampfhund gelistet:

Dobermann: 19 leicht Verletzte, neun mittelschwer Verletzte.
Deutscher SchaNferhund: 89 leicht Verletzte, 34 mittelschwer Verletzte, fuNnf
schwer Verletzte.
Von Peter Klebe

http://www.hna.de/hptopnews/00_20090219160500_Beissstatistik_Schaeferhunde_w
ie_Rottweiler_ei.html


   
 


HIER DER BEITRAG DES WDR ZU UNSEREM PROTEST GEGEN WINKEL
IMMERHIN WAR ES IN DER KUNRZE DER ZEIT DOCH GELUNGEN EINIGE LEUTE ZUSAMMEN ZU TROMMELN.
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/aks.xml?datum=2008-09-28&offset=0&autoPlay=true


Hier der Pressebericht:

"Modernste Welpenstube" eröffnet
Von Rüdiger Eggert am 9. September 2008 19:00 Uhr
ALTENDORF-ULFKOTTE Ein großes Schild an der B 224 weist auf eine besondere Einrichtung „Im Erlenkamp“ hin. Hier hat die modernste Welpenstube Europas eröffnet. Sagt zumindest Inhaber Hubert Winkel.
Hubert Winkel und seine Mitarbeiterin Petra Haspel (li.) in den neuen Räume der Welpenstube.
Foto: Rüdiger Eggert
Großzügige Boxen mit Auslauf, Quarantänestation, Krankenstation, Fußbodenheizung und Klimasystem warten auf die Hundebabys. Der Hausherr zeigt den Besuchern alle Bereiche, um zu demonstrieren, dass er nichts zu verbergen hat.
„Die Leute brauchen nicht durch ganz Deutschland zu fahren, um zehn Hunderassen auf einmal zu sehen“, so Hubert Winkel. Seit 1995 handelt er mit Hunden. Umstritten ist das nicht.
Im Frühjahr 2002 nahm ein riesiges Aufgebot von Behördenvertretern und Veterinären den Hundehandel intensiv unter die Lupe. „Schwarze Schafe der Zunft“ hätten ihm den unverhofften Besuch eingehandelt, so der Tierhändler. Seinerzeit gab es keine Beanstandungen im hygienischen Bereich. Doch es gab immer wieder Vorwürfe von Kunden, die kranke Tiere erworben hatten. Es folgten etliche Gerichtsverfahren.

Ärger mit den Nachbarn
Hubert Winkel entschloss sich 2005 zum Neubau. Und handelte sich prompt Ärger mit den Nachbarn ein. Denn die Anwohner konnten nicht nachvollziehen, dass das Dorstener Bauamt eine Baugenehmigung erteilte. Es folgten etliche Gerichtstermine, drei Mal gar ein Baustopp. Währenddessen drohte Hubert Winkel das finanzielle Aus.
Jetzt aber ist sein Hundehandel fertig gestellt und eröffnet. Nach Aussage von Winkel stammt ein großer Teil der Hunde aus Ungarn. Die langen Transportwege und die Händler vom Balkan sind Kritikern allerdings ein Dorn im Auge.
http://www.dorstenerzeitung.de/lokales/dorsten/lokal/dnlo/art914,354319

„Höhere Strafe für Hundehändler
Dorsten. (mari) Zehn Monate auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und wegen unlauterer Werbung hatte das Amtsgericht Dorsten vor gut einem Jahr gegen einen 34-jährigen Hundehändler aus Altendorf-Ulfkotte verhängt. -
Mit diesem Urteilsspruch waren weder der Angeklagte, der freigesprochen werden wollte, noch die Staatsanwaltschaft zufrieden. Beide gingen in Berufung, die im Sinne der Anklagevertretung endete. Das Strafmaß wurde auf eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten erhöht, weil die Berufungskammer den Dorstener auch in einem Fall des Betrugs schuldig sprach.
Im Oktober 2002 hatte der Angeklagte gegenüber einem Kunden behauptet, der gewünschte Rottweiler stamme aus eigener Züchtung. Eine falsche Behauptung, wie das Berufungsgericht feststellte. Auch war das Tier "todkrank" und konnte sich bald nicht mehr auf den Beinen halten. Der Kunde bekam aber weder einen anderen Hund, noch sein Geld zurück.
Bei einer Durchsuchungsaktion des Betriebes, die ein halbes Jahr zuvor stattfand, hatten Polizei und Tierärzte kranke und verhaltensgestörte Hunde entdeckt, die panisch reagierten, wenn sich jemand der Box näherte. Der Betrieb wurde neu aufgebaut und soll inzwischen europaweit anerkannt sein.
27.06.2008 | Quelle: Medienhaus Bauer“


Sie sind kein üblicher Tierquäler Der Prozess

Zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für Hundehändler Dorsten.


"Der kommt bestimmt wieder davon", unkte eine Zuhörerin in der Verhandlungspause. Davonkommen ließ die Vorsitzende Richterin Regine Heinz den angeklagten Hundehändler Hubert W. aus Altendorf-Ulfkotte nicht. Zehn Monate, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, und 5000 Euro Geldbuße, zahlbar an das Tierheim Marl, lautete ihr Urteil nach dem Mammutprozess, der im Februar seinen Auftakt hatte. Strafmildernd sah das Gericht den Umstand an, dass W. die jeweils gegen ihn verhängten Auflagen zur Tierhaltung in der Vergangenheit stets erfüllt habe.
Betrug in zahlreichen Fällen, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, unlauterer Wettbewerb, so lauteten die Anklagepunkte, zusammengefasst in meterlangen Aktenreihen.
Als bewiesen sah Heinz davon letztlich Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: "Sie haben die Leiden der Tiere in Kauf genommen, obwohl Sie sie hätten verkürzen können." Der Argumentation von W?s Verteidiger, der Hundehändler hätte den Tieren nicht aktiv Schmerzen zugefügt und sei auch nicht mit Rohheit gegen die Hunde vorgegangen, wie es das Gesetz definiere, mochte die Richterin nicht folgen. "Sie sind nicht nach üblicher Auffassung ein Tierquäler", meinte Heinz, "aber sie haben es zum Teil unterlassen, die Hunde von ihren Schmerzen zu befreien." Dafür setzte sie neun Monate Strafe an.
Den unlauteren Wettbewerb sah Heinz gegeben, weil W. in Anzeigen mit "erstklassigen Welpen" geworben habe, die bei ihm "besonders günstig zu haben" seien. Heinz: "Die Tiere waren nicht erstklassig, sondern zum Teil verhaltensgestört. Und durch die Art der Haltung auch einer größeren Gefahr von Krankheiten ausgesetzt. Somit kann von günstiger keine Rede sein." Hier verhängte Heinz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten. Als Gesamtstrafe (die unter der Summe der Einzelstrafen liegen muss) bildete sie daraus zehn Monate. Heinz: "Der Betrugsverdacht in mehreren Fällen kann nicht nachgewiesen werden.". Staatsanwalt Busse hatte in seinem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch beantragt. Letztere will "die nächste Woche nutzen, um zu überlegen, ob wir das Urteil akzeptieren oder in Berufung gehen."

05.06.2007? Von Susanne Menzel Prozessauftakt gegen den Hundehändler war im Februar - anfangs noch von großem Interesse bei Tierschützern und Medien. Sollte
W?s Anwalt in Berufung gehen, würde der Prozess vor dem Landgericht Essen neu aufgerollt.?
http://www.waz.de/waz/waz.onlinesuche.ergebnis.volltext.php?zulieferer=waz&
redaktion=redaktion&dateiname=dateiname&kennung=on1wazLOKStaDorsten39236
&catchline=catchline&kategorie=kategorie&rubrik=Stadt&region=Dorsten&bildid=&
searchstring=%28Winkel%2C+%7C+dosten%2C+%7C+hunde%29&dbserver=1&
dbosserver=1&other
<http://www.waz.de/waz/waz.onlinesuche.ergebnis.volltext.
php?zulieferer=waz&redaktion=redaktion&dateiname=dateiname&kennung=on1waz
LOKStaDorsten39236&catchline=catchline&kategorie=kategorie&rubrik=Stadt&region
=Dorsten&bildid=&searchstring=%28Winkel%2C+%7C+d>
=



Hier der Bericht von Gassi TV zum Welpenverkäufer Winkel und zu den Postkarten "Kinder malen Hunde" http://gassi-tv.de/News/2008-10-09-news-welttierschutztag2008

   
   
 


Auswertung der Berichte über die in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde


Danach ergibt sich für NRW im Jahr 2005 folgendes Bild:
++ PDF hier ++

Danach ergibt sich für NRW im Jahr 2006 folgendes Bild: ++ PDF hier ++

 
   
 


"Der Pitbull ist so bissig wie der Labrador"
das Interview mit Hansjoachim Hackbarth, dem Leiter des Instituts für Tierschutz und Verhalten an der Tierärztlichen Hochschule Hannover, zu den Beissvorfällen in der letzten Zeit, erschien am 04.08.2008 im Weser-Kurier.

 

 
   
 

Einfuhrbestimmungen für Heimtiere

Hunde, Katzen und Frettchen
Wenn Sie in die Niederlande reisen, sind seit Oktober 2004 folgende Dokumente für Hunde, Katzen und Frettchen erforderlich:

Hunde, Katzen und Frettchen haben einen EU-Pass nötig, wenn sie ins Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland.

Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden. Dies kann ein Tierarzt tun. Derselbe Tierarzt ist auch berechtigt, einen Vermerk über die Impfung in dem EU-Pass zu machen.

Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. In den Niederlanden wird vor allem der "elektronische Transponder" (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirschaft, Natur und Lebensmittelqualität und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aggressive Hunde
Das niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität arbeitet an einer neuen Regelung, die es ermöglicht, aggressive Hunde einem Verhaltenstest zu unterziehen. Mit dieser neuen Regelung entscheidet nicht mehr das äußere Erscheinungsbild, sondern das Verhalten des Hundes darüber, ob ein Hund beschlagnahmt werden darf.

Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 bleibt offiziell bis zur Verkündung der neuen Regelung in Kraft. Bis dahin werden Pitbulls nur noch dann beschlagnahmt, wenn sie einen Beißvorfall verursacht haben. Sie müssen sich einem Verhaltenstest unterziehen und anhand des Ergebnisses wird dann darüber entschieden, ob sie eingeschläfert werden. Auch andere Hunde, die beißen, können wie jeher beschlagnahmt werden.

Häufige Fragen
Darf ich mit meinem pitbullartigen Hund in die Niederlande einreisen?
Ja, das dürfen Sie, wie auch mit jedem anderen Hund. Er muss allerdings über den oben genannten EU-Pass verfügen und ? wie oben bereits erwähnt ? gegen Tollwut geimpft und durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.

Mein Hund erfüllt alle deutschen Vorschriften. Kann ich ihn in die Niederlande mitnehmen?
Ja,
das ist möglich. Wenn er sich jedoch unnormal aggressiv verhält, kann er beschlagnahmt und dem oben genannten Verhaltenstest unterzogen werden.


http://bln.niederlandeweb.de/de/content/community/Ausweis/heimtiere/start_html

 

 
   
 

Antwort an die Deutsche Kinderhilfe:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin bestürzt, über diese unsachliche, populistische, aufhetzende Mitteilung.
Wer bei Ihnen im Hause hat eigentlich einer solchen Kampagne zugestimmt?
 
Es würde hier sicher den Rahmen sprengen, Ihnen nahe zu bringen, wie verfehlt die von Ihnen glorifizierten "Rasselisten", am Problem vorbei, großes Leid für Mensch und Tier verursacht haben.
Alle echten! Experten haben den Ländern bei den Anhörungen zu den Gesetzesentwürfen und danach immer wieder mitgeteilt, dass "Rasselisten" völlig ungeeignet sind, die Problemstellung, dass sich tatsächlich hin und wieder Unfälle mit unseren mehr als 18 Millionen Hunden ereignen, anzugehen.

Es steht fest, dass der überwiegende Großteil aller Unfälle im Zusammenhang mit Hunden im familiären Bereich geschieht, weil Erziehungsberechtigte ihre Aufsicht nicht verantwortlich genug ausgelebt haben.

Genau so steht fest, dass die Bundesländer mit ihrer unverhältnismäßigen Gesetzgebung lediglich auf eine Medienhysterie reagiert haben, anstatt wirkungsvolle Regelungen zu treffen.
  
Wussten Sie, dass bereits der normale Hundehalter wegen geringfügiger Verstöße mit umfassenderen Ahndungen und Grundrechtseinschränkungen zu rechnen hat, als der betrunkene Straftäter, dem ein Verfahren wegen des Kriegswaffen-Kontrollgesetzes angelastet wird?
Dem "Hund", seit mehr als 15.000 Jahren Begleiter und Beschützer der Menschheit, hier rassistisch zu begegnen, ist blanker Unsinn.
Ich frage mich, woher Sie sachliche Informationen beziehen, die Sie berechtigen würden, hier zum Generalangriff auf die Hundehalter aufzurufen?
 
Sie suggerieren, dass mehr Strenge und eine staatlich angeordnete "Generalhaftung" Schaden begrenzen könnte.
Mit Ihnen einer Meinung bin ich, dass das Recht auf Hundehaltung für Menschen mit krimineller Vita oder anderen (charakterlich) einschränkenden Faktoren überprüft werden muss.
Aber, hier die zu weiten Teilen völlig verfehlten Hundegesetze anderer Bundesländer als Vorbild darzustellen, ist völlig unkonstruktiv.
Ich selbst bin übrigens nicht Halter eines so genannten Kampfhundes. Ich bin seit 28 Jahren Polizeibeamter in NRW und habe mir lediglich den Blick auf Realitäten nicht verstellen lassen.
Für undifferenzierte Pressemitteilungen mit diesem Jargon und Stil sollte sich ein "Kinderschutzbund" schämen.
Ich freue mich bereits auf eine Ihrer nächsten Pressemitteilungen, bei denen Sie "drastischere Strafen" für Autofahrten ohne Kindersitz, oder einen gesetzliche "Sonderregelung" für 18 bis 24-jährige Fahrer von VW-Golf und BMW 3er fordern...damit kommen Sie dem tatsächlichen Gefahrenpotential für Achtjährige objektiv ein wenig näher...
Ralf Meurer, Düren

Ein 8-Jähriges Mädchen wird Opfer des liberalsten Hundegesetzes Deutschlands
Pressemitteilung von: Deutsche Kinderhilfe e.V.

An Warnungen hat es nicht gefehlt, dennoch hat Niedersachsen im Jahr 2003 das liberalste Hundegesetz der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet.

Während die übrigen Bundesländer auf den Tod des kleinen Volkan in Hamburg mit Gesetzesverschärfungen reagiert haben, ist Niedersachsen aufgrund des massiven Einflusses der Hundelobby einen anderen Weg gegangen. In Bayern oder Nordrhein-Westfalen wird für die Haltung von Rottweilern und anderen gefährlichen Hunden eine spezielle Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halter vorausgesetzt. In Niedersachsen darf hingegen jeder – unabhängig davon ob vorbestraft oder drogenabhängig – auch sog. Kampfhunde halten. Maulkorbzwang oder Auflagen für Halter können erst angeordnet werden, wenn sich ein Hund als gefährlich erwiesen hat. In Niedersachsen besteht somit das „Recht des ersten Bisses“. Diesen lebensgefährlichen Biss hat die kleine 8-Jährige schmerzhaft zu spüren bekommen. Die traumatischen Auswirkungen eines Hundesbisses ins Gesicht wird sie ihr Leben lang behalten.

Nur wenn wir am anderen Ende der Leine, also bei den Haltern – für die klare Regeln gelten müssen – ansetzen, haben wir eine Chance, Beißvorfälle wie diesen zu verhindern.

Die Deutsche Kinderhilfe fordert den niedersächsischen Landtag auf, das Landeshundesgesetz unverzüglich den Anforderungen an einen effektiven Schutz der Bevölkerung anzupassen und den unverantwortlichen Alleingang endlich zu beenden.

Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska
Vorstandssprecherin
Wilmersdorfer Str. 94
10629 Berlin

Tel.: 030/24 34 29 40
Fax: 030/24 34 29 49
presse@kinderhilfe.de
www.kinderhilfe.de

 

 
   
 


Amstaff Bull Mikey versucht einen Mord zu verhindern.
Leider findet so etwas keine Erwähnung in der Presse:
http://youtube.com/watch?v=eJNyDdjDvKs

die Hintergründe hier: NDR Das Magazin - TragoNdie in Dinklage: http://youtube.com/watch?v=4c9NgvhINC8&feature=related

Video über den Stafford-Bullterrier:
http://www.youtube.com/watch?v=odi0XlI-4_g&NR=1

 

   
 
   
 
Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europaeische Union
   
 


Hier noch ein Link für “Hobbykynologen”, da ja sehr häufig Hunde mit breitem Kopf als Pitbulls deklariert werden:
Nur einer der Hunde ist ein Pitbull, die anderen sind alle reinrassige Hunde, deren Abstammung feststeht, also keine Mischlinge.
++ hier ++ http://www.pitbullsontheweb.com/petbull/findpit.html

   
 

Rechtsanwältin Alice Ittner, geb. Kleinheidt
Zietenstr. 1, 40476 Düsseldorf, tel: 0211 4980303

++ das Urteil hier PDF-DATEI ++

       
 

Kommentare zum Urteil des BGH, das "Schächten" erlaubt.

In der Printausgabe der Welt vom 28.11.06 sind drei Leserbriefe zum Weltbeitrag vom 24. November "Steht die Religion wirklich über dem Gesetz?" veröffentlicht...wir veröffentlichen sie nachfolgend

Leserbrief: "Schächten" - das schreibt man so schön, wie das  Gericht es begründet. Warum schreibt man nicht, dass die Tiere bei Bewusstsein  an den Hinterbeinen hochgezogen werden und ihnen dann frei in der Luft hängend  die Kehle durchgeschnitten wird? Richtig ist, dass dabei auch die  Halsschlagader druchtrennt wird und das Tier im Todeskampf jämmerlich und  stimmlos, da ja auch die Stimmbänder durchtrennt wurden, minutenlang vor sich  hin stirbt. Wie tief müssen wir uns vor anderen Kulturkreisen verbeugen,  beziehungsweise warum sind wir nicht in der Lage, in unserem eigenen  Kulturkreis unsere Werte zu verteidigen? Wenn jemand aus religiösen Gründen  aufs Schächten besteht - soll er doch das Fleisch von dort beziehen, wo das  erlaubt ist. Mir ist kein Land bekannt, in dem ich aus religiösen Gründen eine  Straftat gegen bestehendes Gesetz begehen kann, ohne bestraft zu werden....  (aus: <http://www.politicallyincorrect.de> )

TASSO-Newsletter
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig genehmigt das Schächten von Tieren
Mit einer am Dienstag gefällten Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zum Schächten hat sich ein muslimischer Metzger aus dem Lahn-Dill-Kreis nach jahrelangem Rechtsstreit gegen die Behörden in Hessen durchgesetzt. Dem türkischen Metzger wurden die von ihm geforderten Ausnahmeregelungen zum betäubungslosen Schlachten seit 1995 immer wieder gerichtlich untersagt. Im Januar 2002 hob das Bundesverfassungsgericht die Urteile des zuständigen Kreises dann auf, weil der muslimische Metzger in seinen Grundrechten verletzt werde. Das Tierschutzgesetz untersagt das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung. Trotzdem können laut demselben Gesetz dennoch Ausnahmen aus religiösen Gründen zugelassen werden. Der Koran verbietet den Verzehr von Blut, weil dies der Sitz der Seele sei. So muss nach dem islamischen Gesetz das Tier ausbluten und darf nicht vorher getötet werden. Eine Betäubung vor dem Schlachten würde dem Tier Verletzungen zufügen, die es also „unrein“ machen würden. Beim Schächten werden die Halsschlagader, sowie die Luft- und Speiseröhre mit einem scharfen Messer mit einem einzigen Schnitt durchtrennt. Wird eine Schächtung fachgerecht ausgeführt dauert es 10 bis 30 Sekunden, bis das Tier ausblutet; bei unsachgemäßen Vorgehen, leidet das Tier bis zu einer halben Stunde. Dieses ist das erste Urteil eines obersten Gerichtshofes gegen die Interessen des Tierschutzes, nachdem Deutschland den Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen und zum Staatsziel erklärt hat.

TASSO e.V. Frankfurter Str. 20 œ 65795 Hattersheim œ Germany Telefon: +49 (0) 6190.937300 œ Telefax: +49 (0) 6190.937400 eMail: newsletter@tiernotruf.org <mailto:tasso@tiernotruf.org> œ HomePage: www.tiernotruf.org <http://www.tiernotruf.org/>


       
 


2005
Auswertung der Berichte über die im Jahr 2005 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde (Beißstatistik 2005)
Autoren: Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
an: AUNLV
Vorlage 14/525 01.05.2006 8 S.

Zahlenmäßige Entwicklung großer Hunde nach § 11 Abs. 1 des Landeshundegesetzes, amtlich gemeldete Beißvorfälle, positive und negative Entscheidungen über die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht, straf- und bußgeldrechtliche Verstöße


VI-7 - 78.01.33.03.02
Düsseldorf, 26. Mai 2006
Auswertung der Berichte über die im Jahr 2005 in Nordrhein-Westfalen behördlich erfassten Hunde
Seit dem 1. Januar 2003 ist das Hundegesetz für das Land NRW (LHundG NRW) in Kraft.
Das Gesetz legt für die Haltung gefährlicher, näher bestimmter und großer Hunde besondere Pflichten und für den Umgang mit diesen Hunden Verhaltungsanforderungen fest. Das LHundG NRW soll zu einem Rückgang der Beißvorfälle in NRW führen und die Hundehalterinnen und Hundehalter zu einem sachkundigen und verantwortungsvolleren Umgang mit ihren Hunden motivieren.
Da sich die Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Hunden und bestimmten Hunderassen verändern, hat der Gesetzgeber angeordnet, die Auswirkungen des Landeshundegesetzes NRW nach einem Erfahrungszeitraum von fünf Jahren zu überprüfen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner „Kampfhunde-Entscheidung“ vom 16. März 2004 den an Rassekataloge anknüpfenden Bundesgesetzgeber verpflichtet, die weitere Entwicklung und insbesondere das Beißverhalten von Hunden zu beobachten, zu über- prüfen und zu bewerten. Um eine entsprechende Überprüfung und Bewertung des LHundG NRW vorzubereiten, wurden die für den Vollzug zuständigen Kommunen gebeten, kalenderjährlich bestimmte Informationen im Zusammenhang mit dem Vollzug des LHundG NRW zu erfassen und zu berichten. Die Berichte wurden von den Bezirksregierungen zusammengefasst und dem MUNLV übermittelt.
Das Datenmaterial erstreckt sich auf die behördlich erfasste im LHundG NRW geregelten Hunde differenziert nach deren Gefährdungspotential. Erfasst wurden amtlich gemeldete Beißvorfälle, positive und negative Entscheidungen über die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht sowie straf- und bußgeldrechtliche Verstöße.
Danach ergibt sich für NRW im Jahr 2005 folgendes Bild:
++ PDF hier ++

       
 


Auswertung der Berichte über in NRW behördlich erfasste Hunde 2003
Auswertung der Berichte über in NRW behördlich erfasste Hunde im Jahr 2003
Autoren: Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vorlage 14/4 20.06.2005 8 S.

Angaben zur Gesamtzahl der registrierten Hunde, untergliedert nach gesetzlichen Kategorien (Hunde gem. § 3 Abs. 2, § 10 Abs. 1, § 3 Abs. 3 und § 11 Abs. 1 LHundG NRW) und Rassen; Beißvorfälle, gerichtet gegen Menschen und gerichtet gegen Tiere; sonstige Vorfälle; Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren; Befreiungen von der Anlein- und Maulkorbpflicht (positiv und negativ); Auffälligkeiten bei den Rassen Rottweiler, Dobermann und Schäferhund
lesen Sie ++ hier ++ 2004
Auswertung der Berichte über in NRW behördlich erfasste Hunde im Jahr 2004
Autoren: Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vorlage 14/18 14.07.2005 7 S.

Beißvorfälle, positive und negative Entscheidungen über die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht sowie straf- und bußgeldrechtliche Verstöße bei behördlich erfassten, im Landeshundegesetz geregelten gefährlichen und großen Hunden
lesen Sie ++ hier ++



       
 

Erhebung der Hundesteuer
Kleine Anfrage 968 Wiegand, Stefanie SPD Drucksache 14/2553 13.09.2006 1 S. lesen Sie ++ hier ++Erhebung der Hundesteuer
Antwort IM Drucksache 14/2715 17.10.2006 3 S. lesen Sie ++ hier ++


       
 


Ich verzichte auf den Kauf von  Souvenirs, für die Wildtiere getötet werden.
Die Petition finden Sie
++ hier ++

       
 

Umsonst gestorben

Unsere Datenbank enthält Beschreibungen von Tierversuchen, die in Deutschland durchgeführt und in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht wurden. Dabei handelt es sich nur um die Spitze
des Eisbergs. Zum einen können wir längst nicht alle Artikel berücksichtigen, zum anderen werden sehr viele Tierversuche gar nicht publiziert.
Dass heißt, Tiere wurden gequält und getötet, ohne dass die Ergebnisse anderen Forschern zugänglich gemacht werden. Doppel- und Dreifachversuchen sind so Tür und Tor geöffnet.

Gründe, die Ergebnisse in der Schublade verschwinden zu lassen, gibt es viele.
Den ganzen Artikel von Dr. Corina Gericke finden Sie im Magazin unter
http://www.datenbank-tierversuche.de
---------------------------------------------------------------------
Die Datenbank Tierversuche (www.datenbank-tierversuche.de), ein Gemeinschaftsprojekt von Ärzte gegen Tierversuche e.V. und Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., macht die heutige Praxis des Tierversuchs transparent.


 


Dissertation von Anja Karin Gold:
Bedeutung, Ausbildungsmethoden und Leistungskontrollen der privaten Hundeschulen in Deutschland unter tieraNrztlichen Gesichtspunkten
Aus dem Institut fuNr Tierschutz, Verhaltenskunde und Tierhygien der TieraNrztlichen FakultaNt der Ludwig-Maximilians-UniversitaNt MuNnchen - Vorstand: Prof. Dr. M. Erhard

PDF DATEI ++ hier ++

       
 

Mietrecht: Bei "Vielleicht-Allergie" muss der Hund nicht draußen bleiben

24.08.2006

Will ein Vermieter einem Mieter die Haltung eines Hundes untersagen, weil
eine Mitmieterin "wegen einer Hundeallergie gesundheitliche Probleme bekommen könnte", so ist das kein ausreichender Verweigerungsgrund, wenn das Gutachten über die Allergiekranke aussagt, dass sie lediglich "veranlagt ist, Allergien zu bekommen" und ihr "angeraten wird, den unmittelbaren
Kontakt zu Tieren zu vermeiden". In einem solchen Fall müssen die Interessen
abgewogen werden, was hier dazu führte, dass der Hund aufgenommen werden durfte, da die Frau ihn berufsbedingt (bei der Betreuung Demenzkranker) benötigte. Eine separate Kaution mit Blick auf eine mögliche erhöhte Verschmutzung darf der Vermieter nicht verlangen. (Amtsgericht Aachen, 85 C
85/05)
http://www.valuenet.de/php/newsContent.php?objid=1003276


       
 
NEUES FÜR HALTER VON HUNDEN ZWEIFELHAFTER RASSENZUGEHÖRIGKEIT IM SINNE VON § 2 ABS. 1 und 3 HUNDEGESETZ

Verfasser: Rechtsanwalt Michael Rockel, Herbert-Weichmann-Straße 71, 22085 Hamburg Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hundehalter,
das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem wichtigen Beschluß vom 09. August 2006 die Rechte von Halter von Hunden zweifelhafter Rassenzugehörigkeit gestärkt. Es hat insbesondere die Rechte der Hunde gestärkt, deren Rassenzugehörigkeit sich als noch unklar erwiesen hat und es hat auch das unterlegene Bezirksamt in die verfassungsrechtlichen Schranken verwiesen. Das Gesetz hat sich insoweit als verfassungsgemäß gezeigt.

Praktisches Ergebnis des Beschlusses ist, daß ein seit Januar 2006 sichergestellter Hund an den Halter herausgegeben werden mußte.

Wichtig für Halter vermeintlicher Listenhunde und entsprechender Mischlingstypen ist, daß sie sich nicht verstecken, sondern sich Klarheit über die Rassenzugehörigkeit ihres Hundes verschaffen. Notwendig dafür ist ein qualifiziertes Gutachten eines niedergelassenen Tierarztes / Amtsveterinärs oder Tierarzt eines Vereins. Die Betonung liegt auf "qualifiziert". Alte "Boxer-Labrador"-Bescheinigungen sind per sofort wertlos bzw. müssen überprüft werden.Der Hundehalter hat gemäß § 2 Abs. 4 Hundegesetz nachzuweisen, welcher Rasse oder welchem Mischlingstyp sein Hund angehört.Verhält er sich entsprechend, handelt er gesetzmäßig.Kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, daß es sich um keinen Listenhund handelt, ist der Hund ordnungsgemäß bei der Behörde bis zum 31.12.-2006 anzumelden bzw. bei Neuanschaffung dort sofort bekannt zu machen.Gleiches gilt, wenn das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, daß der Hund nicht eindeutig einer Rasse oder einem Mischlingstyp zuzuordnen ist.Kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, daß es sich um einen Listenhund, Mischlingstypen handelt, bei dem entsprechende sichtbare Merkmale eines solchen Hundes vorhanden sind, ist ein Antrag auf Halten des gefährlichen Hundes bei der Behörde zu stellen.Jedem Hundehalter ist anzuraten, die entsprechenden gutachterlichen Ausführungen bei sich zu führen.Kommt bei einer Kontrolle die Polizei / der BOD zu dem Ergebnis, es handele sich entgegen den Ausführungen des Gutachtens um einen sogenannten Listenhund, handelt sie unrechtmäßig, wenn sie den Hund dennoch sicherstellt, d. h. mitnimmt.Ebenfalls handelt die Behörde unrechtmäßig, wenn sie trotz Gutachten den Hund als gefährlichen Hund einstuft und z. B. die Untersagung verfügt.Da Widerspruch und Anfechtungsklage nach dem Gesetz keine aufschiebende Wirkung haben, könnte die Behörde meinen, den Hund sicherzustellen und dauerhaft nicht wieder herausgeben zu müssen. Dies trifft nicht zu.In beiden Fällen hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, daß vor Klärung der Rassenzugehörigkeit in Zweifelsfällen, also wenn Hundehalter und Behörde zu jeweils anderen Ergebnissen gelangenein Antrag auf Halten eines gefährlichen Hundes nicht gestellt werden muß.Erst wenn im Verwaltungsverfahren ein endgültiges Ergebnis über die Rassenzugehörigkeit vorliegt, ist über den weiteren Weg zu entscheiden.In den genannten Fällen haben Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung. Allerdings muß der Hundehalter diese beim Verwaltungsgericht wieder herstellen lassen.

Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, daß der politische Wille des Gesetzgebers, alle Listenhunde aus Hamburg zu verbannen nicht ohne weiteres funktioniert. Dank der Gerichte, vor dessen Schranken übereifrige Politiker und willfährige Verwaltungsbedienstete in der Umsetzung dieses politischen Willens enden, hat auch der Listenhundehalter und Halter verdächtiger Hunderassen eine reale Chance seinen Hund in Hamburg zu halten. Voraussetzung ist allerdings, daß er sich auch dem rechtsstaatlichen Verfahren stellt und sich genaue Informationen über die Gesetzeslage verschafft und was ich dringend empfehle vorbeugend Rechtsrat einholt.

       
 


       
 


Petition

Landtag Nordrhein-Westfalen
- Die Präsidentin -
Postfach 10 11 43
40002 DüsseldorfPetition gem. Art. 17 GG, Art. 4 Abs. 1 mit Art. 41 a Verf NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Präsidentin,wir, die unterzeichnenden Rechtsanwälte und Hundehalter Simone Lepetit und Lars-Jürgen Weidemann, wenden uns mit einer Bitte im Sinne des Art. 17 GG an den Landtag und dürfen Sie daher höflich ersuchen, die hiermit eingereichte                                                                                 P e t i t i o ngem. § 100 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages an den Petitionsausschuß zu überweisen. Unsere im allgemeinen Interesse stehende Bitte betrifft in concreto einen Vorschlag zur Landesgesetzgebung, welcher wie folgt lautet: Der Landtag wolle beschließen:§ 3 Abs. 2 und § 10 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 18. 12.2002 (GV. NRW S. 656) sowie sämtliche Regelungen des LHundG NRW, welche auf die vorgenannten Vorschriften verweisen, werden aufgehoben.                                                                           B e g r ü n d u n g: siehe ++ hier ++

 

       
 


Auswertung der Berichte über in NRW erfasste Hunde im Jahr 2003

Untersuchung einer Bullterrier-Zuchtlinie auf Hypertrophie des Aggressionsverhaltens, Jennifer Hirschfeld, (Diss. Hannover 2005)

Untersuchung des Verhaltens von Golden Retrievern im Vergleich zu den als gefährlich eingestuften Hunden nach der Niedersächischen Gefahrtierverordnung vom 05.07.2000
Tina Johann (Diss. Hannover 2004)


Studie zu Beissvorfällen in Berlin und Brandenburg - PDF DATEI

weitere Dissertationen ++ hier ++

       
 


Untersuchung des Verhaltens von Golden Retrievern im Vergleich zu den als gefährlich eingestuften Hunden im Wesenstest nach der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung

 Zusammenfassung

In dieser Studie wurden 70 Hunde der Rasse Golden Retriever vom 17.01.2003 bis zum 18.11.2003 in dem Wesenstest nach den Richtlinien der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung (GefTVO) vom 05.07.2000 getestet. Diese Tiere dienten als Kontrollgruppe für die von MITTMANN (2002) getesteten 415 Hunde, die unter diese Verordnung fielen. Die Kontrollgruppe sollte vor allem Aufschluss darüber geben, ob es einen signifikanten Unterschied in der Häufigkeit des Aggressionsverhaltens zu den von MITTMANN (2002) untersuchten Rassen gibt. Weiterhin war von Bedeutung, ob bei den Golden Retrievern eine Rassedisposition für gesteigertes Aggressionsverhalten im Wesenstest beobachtet werden konnte und ob es Hinweise auf eine in Konfliktsituationen häufig gewählte Lösungsstrategie gab. Dem Wesenstest lag ein Skalierungssystem zugrunde, mit dessen Hilfe das Verhalten der Hunde in 7 Kategorien eingeteilt werden konnte. Die Skalierung 1 bedeutet, dass der Hund in der jeweiligen Testsituation keine aggressiven Signale gesendet hat. Aggressionsverhalten verschiedener Eskalationsstufen entsprach den Skalierungen 2-7. Die Studie begrenzte sich auf die 34 Testsituationen des Hund-Mensch- und Hund-Umwelt-Kontakts gemäß der von MITTMANN (2002) eingehaltenen Vorgehensweise.

 Von den 70 getesteten Golden Retrievern bekamen 41 Hunde im gesamten Test keine höhere Skalierung als eine 1 und zeigten somit nie aggressives Verhalten. 28 Hunde reagierten im Test mit Verhalten der Skalierung 2 (optische und/oder akustische Drohsignale), die Skalierungen 3 (Schnappen mit stationärem Körper), 4 (Schnappen mit unvollständiger Annäherung), 6 (Beißen ohne vorangegangenes Drohverhalten) und 7 (Beruhigung des Tieres nach Eskalation erst nach über 10 Minuten) wurden bei keinem Hund beobachtet. Ein Hund bekam in der Testsituation „Betrunkener“ die Skalierung 5, da er Beißen mit vorangegangenem Drohverhalten gezeigt hatte.  Nach den Richtlinien des Wesenstests reagierten somit 69 Hunde (98,6%) in den Testsituationen angemessen und nur ein Hund (1,4%) zeigte inadäquat aggressives Verhalten. Bei MITTMANN (2002) reagierten 395 Hunde (95%) adäquat, 19 Hunde (4,6%) inadäquat aggressiv und ein Hund (0,2%) gestört aggressiv. Im Vergleich der Gruppe von MITTMANN (2002) und der Kontrollgruppe ergab sich kein signifikanter Unterschied in der Häufigkeit von inadäquatem Aggressionsverhalten.

In der Kontrollgruppe fielen im Ausdrucksverhalten der Hunde häufig submissives Verhalten und/oder Zeichen von Stress auf. Für viele Hunde schien der Test eine große Belastung zu sein. Hat ein Hund in seinem Alltag länger andauernde Stresszustände, so ist dies laut Tierschutzgesetz (1998) ein Leiden und nicht zu akzeptieren. Diese Tatsache sollte in Zucht und Erziehung Beachtung finden. Die Ergebnisse zeigen, dass es nicht legitim ist, bestimmte Rassen zu diskriminieren und sie  den Verboten und Einschränkungen von so genannten Rasselisten zu unterwerfen. Vielmehr sollte in unserer Gesellschaft ein kompetenter, fachlich gebildeter und verantwortungsvoller Hundebesitzer gefördert werden, denn dies ist eine wirkungsvolle Maßnahme, um Verhaltensproblemen bei Haushunden vorzubeugen.

 

       
 


OVG Lüneburg: Genereller Leinenzwang für Hunde ist unverhältnismäßig (28.01.2005)

Lüneburg (aho) - Nach § 4 der seit dem 18. Dezember 2003 geltenden "Verordnung über das Halten von Hunden in der Stadt Hemmingen" müssen dort Hunde auf allen öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen innerhalb der geschlossenen Ortslage, in Sportanlagen sowie bei Umzügen und ähnlichen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen an der reiß- und beißfesten Leine geführt werden.
Die Antragsteller des hiergegen gerichteten Normenkontrollverfahrens sind sei 1999 Halter einer Schäferhund-Mischlingshündin. Sie meinen, der angeordnete Leinenzwang führe zu Fehlentwicklungen des Hundes, weil das Tier seinem Bewegungsbedürfnis nicht nachkommen könne. Die Anordnung eines generellen Leinenzwangs sei unverhältnismäßig, weil in der Stadt Hemmingen keine wesentlichen Unfälle mit beißenden Hunden vorgekommen seien. Die Verordnung beruhe lediglich auf einem Gefahrenverdacht, was für ihren rechtmäßigen Erlass nicht ausreichend sei. Die Antragsgegnerin weist demgegenüber daraufhin, dass die Verordnung zur Abwehr einer abstrakten Gefahr erforderlich sei. Im Übrigen gebe es außerhalb der geschlossenen Ortslage von Hemmingen genügend Auslaufflächen für Hunde.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 11. Senat - hat mit Urteil vom 27.01.2004 (11 KN 38/04) die zitierte Regelung der Verordnung für unwirksam erklärt und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt :
§ 4 der Verordnung kann nicht auf die Verordnungsermächtigung des § 55 Abs. 1 Nr. 1 NdsSOG gestützt werden, weil die Annahme, dass unangeleinte Hunde im Stadtgebiet von Hemmingen generell eine Gefahr für andere Hunde oder Menschen darstellen, durch die von der Stadt dazu vorgelegten Unterlagen nicht belegt werden.
Die Statistik der Beißunfälle, die sich auf einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren bezieht, weist lediglich 27 Vorfälle aus, die überdies nur bedingt aussagekräftig sind. Auch die Stellungnahme der Polizeistation Hemmingen enthält keine hinreichenden Anhaltspunkte, die den Schluss auf einen drohenden Eintritt von Schäden rechtfertigen. Vereinzelte Strafverfahren gegen Hundehalter bzw. Hundeführer, deren Hunde Menschen verletzt haben, reichen nicht aus, um die für den Erlass einer Verordnung erforderliche abstrakt-generelle Gefahr zu bejahen.
In Einzelfällen kann vielmehr mit entsprechenden Verfügungen gegenüber dem jeweiligen Hundehalter reagiert werden. Schließlich liegen auch keine Erkenntnisse fachkundiger Stellen vor, welche die Notwendigkeit aufzeigen, im gesamten Stadtgebiet Hunde an der Leine zu führen. Es ist wissenschaftlich nicht belegt, dass von allen Hunderassen generell eine abstrakte Gefahr für andere Hunde und Menschen ausgeht.
Soweit die Antragsgegnerin den Erlass der Verordnung auch damit begründet hat, das "Sicherheitsgefühl" der Bewohner verbessern zu wollen, ist dieser Beweggrund zwar nachvollziehbar. Doch rechtfertigt allein ein "subjektives Unsicherheitsgefühl", das nicht durch zureichende Tatsachen belegt wird, nicht den Erlass einer solchen Verordnung.

Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
++ hier das Urteil ++

       
 

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