Wir wünschen allen Mitgliedern des Vereins Menschen Tiere Werte e.V und allen Tierfreunden ein gutes Neues Jahr.

Notfälle – 2 Staff, Nico und Rocky:

News:
1. Hund ausgesetzt - Krefeld
2. Hundesteuer:
3. Gericht: Erhöhte Steuersätze für so genannte Kampfhunde unzulässig
4. Vom Tierquäler zum Gewaltverbrecher?
5. Proteststurm gegen Chinas Anti-Hunde-Kampagne
6. Uhlenberg unterzeichnet neue Jagdzeiten-Verordnung
7. Neue Studie beweist: Tierversuche nicht auf den Menschen übertragbar
8. Brief der Karstadt AG zum Verzicht auf Echtpelz
9. Elektrosmog: Ist Handystrahlung doch gefährlich?


Notfälle – 2 Staff, Nico und Rocky:
Hallo. wir sind *Nico* und *Rocky*. Beide sind wir jeweils ca. 9 Jahre alt.
Unser Frauchen hat die Familie und uns verlassen, deshalb suchen wir ganz dringend ein neues Zuhause. Wenn wir zusammen bleiben könnten, wäre das wundervoll, wir würden uns notfalls aber auch trennen. Mit Kindern, anderen Artgenossen sowie Katzen und Kleintieren haben wir überhaupt gar kein Problem. Wir sind einfach nur liebe, nette Kerle, obwohl uns der schlechte Ruf unserer Rasse vorauseilt .... Bitte lasst uns nicht im Stich und gebt uns ein neues, liebevolles Zuhause! Eure *Nico* und *Rocky*
Mehr Informationen erhalten Sie durch: TiNS / Frau von Itter - Tel.-Nr.: 0212-209452
r.v.itter@tiere-in-not-solingen.de
 http://www.tiere-in-not-solingen.de/welcome.html





1. Hund ausgesetzt - Krefeld
(RP) Ein Geschenk auf vier Pfoten konnte Frank Schankat am zweiten Weihnachtsfeiertag im Krefelder Tierheim in Empfang nehmen. Gerade mal zwölf Wochen alt ist der Welpe und schon ein Verlierer – seine Besitzerin setzte den Staffordshire Terrier-Mischling wenige Stunden nach Heiligabend aus.
„Passanten haben das Schauspiel beobachtet“, erzählt Frank Schankat und schüttelt den Kopf. „Sie hat den Rüden immer wieder ins Gebüsch geworfen und versucht ihn los zu werden. Doch der Hund lief wieder zurück.“ Mutig sprachen die Spaziergänger die Frau an, die sich mit ihrem Welpen schließlich in einem Hauseingang versteckte. Nach einer kurzen Diskussion übergab die Besitzerin das Tier den Passanten. „Sie

haben den verschüchterten Welpen ins Tierheim gebracht und die Polizei über den Vorfall informiert“, sagt Frank Schankat. „Erst Stunden später hat sich der Hund wieder beruhigt.“

Der Staffordshire-Terrier-Mischling ist das erste Weihnachtsgeschenk, das im Tierheim nach den Festtagen abgegeben wurde. „Die Besitzerin war anscheinend überfordert oder hat festgestellt, dass es ein Listenhund ist und sie eine Genehmigung vom Ordnungsamt für die Haltung benötigt.“ In den kommenden Wochen, in denen der Welpe bis zur Klärung des Falls im Tierheim verbleiben muss, werden weitere tierische Geschenke folgen, weiß Schankat: „Wir rechnen vor allem mit Kleinsttieren wie Kaninchen, die verschenkt wurden.“
Der Besitzerin droht nun eine Anhörung, da sie eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz begangen hat. Diese kann mit bis zu 25 000 Euro geahndet werden.
28.12.2006
http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinsued/krefeld/nachrichten/krefeld/390788 <http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinsued/krefeld/nachrichten/krefeld/390788>




2. Hundesteuer:
14.12.2006
Der Halter eines Hundes der Rasse "American-Staffordshire", dem sowohl ein Tierarzt als auch ein Sachverständiger bestätigt haben, weder aggressiv noch gefährlich oder bissig zu sein, muss für das Tier die erhöhte Steuer nach der neuen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer für Kampfhunde (hier in Frankfurt am Main von 180 € auf 1.800 € jährlich angehoben) nicht zahlen. Es sind laut Hessischem Verwaltungsgerichtshof keine Gründe ersichtlich, die rechtfertigen, eine Differenzierung zwischen - angeblich - unwiderlegbar gefährlichen Rassen (zum Beispiel Pit-Bull, American-Staffordshire) und widerlegbar gefährlichen Rassen (beispielsweise Bullterrier, Mastino Napoletano, für die ein anderer Steuersatz gilt) vorzunehmen. Sie verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. (AZ: 5 UE 3545/04)
http://www.valuenet.de/php/newsContent.php?objid=1020778


3. Gericht: Erhöhte Steuersätze für so genannte Kampfhunde unzulässig
Kassel (aho) - Mit einem am 6.12.2006 verkündeten Urteil hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Festsetzung einer erhöhten Hundesteuer durch die Stadt Frankfurt am Main aufgehoben. Geklagt hat der ehemalige Besitzer eines
- zwischenzeitlich gestorbenen - Hundes der Rasse American Staffordshire.
Aufgrund der am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ist die Steuer für Hunde dieser Rasse - sowie für andere sog. Kampfhunde-Rassen - von 180,00 DM (90,00 EURO) auf 1.800,00 DM (900,00 EURO) erhöht worden. Dagegen wandte der Kläger ein, die Unterscheidung in der Hundesteuersatzung der Stadt zwischen unwiderlegbar gefährlichen Hunden (z. B.: Pit-Bull, Staffordshire Bullterier, American Staffordshire Terier) und widerlegbar gefährlichen Hunden (z. B.: Bullterier, Fila Brasileiro, Mastino Napolitana, Rhodesian Ridgeback) verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Sein Hund sei weder bissig, noch gefährlich oder aggressiv gewesen, was durch ein ärztliches Attest und ein Sachverständigengutachten belegt sei. Im Übrigen sei nicht nachvollziehbar, dass die Satzung verschiedene Hunderassen und deren Kreuzungen erfasse, andere Hunderassen, wie z. B. Rottweiler und Dobermann jedoch nicht.

Anders als zuvor das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main befand der 5. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, dass keine Gründe ersichtlich seien, die es rechtfertigen könnten, eine Differenzierung zwischen unwiderlegbar gefährlichen Hunderassen und widerlegbar gefährlichen Rassen vorzunehmen. Zwar sei eine erhöhte Besteuerung von sog. Kampfhunderassen grundsätzlich zulässig. Sofern jedoch im Einzelfall nachgewiesen werde, dass ein zu diesen Rassen zählender Hund oder eine entsprechende Kreuzung keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und/oder Tieren aufweise, sei eine innerhalb dieser Rassen differenzierende Besteuerung nicht zulässig. Da die Festsetzung der Hundesteuer im Fall des Klägers auf der Grundlage einer eine solche unzulässige Differenzierung nach Kampfhunderassen vorsehenden kommunalen Hundesteuersatzung erfolgt ist, hat der Verwaltungsgerichtshof den entsprechenden Steuerbescheid aus dem Jahr 1999 aufgehoben. Die Revision gegen das Urteil hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassungsentscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zu, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte.
Aktenzeichen: 5 UE 3545/04



4. Vom Tierquäler zum Gewaltverbrecher?
Recht brisant-Thema
© dpa
Etwa ein Viertel aller Gewaltverbrecher sind in ihrer Kindheit oder Jugend durch schwere Tierquälereien aufgefallen. Experten sagen, dass die Zahl bei den reinen Sexualstraftätern sogar noch höher ist. Besteht also zwischen Tierquälerei und anschließender Delinquenz ein Zusammenhang?
Ronny Rieken und Rolf Diesterweg - fast jeder kennt ihre Namen. Sie sind Sexualstraftäter, haben in den neunziger Jahren Mädchen vergewaltigt und anschließend getötet. Beide sitzen in Haft. Und beide haben etwas gemeinsam: In ihrer Jugend haben sie Tiere gequält.
Dr. Alexandra Stupperich, forensische Wissenschaftlerin am Klinikum Regensburg:
„Wer in seiner Jugend Tiere quält, hat ein stark erhöhtes Risiko, später diese Art von Gewalt auch an Menschen auszuüben.“
Werden also alle Tierquäler später zu Gewaltverbrechern? Klare Antwort: Nein!
Nicht jedes Kind, das dem Familienhund am Schwanz zieht oder die Katze ärgert, wird später kriminell. Dieses kindliche Ausprobieren ist sogar ein Stück weit normal, denn im frühen Alter wissen die Kinder oft noch nicht, dass Tiere Schmerzen empfinden können. Die Kinder müssen erst lernen, Empathie für andere Lebewesen aufzubringen. Wichtig ist daher, dass Eltern ihre Kinder immer wieder darauf hinweisen, dass die Tiere genauso Schmerz empfinden wie sie selbst auch.
Manche Kinder üben auch Gewalt an Tieren aus, weil sie selbst von den eigenen Eltern geschlagen werden. Sie leiten diese Gewalt von sich auf andere, schwächere Lebewesen weiter.
Gefährlich wird es aber immer dann, wenn beim Kind eine schwere psychische Störung vorliegt und es dann beginnt, Tiere zu quälen. Diese Kinder wollen in der Regel Macht und Kontrolle auf das Tier ausüben, empfinden kein Mitgefühl. Später kann dazu kommen, dass sie diese Quälereien auch mit ihrer eigenen Sexualität in Verbindung bringen. Diese Menschen sind besonders gefährdet, später auch Sexualdelikte an Kindern und Frauen zu begehen. Dabei steht nicht unbedingt nur die sexuelle Befriedigung im Vordergrund, sondern die Ausübung von Macht!
Diese Kinder und Jugendlichen müssten eigentlich dringend therapiert werden. Fällt diese Neigung erst im Erwachsenenalter auf, dann ist es in vielen Fällen schon zu spät.

Wie geht das Ausland mit Tierquälere
i um?
In den USA führt man diese Studien schon seit längerer Zeit durch. In einigen Bundesstaaten wird daher mit Tierquälern auch besonders konsequent umgegangen. Fallen Kinder dort durch schwere Tierquälereien auf, dann werden sie sofort therapiert.
Dr. Alexandra Stupperich, forensische Wissenschaftlerin am Klinikum Regensburg:
„In den USA sind die Behörden schon sehr gut vernetzt und sie arbeiten eng zusammen, Hand in Hand. Dort ist alles auch schon genau gesetzlich festgeschrieben. Das würde ich mir für Deutschland auch dringend wünschen!“

Die Realität in Deut
schland
Doch in Deutschland steckt diese Entwicklung noch in den Kinderschuhen. Gesetzlich geregelt ist in dieser Beziehung nur sehr wenig. Wer Tiere quält und dabei erwischt wird, bekommt eine Strafe nach dem Tierschutzgesetz. Das sieht eine Geldstrafe oder Gefängnis bis zur Höchststrafe von drei Jahren vor. In der Regel bleibt es bei der Geldstrafe. Psychiatrisches Gutachten der Tierquäler? In der Regel wird das nicht gemacht. Doch gerade bei Jugendlichen könnte hier noch viel abgewendet werden.
Auch die Ermittlungsbehörden sind mit Anzeigen wegen Tierquälerei nicht selten überfordert. „Bei uns beschweren sich immer wieder Menschen, die mir erzählen, dass sie eine Tierquälerei bei der Polizei anzeigen wollten, und die Polizei nur abwinkt, nichts unternehmen will oder die Anzeigenden so lange nach Beweisen fragen, bis diese resigniert die Anzeige zurücknehmen“, beklagt Gerhard Käfer vom Tierschutzbund Baden-Württemberg. „Ich finde das sehr bedenklich, gerade wenn man weiß, was aus Tierquälern unter Umständen später einmal werden kann“. Er fordert, dass die Polizei Tierquälerei konsequenter verfolgt, denn viele Täter wüssten genau, dass ihnen eigentlich nichts passiert und würden damit zu Wiederholungstätern.

Besonders genau hinschauen muss man, wenn große Tiere gequält werden. Die Tierquäler machen eine Steigerung durch. Sie beginnen mit kleinen Tieren wie Fröschen oder Hasen. Am Ende der Leiter steht meist das Pferd. Findet man ein schwer verstümmeltes Pferd, dann ist das nicht selten ein Hinweis darauf, dass der Täter schon eine lange Karriere als Tierquäler hinter sich hat.
Bekommen Jugendämter Hinweise darüber, dass Kinder oder Jugendliche Tiere quälen, dann ist das für sie meist ein Indiz, dass in der Familie etwas nicht in Ordnung ist. Oft schauen sie dann in die Familien hinein, manche Kinder bekommen eine Therapie, oft nicht mehr als zehn Stunden. Das Problem: Ziehen die Kinder mit ihren Familien in einen anderen Landkreis, dann werden die Akten nur dann nachgeschickt, wenn das Kind schwere Straftaten begangen hat. Tierquälerei gehört nicht dazu. Durch einen Umzug weiß das neue Jugendamt dann in der Regel nichts von den tierquälerischen Tendenzen eines Jugendlichen – und wird ihn deshalb auch nicht weiter im Auge haben. Franz Prügl vom Jugendamt in Passau:
„Ich kann auch aus rechtstaatlichen Gründen die Akten nicht hinterher schicken. Wenn der Jugendliche eine zehnstündige Therapie hinter sich hat, die vom Gericht angeordnet war, dann ist die Sache erledigt.

Vernetzung ist wichtig!
Wird das Problem in Deutschland nicht ernst genug genommen? Ein Fall aus Passau zeigt, wie nötig es ist, dass die Justiz und die Behörden genau hinschauen. Dort wurde ein 29-jähriger Paketbote festgenommen, der beschuldigt wurde, eine Katze schwer gequält und anschließend angezündet zu haben. Während des Ermittlungsverfahrens gab er zu, bereits zehn weitere Katzen auf ähnliche Art maltraktiert zu haben. Der Staatsanwalt Hanns Gerd Ennser hätte es sich einfach machen und die Anklage wegen Tierquälerei schreiben können. Das Geständnis hatte er ja. Doch er ließ ein psychiatrisches Gutachten anfertigen. Heraus kam: Der Mann hatte eine schwere psychische Störung, von ihm ging erhebliche Gefahr aus, er würde in Zukunft mit Sicherheit auch Frauen und Kinder gefährden.
Ergebnis: Der Täter bekam die Höchststrafe und macht jetzt eine Therapie. Staatsanwalt Ennser:
„Ich lasse noch ein weiteres Gutachten machen, weil ich möchte, dass der Mann auch nach Ablauf der drei Jahren Haft nicht frei kommt, sondern in psychiatrischer Behandlung bleibt. Er soll erst dann wieder auf freien Fuß kommen, wenn er ganz sicher geheilt ist und keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellt.“
Und: Durch das Gutachten sind jetzt auch tschechische Profiler auf den Katzenquäler aus Passau aufmerksam geworden. Weil der Paketbote viel mit dem Auto unterwegs war, nahmen sie seine Fahrten noch einmal genau untern die Lupe. Und es stellte sich heraus: Sowohl seine psychische Struktur, als auch die Fahrten, die er mit dem Auto unternommen hat, lassen ihn als Mörder von drei tschechischen Prostituierten in Frage kommen. Zur Zeit werden die am Tatort gefundenen DNA-Spuren mit seiner DNA verglichen.
Der Fall zeigt, wie wichtig VERNETZUNG ZWISCHEN BEHÖRDEN ist. Wie wichtig es ist ,Tierquälerei nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wie wichtig es ist, hinzuschauen. Denn schnell kann aus einem einfachen Fall von Tierquälerei ein Mordfall werden.
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/specials/101451/index.html

 

5. Proteststurm gegen Chinas Anti-Hunde-Kampagne

Die Hundemörder gehen in Chinas Großtstädten um: Mit einer landesweiten Kampagne sollte die Anzahl der Vierbeiner in den Orten deutlich verkleinert werden, Streuner wurden getötet. Zwar ist das Verhältnis der  Chinesen zu ihren Vierbeinern ambivalent, manche werden geknuddelt,  andere landen im Kochtopf, trotzdem regt sich massiver Protest.
Von Kirstin Wenk
Junge Bernhadiner im Tierheim von Peking. Die Tiere gelten als Fleischhunde und als Delikatesse Berlin - Wochenlang gingen Li Zhong und ihr Golden Retriever Lulu nur  noch heimlich nachts auf die Straße. Li Zhong fürchtete, dass die  Pekinger Polizei ihren Liebling aufgreift, mitnimmt oder gleich tötet.  "Viele Hunde wurden vor den Augen ihrer Besitzer erschlagen", sagt die  49-jährige Bankangestellte.

"Die chinesische Regierung ist grausam." Li Zhong protestierte mit  Hunderten anderen gegen die "Kampagne des zivilisierten Hundes", die  Anfang November in der Hauptstadt begann. Hunde, die größer sind als 35  Zentimeter, durften nicht mehr in die Innenstadt.

Hunde in Parks, Läden und Bahnhöfen wurden verboten. Jede Familie durfte  nur noch einen Hund haben. Zehntausende Streuner wurden gefangen und  umgebracht. Auf diese Weise sollen die Städte sauberer und sicherer  werden, für Chinesen und Ausländer gleichermaßen.

In China wächst die Zahl der Hunde und mit ihr die Zahl der Tollwutfälle  - ausgerechnet vor den Olympischen Spielen 2008 in Peking. China will  der Welt ein ordentliches Land präsentieren. Doch der Versuch, sein  Image durch die Beseitigung der kläffenden Köter zu verschönern,  scheiterte grandios.

Denn seit Beginn der Kampagne wuchsen die Proteste. Mehr als 60 000  Chinesen unterzeichneten zwei Petitionen an Präsident Hu Jintao mit der  Bitte, die Anti-Hunde-Bewegung zu stoppen. Im Ausland machten  Tierschutzvereine gegen Peking mobil, riefen zum Boykott chinesischer  Waren und der Olympischen Spiele auf. Die Humanitäre Gesellschaft in den  USA bot Peking 100 000 Dollar an, um die Hunde gegen Tollwut zu impfen,  statt sie zu töten.

Während Proteste gegen die Verletzung von Menschenrechten bislang nicht allzu erfolgreich waren, hat die Entrüstung über den Hundemord nun Erfolg. Zunächst versicherte Bao Suixian vom Ministerium für Öffentliche Sicherheit, dass keine Hunde umgebracht würden, sondern lediglich interniert.

Nun griff auch noch Präsident Hu persönlich ein und erließ das sofortige Ende der Kampagne, berichtet die Hongkonger Zeitung "South China Morning Post". Ein Regierungsangestellter bestätigte die Angaben. Hu sei unglücklich über die vielen negativen Medienbeiträge im Ausland.

Zum Beginn dieses Jahres hatten sich besonders viele Chinesen Hunde zugelegt. Das galt als Glück bringend für das Jahr des Hundes, das nach dem chinesischen Tierkreiszeichenkalender auf 2006 fällt. Mit den steigenden Einkommen in den Städten können sich immer mehr Bürger der neuen Mittelschicht die Anmeldegebühr von bis zu 120 Euro und die  Jahressteuern von bis zu 60 Euro leisten.

Etwa eine Million der kläffenden Vierbeiner wohnt nach Schätzungen in  der 15-Millionen-Einwohner-Stadt Peking. Nur die Hälfte davon ist  registriert. Nur drei Prozent sind gegen Tollwut geimpft. Keine  Infektionskrankheit ist in China tödlicher. Das Gesundheitsministerium  beklagt 2254 Todesopfer durch Tollwut in den ersten neun Monaten 2006 -  27 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Das Verhältnis der meisten Chinesen zum besten Freund des Menschen ist ambivalent. Kleine Hunde werden häufig in Kartons oder Vogelkäfige gesperrt. Dass ein Hund täglich Auslauf braucht, ist nicht allgemein bekannt. Viele Chinesen sehen auch keinen Widerspruch darin, mit ihrem Hund zu Hause zu kuscheln und sich dann im Restaurant "gou rou", also Hundefleisch, zu bestellen. Es gilt als Delikatesse. Angeblich führen die rindfleischartigen Bissen dem Körper Wärme zu und steigern bei Männern die Potenz.

Auch Li Zhong hat früher gern Hundefleisch gegessen. Heute schüttelt sie sich vor Abscheu bei dem Gedanken. "Ich liebe meinen Hund wie mein eigenes Kind", sagt sie. "Ich schäme mich dafür, dass in China Menschen Hunden so furchtbare Dinge antun."
http://www.welt.de/data/2006/12/18/1149640.html


Pressemitteilung
6. Uhlenberg unterzeichnet neue Jagdzeiten-Verordnung

Umweltminister Eckhard Uhlenberg hat die Jagdzeiten-Verordnung unterzeichnet, die zum 1. Dezember 2006 in Kraft tritt. Gegenüber der alten Regelung enthält die neue Verordnung eine Reihe von Änderungen: Aaskrähen, Elstern und Eichelhäher werden zu jagdbarem Wild erklärt. Aaskrähen und Elstern erhalten eine reguläre Jagdzeit außerhalb der Fortpflanzungszeit, während der Eichelhäher ganzjährig geschont bleibt. Die in NRW eingebürgerten Graugänse und Kanadagänse erhalten Jagdzeiten entsprechend den Vorgaben der Bundesjagdzeiten-Verordnung. Die Neubürgerin Nilgans wird wie die Rabenvögel zu jagdbarem Wild erklärt und erhält ebenfalls eine reguläre Jagdzeit.

"Weiterhin vollständig geschont bleiben die in NRW in großen Scharen überwinternden arktischen Wildgänse", erklärte Uhlenberg. Um diese Gänse – vor allem Bläss- und Saatgänse – nicht zu stören, darf in deren Überwinterungsgebieten am unteren Niederrhein und in der Weseraue auch nicht auf Grau-, Kanada- oder Nilgänse gejagt werden.

Grund für die Freigabe der Rabenvögel und der eingebürgerten Wildgänse sind die starke Zunahme dieser Arten und die damit verbundenen Schäden vor allem in der Landwirtschaft. Alle Änderungen entsprechen der EG-Vogelschutzrichtlinie.

Für die Jährlinge von Rot-, Dam- und Sikawild wird der Beginn der Jagdzeit gemäß der Bundesjagdzeiten-Verordnung vorgezogen. Allerdings endet die Jagdzeit für alle Schalenwildarten am 31. Januar (Winterruhe!).

Uhlenberg hat entschieden, dass es für Wildschweine bei der derzeitigen Regelung bleibt und im Kreis Paderborn ein wissenschaftlich begleiteter Versuch mit einer längeren Jagdzeit durchgeführt wird. Aufgrund der hohen Zahl der Wildschweine war im Kreis Euskirchen bereits eine Zwangsbejagung zur Eindämmung der Schweinepest angeordnet worden.

Die neue Jagdzeiten-Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2009. Auf der Grundlage der bis dahin gesammelten Erkenntnisse wird dann über die Jagdzeiten neu zu entscheiden sein.
http://www.munlv.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse061130a.php



Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Presseerklärung Datum: 20. Dezember 2006

7. Neue Studie beweist: Tierversuche nicht auf den Menschen übertragbar
Eine aktuelle wissenschaftliche Studie belegt erneut die mangelnde Übertragbarkeit von Ergebnissen aus Tierversuchen auf den Menschen. Ein Team von britischen Medizinern fand erhebliche Unterschiede zwischen Tierversuchen und klinischen Studien. Laut Ärzte gegen Tierversuche mehren sich die Zweifel gegenüber dem Tierversuch gerade auch in Wissenschaftlerkreisen.

Die jetzt in der Online-Ausgabe des renommierten Fachjournals British Medical Journal erschienene systematische Untersuchung vergleicht die Ergebnisse verschiedener Behandlungsmethoden bei Versuchstieren und Patienten. Dazu wurden entsprechende Artikel in Fachzeitschriften analysiert. Bei nur drei der sechs untersuchten Krankheitsbilder gab es Übereinstimmungen, bei der anderen Hälfte nicht. Zum Beispiel hilft Kortison Versuchstieren mit einer künstlich beigebrachten Kopfverletzung. Bei menschlichen Patienten konnte diese Wirkung nicht festgestellt werden. Bei Tieren konnte ein Schlaganfall mit dem Medikament Tirilazad erfolgreich behandelt werden. Beim Menschen nützte es nichts oder war sogar schädlich. Umgekehrt war die Gabe von antifibrinolytischen Medikamenten bei Hirnblutungen bei Patienten hilfreich, im Tierversuch jedoch nicht.

"Tierversuche sollen dazu dienen, die Reaktion beim Menschen abzuschätzen", erklärt Dr. Corina Gericke von Ärzte gegen Tierversuche. "Wenn aber bei der Hälfte der untersuchten Fälle der Tipp daneben geht, kann von einer Vorhersagbarkeit keine Rede sein".

Die Autoren kritisieren auch die unrealistische Nachahmung klinischer Beschwerden. So erhielten Nagetiere zehn Minuten nach einem künstlich beigebrachten Schlaganfall eine Behandlung, während Menschen oft erst nach 24 Stunden behandelt wurden. Weiterhin fanden die Wissenschaftler Beweise für Voreingenommenheit bei der Veröffentlichung. Studien mit unerwünschten Ergebnissen würden oft nicht publiziert werden.

Zwar könne aufgrund einer Analyse von nur sechs Behandlungsmethoden kein pauschales Urteil über Tierversuche gefällt werden, heißt es in dem Artikel, aber die Ergebnisse machen die Grenzen bei der Übertragung von Tierversuchsergebnissen auf die klinische Situation deutlich.
Die Ärzte gegen Tierversuche sehen ihre Argumentation bestätigt. In den letzten Jahren seien zahlreiche ähnlich kritische wissenschaftliche Artikel erschienen.

Quelle: Pablo Perel at al: Comparison of treatment effects between animal experiments and clinical trials: systematic review BMJ, Dec 2006; doi:10.1136/bmj.39048.407928.BE http://www.bmj.com/cgi/rapidpdf/bmj.39048.407928.BEv1
www.aerzte-gegen-tierversuche.de




8. Brief der Karstadt AG zum Verzicht auf Echtpelz:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Karstadt Warenhaus GmbH  steht auch weiterhin zu ihrer in der Presseerklärung vom 27. September 2005 abgegebenen Verpflichtung, keine Echtpelz-Produkte mehr zu verkaufen. Unser Unternehmen hält ausnahmslos an dieser Richtlinie fest. Bei der von Ihnen genannten Firma Bogner handelt es sich um einen Vorlieferanten einer der Konzerntöchter der KarstadtQuelle AG. Inzwischen hat sich auch TriStyle der Konzernhaltung angeschlossen, ab 2008 keine Echtpelze mehr anzubieten. Bei  Peter Hahn wird es ab der Herbst-/Winter-Kollektion 2007 keine Echtpelze mehr geben.
 
Die Arbeit unserer Stakeholder verdient Respekt, wenn sie auf solide recherchierten Fakten beruht. Bitte informieren Sie uns deshalb auch zukünftig über die Quellen Ihrer Information. Selbstverständlich werden wir jedem mit Fakten belegten Vorwurf sofort nachgehen. Das entspricht unserem Verständnis sozialer Verantwortlichkeit.
 
Folgende Regelungen gelten für KarstadtQuelle seit 2003:
1.      Produkte aus oder mit Pelzen von Tieren, die ausschließlich zum Zwecke der Pelzproduktion gejagt oder in Zuchtfarmen gehalten werden, werden ab sofort nicht mehr in die Sortimente aufgenommen. In diese Regelung schließen wir Kaninchenfell ein, obwohl die Tiere auch für die Nahrungsmittelproduktion gezüchtet werden. Ebenso schließen wir Felle ein, die „unspezifisch“ oder widersprüchlich deklariert sind und die von Hunden oder Katzen stammen könnten.

2.      Diese Regelungen gelten auch für Produkte mit nur geringem oder teilweisem Pelzbesatz bzw. -futter wie z.B. an Bordüren, Kragen, Schals, Handschuhen, Schuhen, Pullovern oder auch an so genannten „Deko-Tieren“.

3.      Aktuell noch vorhandene Bestände werden abverkauft.
 
4.      Produkte in Pelzoptik der unter 1 genannten Tierarten dürfen ausschließlich aus Kunst- oder Webpelz bestehen.
 
5.      Ausgenommen von dieser Regelung sind Felle oder Leder, die aus der Nahrungsmittelkette gewonnen werden. Hierzu zählen unter anderem Leder/Felle von Rind, Schaf, Schwein und Ziege.
 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexandra Hildebrandt
Leiterin Kommunikation Gesellschaftspolitik
KarstadtQuelle AG  |  Kommunikation Gesellschaftspolitik
Theodor-Althoff-Straße 2  |  D-45133 Essen
Tel.: +49 (0)201 / 727-96 62  
Fax: +49 (0)201 / 727- 69 96 62  | E-Mail: alexandra.hildebrandt@karstadtquelle.com
Internet: www.karstadtquelle.com



9. Elektrosmog
©  ZEIT Wissen 05/2006

Heiße Gespräche
Ist Handystrahlung doch gefährlich? Eine neue Forschungsarbeit aus Deutschland zeigt: Menschliche Zellen könnten beim Mobiltelefonieren viel stärker erhitzt werden als bislang angenommen
. Von Max Rauner

Seine Töchter, 16 und 18, sind im besten Alter für exzessives Handytelefonieren. Aber in der Familie von Markus Antonietti gilt eine klare Abmachung: Ein Handygespräch ist spätestens nach fünf Minuten zu Ende. Dann ist das Wichtigste gesagt, oder es wird aufs Festnetz gewechselt. »Die sollen sich nicht die ganze Akkuladung ins Gehirn pusten«, sagt Antonietti.

Markus Antonietti, Direktor des Max-Planck-Instituts für Kolloid- und Grenzflächenforschung in Golm bei Potsdam, leitet Deutschlands bekannteste Forschungsgruppe in der Materialwissenschaft, er ist ein nüchtern argumentierender Wissenschaftler, kein Panikmacher. Aber er macht sich Sorgen: dass Handystrahlung die Synapsen im Gehirn aufheizt. Nicht um 1 Grad, sondern auf 100. Das folgt aus einem neuen Experiment am Max-Planck-Institut.

In der Forschungsarbeit, die in Kürze veröffentlicht wird, steht nichts von Handys, die Überschrift lautet Mikrowellenabsorption in Emulsionen mit wässrigen Mikro- und Nanotröpfchen. Aber wenn Antonietti dieser Tage Vorträge vor Kollegen an anderen Universitäten hält, dann wissen die, was daraus folgt. Antonietti sagt: »Manche von denen telefonieren jetzt weniger.«
Den ganzen Artikel  hier: http://www.zeit.de/zeit-wissen/2006/05/Handy-Strahlung.xml?page=all