Verwaltungsgericht untersagt Jagd auf Stadt-Tauben
Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Abschießen von Stadt-Tauben zur Verringerung der Plage hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf verboten. Auf Bitten der Stadt Xanten hatte ein Jäger in der Vergangenheit Tauben in der Innenstadt geschossen, um die Population der Tiere zu reduzieren. Dieses Treiben untersagte die Kammer mit der Begründung, dass der Jäger die Erforderlichkeit des Abschusses nicht glaubhaft gemacht habe. Nur langfristig Maßnahmen versprächen Aussicht auf Erfolg. (AZ: 18 K 5694/04).
21.01.2005 dpa
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9. Urteil: Taubenhalter haftet für kaputtes Flugzeug
Berlin (AP) Wer Brieftauben züchtet, sollte gut versichert sein. Denn ein Taubenhalter muss zur Hälfte für den Schaden aufkommen, der beim Zusammenstoß eines Flugzeugs mit seinem Vogel entsteht. Darauf macht die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.
Im konkreten Fall flog eine Cessna beim Landemanöver in einen Schwarm von Brieftauben hinein. Ein Vogel geriet dabei in die Turbine des Flugzeugs. Die Maschine kam nach der Kollision zwar noch heil am Boden an, der Lufteinlass der Turbine war jedoch irreparabel beschädigt. Der Schaden belief sich auf 10.500 Euro.
Die Hälfte des Betrags musste der Taubenhalter zahlen, die andere der Flugzeugbesitzer. Die Taube sei ein Verkehrshindernis gewesen, argumentierten die Richter. Auf ein Verschulden des Halters komme es in diesem Fall nicht an.
(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Hamm, 13 U 194/03)
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Fütterung
herrenloser Katzen ist verpflichtend und kann nicht (s.u.) verboten
werden
Der
Rentner Günther K. darf weiterhin auf seinem Schrebergartengrundstück
verwilderte Katzen füttern, auch wenn sich sein Nachbar hierdurch
gestört fühlt - Die Klage des Nachbarn wurde abgewiesen.:
Wer über Jahre hinweg freilebende (verwilderte) Haustiere gefüttert
hat, muss sogar dafür sorgen, dass die Tiere nicht verhungern.
Er ist dann nämlich - wie der Jurist sagt - »Garant«,
weil er eine »enge Gemeinschaftsbeziehung« zu den Tieren
hergestellt hat und »freiwillig Pflichten für deren Wohlbefinden«
übernommen hat. Deshalb wurde auch die Klage des Nachbarn bereits
vom Amtsgericht Elmshorn abgewiesen: » Das Füttern von Tieren
ist ein den Tierschutzbestimmungen entsprechendes Verhalten, das nicht
im Wege der Besitzzerstörungsklage verboten werden kann!«
Landgericht
Itzehoe, Az.: 2 O 489/86 - Urteil vom 16.03'87 -
Amtsgericht Elmshorn (2. Instanz), Az.: 53 C 513/85 -
Berufungsverfahren Landgericht Itzehoe, Az.: 4 S 22/86 -
Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht Schleswig (3.+letzte Instanz),
Az.: 14 U 91/87 v. 14.07.'88 (Urteil OLG liegt uns vor - handelt sich
evtl aber um einen 2., ähnlichen Fall!)
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Bremsen
für Tauben
Ein Autofahrer, der wegen einer Taube auf der Straße so stark
abbremst, dass durch dieses Manöver ein Auffahrunfall verursacht
wird, muss ein Drittel des Schadens selbst bezahlen, da ein Abbremsen
für einen Vogel zu einer unnötigen Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer führt. Anders beim Abbremsen für große
Tiere. Eine Kollision mit ihnen selbst kann gefährliche Folgen
haben!
(Landgericht
Bonn, Az. 8 S 277/98)Ausweichmanöver wegen Marder
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Wer
als Autofahrer wegen eines Marders ein Ausweichmanöver bei hoher
Geschwindigkeit durchführt und deshalb einen Schaden
am eigenen PKW verursacht, handelt grob fahrlässig und hat deshalb
keinen Anspruch aus § 63 Versicherungsvertragsgesetz. Das Risiko
eines solchen Ausweichmanövers ist weitaus größer
als der Schaden, der möglicherweise durch das Überfahren
des kleinen Tieres droht. ...
(Urteil
des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 27.2.1997, Az. 8 U 3572/96)Bremsen
innerhalb geschlossener Ortschaften
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Für
eine Katze darf in geschlossenen Ortschaften gebremst werden.
Anders als bei einem Hasen auf freier Strecke, wo das Unfallrisiko
abzuwägen ist, müsse im Ort niemand eine Katze überrollen,
nur weil ein eventuell nachfolgender Verkehrsteilnehmer unaufmerksam
ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des auffahrenden Kfz-Führer
wurde daher dazu verurteilt, den Schaden an dem Fahrzeug, das dafür
gebremst hatte, zu bezahlen.
(Landgericht
Paderborn, Az.: 5 S 181/00)