Novellierung
des Bundesjagdgesetzes
Sehr
geehrte Frau Bundesministerin Künast,wir begrüßen,
dass nun endlich die Novellierung des nun doch
schon sehr verstaubten Bundesjagdgesetztes in Angriff genommen wird.
animal
2000 - Menschen für Tierrechte Bayern e.V. setzt sich für
ein totales Verbot der Jagd ein. Wir sind der Meinung, dass
die Jagd weder zeitgemäß noch ethisch zu vertreten ist.
Das
gilt sowohl für eine ökologisch begründete Jagd (die
Ökologie fordert gerade, dass der Mensch nicht in den natürlichen Kreislauf eingreift) als auch für die ökonomisch
motivierte Jagd. Darum fordern wir die totale Abschaffung der Jagd.Wenn
dies politisch durchzusetzen nicht möglich ist, sollten zumindest
die folgenden Punkte neue Bestandteile des Bundesjagdgesetzes werden.
a)
Der im Grundgesetz als Staatsziel verankerte Tierschutz, muss sich
auch im Jagdrecht wiederspiegeln und deshalb eine hervorgehobene Stellung
einnehmen. Umgekehrt müssen die im derzeitigen Tierschutzgesetz
vorgesehenen Lockerungen des Tierschutzes bei der Jagd gestrichen
werden
b)
zumindest die grausamsten Formen der Jagd wie z.B. Treibjagd, Fallenjagd,
Beizjagd, Gatterjagd müssen ganz verboten werden
c) das Züchten und Aussetzen von Tieren zur Bejagung muss verboten
werden
d) totales Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen
e) ein Verbot der Jagd auf alle Tiere zumindest während der Brut-,
Setz- und Aufzuchtszeit
f)
ein sofortiges Ende der Zwangsbejagung von Grundflächen
g)
das Verbot der Jagd zumindest in Naturschutzgebieten, Nationalparks
und geschützten Landschaftsteilen
h)
die Einführung der 0,0 Promille Grenze bei der Jagd
i)
Wir fordern, den Jagdausübungsberechtigten zur Führung einer
tagesaktuellen und artgenauen Statistik der Abschüsse(inkl.
so genannter Nachsuche) zu verpflichten, sowie Weitergabe und Veröffentlichung
der Daten durch das zuständige Ministerium
j)
wir fordern den sofortigen Entzug des Jagdscheines bei Verstößen
gegen Tierschutz- oder Jagdgesetz im Zusammenhang mit derJagdausübung
k)
auch fordern wir einen Verstoß gegen das Tierschutz- oder Jagdgesetz
bei der Jagdausübung als Straftat zu ahnden und die maximale Geldbuße
bei Ordnungswidrigkeiten auf 25.000 Euro anzuheben
l)
Wir fordern, den Jagdscheininhaber zu regelmäßiger (mit
zunehmendem Alter häufiger werdender) Prüfung der körperlichen
Fähigkeit zur
Jagdausübung, durch eine unabhängige Behörde
Uns
ist durchaus bewusst, dass sich viele Jagdbefürworter an einflussreichen
Stellen in der Gesellschaft befinden. Lassen Sie sich bitte dadurch nicht beirren: wir
Tierschützer sind zahlenmäßig eindeutig mehr und letztlich
kommt es in der Demokratie auf Wählerstimmen an.Über
eine baldige Stellungnahme würden wir uns freuen und verbleibenMit
freundlichen GrüßenSarah
Westermaier - Vorstandsmitglied von animal 2000
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