1. Eine Petition, in der die Kennzeichnungspflicht bei Echtfell gefordert wird.
Bitte hier unterzeichenen! (Nachfolgend der Text der Petition)


http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=69

Mit der Petition wird gefordert, dass alle importierten oder in Deutschland hergestellten Gebrauchsartikel wie Kleidung, Spielzeug, Dekoartikel etc., die aus Echtfell oder Teilen davon bestehen, so gekennzeichnet werden, dass Fellart und Herkunft für den Verbraucher klar erkennbar sind.

Begründung:
 Im Abstand von wenigen Tagen hat die Tierschutzorganisation PETA gleich zwei Gegenstände entdeckt, die durch gentechnische Analysen zweifelsfrei als Hundefell identifiziert worden sind. Im ersten Fall war es ein Pelzkragen aus Hundefell und im zweiten Fall handelte es sich um ein Haarband, das mit 5 Bommeln Hundepelz versehen ist. Beide Fälle zeigen, dass zum einen die Selbstverpflichtung des deutschen Pelzhandels nicht funktioniert und zum anderen bei Importen ohne eine Kennzeichnungspflicht der Verbraucher im Ungewissen über die Herkunft bleibt.
 Es dürfte in Deutschland niemanden geben, der sich bewusst für Pelz aus Hunde- oder Katzenfell entscheidet und schon gar nicht, wenn er weiß, dass diese Felle von Tieren stammen., die unter extrem tierquälerischen Bedingungen gehalten und auf bestialische Art umgebracht werden. Die Sendungen über China und die grausamen Bilder dürften den meisten noch in Erinnerung sein.
 Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Handel absolut überfordert ist, wenn man nach der Art und Herkunft des Pelzes fragt. Die Antworten sind zum Teil abenteuerlich. Da der Verbraucher aber ein Recht darauf hat, zu wissen was er kauft, hilft nur eine generelle und ausnahmslose Kennzeichnungspflicht aller Pelzartikel.
  
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2. Studie: Positiver Einfluß von Hunden auf Großstadt-Kinder 10.02.2006,  
 
"Jugendliche, die in der Großstadt leben und einen Hund besitzen, haben mehr Freude am Leben und sind weniger gefährdet, kriminell oder drogenabhängig zu werden. Dies ist das Ergebnis einer Studie von Professor Bergler, Psychologisches Institut der Universität Bonn. Befragt wurden insgesamt 400 Jugendliche aus allen Schichten im Stadtgebiet von Berlin, von denen die Hälfte einen Hund besaß und die andere Hälfte kein Heimtier.
 
Hier die wichtigsten Ergebnisse:

Hunde geben Jugendlichen, die in gestörten oder unvollständigen Familien aufwachsen, Geborgenheit und Verantwortungsgefühl.
 
Jugendliche mit Hunden haben ein positiveres Lebensgefühl und mehr Freunde als Jugendliche ohne Heimtiere.
 
Die Gruppe der jugendlichen Hundebesitzer zeigten mehr Interesse an verschiedenen Freizeitaktivitäten wie Sport, Musik, Besuche von Veranstaltungen und Jugendzentren als die Vergleichsgruppe ohne Hunde.
 
Die Jugendlichen mit Hunden kamen mit ihren Pubertätsproblemen, wie z. B. Stimmungsschwankungen oder Langeweile, besser zurecht als die Jugendlichen ohne Hund.
 
Insbesondere zeigte sich, daß Hunde eine wichtige therapeutische Rolle spielten bei jugendlichen Arbeitslosen, Straffälligen und Drogenabhängigen.
 
Jugendliche, die in der Großstadt leben, haben es nicht leicht. Reizüberflutung, Orientierungslosigkeit, Anonymität, Vereinsamung und manchmal sogar Kriminalität bestimmen oftmals ihren Alltag. Die Studie von Professor Bergler kann eine Anregung sein für Soziologen, Psychologen und Pädagogen, Hunde und ggfs. andere Heimtiere bei der Betreuung von Jugendlichen präventiv einzusetzen."
 
Quelle: http://doggle.de/news/2005-08-26/Positiver%20Einflu%DF%20von...

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3. oVG Stuttgart: Arbeitende Hofhunde sind von Steuer befreit

Beitrag Nr. 85151 vom 19.01.2006

Nach einem Urteil des VG Stuttgart ist ein Hofhund steuerbefreit, wenn er
für Arbeiten herangezogen wird.

Ein nebenbei als Landwirt tätiger Hundehalter hatte sich geweigert, 96 EUR
Hundesteuer für das Jahr 2004 zu bezahlen, da das Tier Legehennen bewache.
Somit trage das Tier dazu bei, Geld zu verdienen, argumentierte der Mann.
Der Hund habe auf dem Hof zum Beispiel schon einmal einen Fuchs gestellt.

Das VG befreite den Hundehalter von der Hundesteuer für seinen Schäfer-
Sennerhund-Mischling. Hundesteuern müssten nicht entrichtet werden, wenn das
Tier ausschließlich dazu diene, ein Einkommen zu erzielen. Ein seit über
einem Jahr schwelender Rechtsstreit wurde damit beigelegt. Für das Gericht
war ausschlaggebend, dass die Tierhaltung eindeutig nicht dem
Freizeitvergnügen dient.

Urteil des VG Stuttgart
Az.: 11 K 2382/04
Quelle: dpa (17.01.2006)

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4. Spitz pass auf

Beim abendlichen Spaziergang mit seinem Herrchen in Mannheim
Feudenheim packte einen Spitz der Drang nach Freiheit und er riss
sich von der Leine los.
Unglücklicherweise rannte das Tier auf die Fahrbahn der Straße Am
Aubuckel, wo es von einem vorbeikommenden Auto erfasst wurde.
Der Fahrer des Wagens stieg kurz aus dem Fahrzeug aus, als der Hund
sich aber wieder aufrappelte und weiterlief, setzte auch der
Fahrzeugführer sich wieder in seinen Pkw und fuhr davon.
Ganz so glimpflich war der Unfall aber nun mal nicht verlaufen. Der
tierärztliche Notdienst musste verständigt werden und der Fahrer des
Pkw wurde durch die Beamten des Polizeireviers Mannheim-Sandhofen zu
Hause aufgesucht. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen unerlaubtem
Entfernen vom Unfallort.

http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=788152

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5. Verordnung über Gefahrhunde sorgt für Probleme im Tierheim
Sultan ist ein achtjähriger Labrador Mix. Eigentlich ein normaler, umgänglicher Hund. Mit einem traurigem Schicksal: Er gehört zu beiden ersten Vierbeinern, die auf Grund der Gefahrhundeverordnung im Tierheim landeten. Die neue Regelung lässt die Tierschützer Alarm schlagen.
Im Jahr 2002 hat Sultan einen anderen Hund angefallen. Das Ordnungsamt verhängte ihm einen Maulkorb. Bei einer Kontrolle stellte die Stadt fest, dass der nicht getragen wurde. Sultan wurde seinem Halter weg genommen und ins Tierheim gebracht. "Sultan verhält sich gegenüber anderen Rüden dominant und benötigt auch aufgrund fehlender Erziehung einen erfahrenen Hundehalter", so Ellen Kloth, Vorsitzende des Tierschutzes Lübeck und Umgebung e.V.
Boss ist eine etwa gleichaltriger American Stafford-Mischling. Beide Tiere sind gegenüber Menschen anhänglich und freundlich. Insbesondere Boss hat ein gutmütiges Wesen und zeigt ein gutes Sozialverhalten gegenüber Menschen. Nur Hunde mag er nicht.
Bis zu diesem Punkt gleichen diese Beschreibungen vielen anderen im Lübecker Tierheim und doch ist etwas anders. Es handelt sich um die ersten Tiere, die aufgrund der Gefahrhundeverordnung von der Hansestadt Lübeck zwangsweise als gefährliche Hunde eingezogen wurden.
Die Registrierung als gefährlicher Hund erfolgt automatisch, wenn ein Hund einer bestimmten Rasse (Listenhund) angehört. Dazu zählen auch Mischlinge, die zu einem Bruchteil einer der aufgelisteten Rassen angehören. Weiterhin können alle Hunde als gefährlich eingestuft werden, wenn sie in irgendeiner Art und Weise in Beißvorfälle verwickelt werden, die zur Anzeige kommen. Wird ein Hund als gefährlich eingestuft, so gibt es keine Möglichkeit dieses wieder rückgängig zu machen. Die Konsequenzen sehen dann wie folgt aus: Eine jährliche Hundesteuer von 618 Euro, ein lupenreines Führungszeugnis und die Absolvierung des Hundeführerscheins. Bei erfolgreicher Abnahme eines Wesentests kann dem Hund das Tragen eines Maulkorbs erlassen werden. Diese Maßnahmen kosten viel Geld, Zeit und Kraft. Wird ihnen nicht nachgegangen, so erfolgt die zwangsweise Einziehung.
Auf den Tierschutz Lübeck und Umgebung e.V. kommen durch die oben angesprochenen Zwangseinziehungen kaum lösbare Probleme zu. In einem Vertrag mit der Hansestadt Lübeck verpflichtete sich der Tierschutzverein vor Jahren Fundtiere und auch beschlagnahmte Hunde im Tierheim aufzunehmen. Dafür erhält der Verein Gelder, die noch nicht einmal im Ansatz die Personalkosten für die Unterhaltung des Tierheims decken. Bis in jüngster Zeit kam es hier aber zu keinerlei Komplikationen. Doch durch die Gefahrhundeverordnung drohen nun in nächster Zeit bis zu 25 Hunde zwangsweise eingezogen zu werden, da die "gemeldeten Halter" einem Antrag nach der Gefahrhundeverordnung noch nicht nachgekommen sind. Die Dunkelziffer durch nicht gemeldete Hunde im Bereich Steuern ist hierbei noch gar nicht berücksichtigt.
"Ein schwerwiegendes Problem ist die Tatsache, dass gerade Listenhunde rassebedingt sehr menschenbezogen sind und häufig nur in Einzelhaltung gehalten werden können", erklärt Ellen Kloth. "Wenn sie keine intensiven menschlichen Sozialkontakte haben und in Isolationshaft gehalten werden, kann selbst ein Hund der bisher nicht auffällig war, zum Beißer werden. Das Tierheimpersonal kann aber diese individuelle zusätzliche Betreuung nicht leisten. Hier sei nochmals erwähnt, dass die eingezogenen Listenhunde nicht auffällig geworden sein müssen, um eingezogen zu werden. Es reicht völlig, wenn der Halter des Tieres nicht in der Lage ist die oben genannten Vorgaben vollständig zu erfüllen."
Die vorhandene Hundeanlage macht die Aufnahme dieser Tiere darüber hinaus so gut wie unmöglich. Das Tierheim hat nur sechs Einzelzwinger, alle anderen Hunde werden in Rudel gehalten. Im übrigen ist die Zwingeranlage aufgrund ihres Alters stark sanierungsbedürftig. Die Räumlichkeiten sind nur zum geringen Maße beheizbar. Der Sanierungsaufwand liegt allein bei rund 120.000 Euro. Geld, das der Verein derzeit nicht hat, weil die Rücklagen zur Deckung der laufenden Kosten benötigt werden. Gerade Listenhunde wie Bull- oder Staffordshire Terrier haben kurzes Fell und können aber bei winterlichen Temperaturen nicht draußen gehalten werden.
In einem Gespräch zwischen der Verwaltung und dem Vorstand des Tierschutzvereins wurden die Probleme erörtert. Die Verwaltung zeigte zwar Verständnis, muss aber aus rechtlichen Gründen die Gefahrhundeverordnung umsetzen. Durch den bestehenden Vertrag sieht sich die Stadt Lübeck in der Position den Tierschutzverein zur Aufnahme der Tiere zu zwingen. "Dieses ist aber aus Tierschutzgründen und standortbedingten Gründen nicht zu verantworten", so die Vereinsvorsitzende. "Sollte der Tierschutzverein die Hunde nicht übernehmen so ist mit der Einschläferung der Tiere zu rechnen. Eine Lösung des Problems, die der Tierschutzverein nicht ohne weiteres akzeptieren kann."
Der Tierschutzverein wendet sich daher an die Öffentlichkeit und sucht verantwortungsvolle Tierfreunde, die bereit sind einen Hund in einer Pflegestelle aufzunehmen. Die Hunde würden dann in der Pflegestelle leben, jedoch im Eigentum des Tierschutzvereins verbleiben. Der Tierschutzverein käme auch für Tierarztkosten auf. Diejenigen, die einem betroffenen Hund eine Pflegestelle geben würden, müssten aber einen Hundeführerschein machen und auch ein Führungszeugnis vorlegen. Ein Kursus für den Hundeführerschein wird im Tierheim angeboten. Die Pflegestellen werden dringend gesucht, denn die Stadt ist nicht bereit, dem Tierschutzverein einen längeren Zeitraum zuzubilligen.
Interessenten erhalten weitere Informationen im Tierheim Lübeck unter der Telefonnummer 30 69 11 und info@tierheim-luebeck.de.
Im Lübecker Tierheim warten übrigens auch 35 andere Hunde, viele Katzen und Kleintiere auf neue Familien.
http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=18977

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6. Staupe - jeden Hund kann es treffen 
Einziger Schutz: die konsequente und regelmäßige Impfung
 
Die Staupe - eine für Hunde lebensbedrohliche Krankheit ˆ ist in Berlin auf dem Vormarsch, meldete die "Welt" im Oktober 2005. Seit etwa einem Jahr hätten die Staupefälle, die vorwiegend junge, ungeimpfte Hunde betrifft, in Berlin deutlich zugenommen. Drei Viertel der erkrankten Hunde kämen aus "unklaren erhältnissen", die meisten aus Polen, aus Mitleid auf Märkten gekauft, oder billige Rassehunde.

Die Hundestaupe ist bereits seit dem 18. Jahrhundert bekannt. Der Erreger ist ein Virus aus der Familie der Paramyxoviren, eng verwandt mit dem menschlichen Masernvirus und dem Virus der Seehundstaupe, dem vor wenigen Jahren viele Seehunde zum Opfer fielen. Neben Hunden erkranken vor allem Nerze, Wiesel, Frettchen, Marder, Robben und Kleinbären.

In Deutschland war Staupe dank der regelmäßig bei Hunden durchgeführten Impfungen selten geworden. Frettchen werden mit einem extra Impfstoff geimpft. Doch nun ist die Krankheit wieder auf dem Vormarsch: Auch in anderen Regionen Deutschlands kam es in den vergangenen Monaten wiederholt zu Ausbrüchen, beispielsweise im Oktober 2005 im Darmstädter Raum. Doch warum? In der Diskussion sind Tierimporte aus dem osteuropäischen Raum, eine zunehmende Impfmüdigkeit oder eine spontane Änderung der in der freien Natur vorkommenden Virusstämme, gegen die die bisher verwendeten Impfstoffe möglicherweise keinen vollständigen Schutz bieten. Auch wenn die Erkrankungsfälle bislang meist bei ungeimpften Hunden auftraten, kann es auch geimpfte Tiere aus "guten Verhältnissen" treffen.

Die Ansteckung durch das Staupevirus erfolgt durch Tröpfcheninfektion über Mund oder Nase des Hundes. Das geschieht nicht nur durch Kontakt mit einem anderen Hund. Gefahr droht auch beim Waldspaziergang, weil zum Beispiel Marder und Iltisse die Krankheit übertragen können.

Bei einer Infektion treten nach drei bis sieben Tagen meist Fieber, Appetitlosigkeit und Apathie auf. Später greift das Staupevirus verschiedene Organe im Körper des Hundes an. Dazu gehören der Verdauungs- und der Atmungsapparat, die Augen, die Haut und das Nervensystem. Die Folge sind Erbrechen, Durchfälle, Husten, Atembeschwerden, zunächst wässrig-klarer, später zähflüssig-eitriger Nasen- und Augenausfluss, Bewegungsstörungen, Lähmungen, Hirnhautentzündungen mit Muskelkrämpfen und schließlich eine übermäßige Verhornung der Nase und der Zehballen (Hartballenkrankheit). Erkrankte Tiere können die einzelnen Symptome allein oder in verschiedenen Kombinationen durchleiden.

Eine besonders gefürchtete Komplikation ist die so genannte nervöse Form der Staupe. Dabei verursacht das Staupevirus Schädigungen am Gehirn. Dies äußert sich in psychischen Veränderungen, Zittern, Gleichgewichtsstörungen, Lähmungen und Krampfanfällen, vergleichbar dem Erscheinungsbild der Epilepsie. Der Schweregrad der verschiedenen Formen kann variieren. Die "nervöse" Form endet jedoch praktisch immer tödlich, oder der Hund muss zur Beendigung seiner Qual eingeschläfert werden.

Die Behandlung einer Staupeinfektion ist schwierig, und ihr Erfolg hängt weitgehend von den betroffenen Organsystemen ab. Die Aussichten auf Ausheilung einer Nervenstaupe sind gering. In einem späten Stadium ist die Staupe nicht mehr heilbar. Daher ist es wichtig, dass ein Arzt rechtzeitig aufgesucht wird, da er vielleicht mit einem Immunserum helfen kann. Wenn ein junger Hund die Staupe überlebt, bleibt oft ein typisches "Staupegebiss" mit braunen, verkümmerten Zähnen zurück.

Viele Tierhalter lassen ihre Tiere nur als Welpen oder alle zwei Jahre impfen. Immer häufiger verzichten Hundebesitzer aus Kostengründen und aus Angst vor Nebenwirkungen auf die jährliche Staupespritze. Das Deutsche Grüne Kreuz e. V. empfiehlt, in Zeiten eines erhöhten Infektionsrisikos wieder auf einen lückenlosen Impfschutz zu achten. Dies beinhaltet eine Impfung der Welpen im Alter von acht Wochen mit einer Wiederholungsimpfung vier Wochen später. Nur dieses, als Grundimmunisierung bezeichnete, zweimalige Impfen der Welpen garantiert einen belastbaren Impfschutz. Damit dieser Schutz aufrechterhalten bleibt, sind Auffrischungen je nach Empfehlungen des Herstellers angeraten.
  
© Februar 2006 - Deutsches Grünes Kreuz e.V.
  
http://www.ratgeberbox.de/ratgeber/artikel/artikel_600069/staupe-jeden-hund-kann-es-treffen

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7. Die Box für Dogs

Ein langer Spaziergang am Strand, ein erfrischendes Bad in der Elbe und anschließend ausgiebiges Toben im Sand: für Hunde ein wahre Freude. Für  Halter vielleicht auch - zumindest so lange, bis der Vierbeiner im Auto
Platz genommen hat. Feuchtigkeit, Dreck und Gerüche setzten sich schnell in den Polstern fest.
"Damit ist jetzt Schluß" sagt der Hamburger Kaufmann Alexander Pump. Er bietet eine neuartige Hundebox aus PVC an, die sich unkompliziert im Wagen installieren und wieder zusammenfalten läßt. Eingebaute Seitenfenster garantieren dem Hund freie Sicht in alle Richtungen, für ausreichend Frischluft sorgen Dach und seitlicher Fußraum aus Lüftungsgaze.
Die Hundebox ist in zwei Größen und drei Farben ab 119,90 Euro erhältlich. Im Preis enthalten sind sechs Befestigungsgurte, die an Sicherheitsgurt, Kopfstützen und Haltegriffen befestigt werden. Ebenfalls vorhanden ist eine Durchführungsmöglichkeit für einen zusätzlichen Hundesicherheitsgurt. Infos unter http://www.autohundebox.de oder Tel. 040/56 71 45.
hib
18. Februar 2006 http://www.abendblatt.de/daten/2006/02/18/535130.html


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8. Gentechnik-Novelle mit großer Mehrheit beschlossen

Grenzwert für gentechnisch veränderte Organismen gefordert

Bio-Produkte sind garantiert frei von Gentechnik. Hier ist der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen in allen Produktionsstufen verboten.

17.02.2006 - Mit der Mehrheit der Stimmen hat der Bundestag die Änderung des Gentechnik-Gesetz' in Deutschland verabschiedet. Dies war nötig geworden, nachdem die EU mit Strafzahlungen bis zu 800.000 Euro pro Tag gedroht hatte, sollte Deutschland das EU-Dekret nicht in nationales Recht umsetzt.
Das Gesetz regelt unter anderem den Inhalt von Antragsunterlagen, Verfahrensvorschriften, Bearbeitungsfristen sowie den Einbezug der Öffentlichkeit.
Keine Richtlinie gibt es nach wie vor bei der Haftungsfrage. Hierüber will Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer im Laufe des Jahres berichten.

Feste Regeln und ein Grenzwert müssen her
Für eine klare Regelung spricht sich unter anderem Bauernverbandspräsident Gerd Sonnleitner aus. Nur eine wirksame gesetzliche Regelung mache eine tatsächliche Koexistenz von Gentechnik und konventioneller Landwirtschaft möglich. Unter den derzeitigen Bedingungen könne er Landwirten vom Einsatz gentechnisch veränderter Organismen nur abraten.
Ebenso für unumgänglich stuft Sonnleitner einen Grenzwert für GVO-Saat und Pflanzgut ein. Der Wert sei überfällig und sollte sich um die 0,1% bewegen.
ÖKO-TEST geht weiter und fordert die Nullgrenze als Wert. Denn noch sind die Folgen gentechnisch veränderter Organismen für Mensch und Tier nicht abzuschätzen.

Tipp:
Wenn sie sicher sein wollen, dass ihr Lebensmittel gentechnikfrei ist, dann greifen Sie auf Bio-Produkte zurück. Hier ist der Einsatz von Gentechnik in allen Produktionsstufen verboten.
Andrea Nistler, ÖKO-TEST
http://www.oekotest.de/cgi/nm/nm.cgi?doc=akt-170206-gentechnik

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9. Der Schock-Abend in der Galerie "Monsterkeller" am Hackeschen Markt
Nach dem Kaninchen-Mord umarmte der Künstler seine Muse 40 Gäste sahen zu, wie die Tiere hingerichtet wurden. Von Lisa Andreae und Jens Reichenbach

Sie hackt mit dem Fleischermesser den Kopf ab, er wartet mit dem Silbertablett
Mitte - Ekel-Spektakel in einer Galerie in Mitte: Ein Berliner "Künstler"-Trio hat am Wochenende vor Publikum zwei Kaninchen hingerichtet.
Sie brachen den Tieren das Genick, hackten anschließend die Köpfe ab und besudelten sich mit dem Blut.

Der abgehackte Hasenkopf ist in Formaldehyd verewigt
Foto: © Dirk Laessig Dirk LaessigEs waren Szenen wie in einem Horrorfilm, inszeniert von "Künstler" Falk Richwien (43). Die Aktion war der Auftakt seiner Ausstellung "Rein-Gold - Vom Humanismus und dem Instinkt". Schon am Eingang der Ausstellung in einem Hinterhof am Hackeschen Markt warnte der Veranstalter: "Die Galerie haftet nicht für Schäden an Körper, Seele und Kleidung."

Köpfe in Formaldehyd
Rund 40 Zuschauer sahen zu, wie die Tiere grausam getötet wurden. Die "Muse" des Künstlers brach den Kaninchen das Genick, trennte mit einem Fleischerbeil die Köpfe ab. Danach wurden die Schädel in Formaldehyd eingelegt und so konserviert.

Was soll das perverse Spektakel? "Ich möchte den Menschen zeigen, daß sie vom Raubtier Homo Sapiens abstammen", sagt Richwien. "Ein Tier muß getötet werden, damit man es essen kann. Viele Menschen haben das vergessen, weil sie abgepacktes Supermarkt-Fleisch kaufen."

Doch Kunstkenner und Tierschützer sind schockiert. "Das waren heftige  Gefühle", so Zuschauer Till Fuhrmann. "So was muß ich nicht noch mal sehen." Marcel Gäding, Sprecher des Tierschutzvereins Berlin, ist entsetzt: "Für keine Kunstaktion der Welt darf man Tiere auf diese bestialische Art töten."
Im Tierschutzgesetz, Paragraph 4, heißt es: "Das Töten von Wirbeltieren ist nur unter Betäubung und unter Vermeidung von Schmerzen erlaubt."

Karnickel werden verspeist
Am Freitag soll während eines "Kunstessens" in der Galerie das Fleisch der getöteten Hasen verspeist werden. Für 20 Euro können zwölf Gäste an dem makaberen Essen teilnehmen.

Wer ist der "Künstler"? Geboren in Hannover, studiert (u.a. Psychologie, Musik). 1994 übernahm er die Galerie "Die Abdeckerei". Später wurde er Mitbegründer des KunstFORUM Berlin und Leiter der Galerie NAKT (Neue Akademie für Kunst und Technik).
Letzte Änderung: Sonntag, 19. Februar. 2006, 18:51 Uhr
http://bz.berlin1.de/aktuell/berlin/060220/hase.html

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10. Hallo, es gibt eine neue Notfallseite für Norwegische Waldkatzen und alle  
Halblanghaar- und Langhaarkatzen sowie besondere Notfälle aller Rassen:

http://www.norweger-in-not.de

Wäre lieb, wenn Sie das in Ihre News aufnehmen könnten. Vielen Dank!

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11. H5N1 Virus - Vogelgrippe
Fleischfresser können sich mit H5N1 infizieren, wenn sie große Mengen  des Erregers aufnehmen. Dies könnte bei der Verfütterung von an  Geflügelpest erkrankten oder verendeten Hühnern geschehen. So gibt es
Berichte aus Südostasien, dass Großkatzen (Tiger, Jaguare) in Zoos über  diesen Weg erkrankten und starben. Katzen können experimentell mit H5N1  Virus infiziert werden und erkranken, sie spielen aber bei der  Verbreitung bisher keine Rolle. Eine Infektion und Erkrankung von Hunden  ist bis jetzt nicht bekannt.
  
Insgesamt besteht für die Übertragung von H5N1 zwischen Vögeln und  Säugetieren eine erhebliche Barriere. Säugetiere und Menschen müssen  sehr große Virusmengen  aufnehmen, um sich zu infizieren. Selbst bei  einer Erkrankung scheiden Säugetiere und Menschen nur sehr wenig Virus  aus, so dass sich die Erkrankungen unter ihnen nicht weiter verbreitet.
  
Über die Überlebensfähigkeit des Virus in der Luft gibt es keine  konkreten Daten. In Kot behält es je nach Temperatur unterschiedlich  lang seine Infektiosität, bei warmen Temperaturen und Trockenheit  mehrere Tage und bei niedrigen Temperaturen bis zu 35 Tagen.
  
Mit freundlichen Grüßen
Elke Reinking
 
FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Federal Research Institute for Animal Health
Public Relations
Boddenblick 5a
D-17493 Greifswald - Insel Riems, Germany

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12.VOGELGRIPPE-GEFAHR
Freibrief für Tauben

Wegen H5N1 in Deutschland muss Geflügel in die Ställe. Nur Tauben sind von der ab heute geltenden Stallpflicht ausgenommen. Forscher sehen keinen Anlass, Stadttauben zu vergiften - selbst wenn diese infiziert wären. Nur Züchter halten ihre teuren Zuchttiere lieber freiwillig unter Verschluss.

Weil bei mittlerweile 13 toten Vögeln von der Insel Rügen der gefährliche Tierseuchen-Erreger H5N1 festgestellt wurde, stehen gefiederte Nutz- und Haustiere ab heute bundesweit unter Hausarrest. Hühner, Truthühner,Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel dürfen nicht mehr im Freien gehalten werden. Aber was ist mit jenen Vögeln, die wenigstens Stadtbewohner am häufigsten zu Gesicht bekommen, mit Tauben?

DPA Taube in der Innenstadt von Karlsruhe: Als "Ratte der Lüfte" geschmäht, aber kein Überträger für Vogelgrippe Sind Tauben in Innenstädten eine Gefahr, fragten viele besorgte Leser. Marie-Louise Dittmar, Sprecherin von Verbraucherschutzminister Horst Seehofer, sagte zu SPIEGEL ONLINE: "Tauben sind von der Eilverordnung nicht betroffen." Grundlage dafür seien aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse.

Forscher am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Ostseeinsel Riems hatten herausgefunden, dass Tauben für die Vogelgrippe deutlich weniger empfänglich sind als andere Vögel. Die weit verbreitete Behauptung, dass die Tiere immun dagegen seien, gilt jedoch nicht mehr.

Nicht immun aber auch nicht ansteckend
Die Wissenschaftler überprüften es im Labor: Vor drei Jahren konnte ein Vogelgrippe-Erreger des Typs H7N7 einer Gruppe Tauben nichts anhaben. In ihrem Blut fanden sich sowohl Antikörper als auch geringe Mengen H7N7-Viren, die Tiere waren also infiziert. Dennoch steckten die Tauben keine Hühner an, zu denen sie direkten Kontakt hatten.

Dasselbe Experiment hat man dieses Jahr mit dem gefährlichen H5N1-Virus wiederholt: Rund ein Drittel der infizierten Tiere erkrankte, drei von sechzehn starben.

Besonders interessierte Ortrud Werner, die wissenschaftliche Direktorin des nationalen Referenzlabors für Vogelgrippe, eine mögliche Übertragung: Im Kot der kranken Tiere fanden sich nur geringe Mengen des Virus. Keines der Hühner, die damit in Kontakt kamen, steckte sich mit H5N1 an.

Die Wissenschaftlerin erklärte, dass das Verbreitungsrisiko für Geflügelbestände "auf der Basis der bisherigen Daten als gering eingeschätzt wird". Ein Infektionsrisiko durch Tauben für Menschen sei nahezu ausgeschlossen.

Taubenhalter wollen Tiere freiwillig einsperren
Dennoch mahnt Harald Köhnemann, der Vorsitzende des Verbandes Deutscher Rassetaubenzüchter, die Mitglieder zu erhöhter Vorsicht. Züchter sollten beim Fliegenlassen der Tiere "zurückhaltend" agieren, sagte er. Obwohl sie nicht unter die offizielle Stallpflicht fielen, sollten Zuchttauben möglichst selten aus ihren Käfigen und Volieren herausgelassen werden. Schließlich kehrten in den nächsten Wochen die Zugvögel aus ihren Winterquartieren zurück, erklärte Köhnemann. Auch wenn Tauben an dem Virus nicht erkrankten, könnten sie zum Beispiel den Kot von infizierten Tieren an ihren Krallen weiter tragen und so für eine Ausbreitung des Virus sorgen.

Zuchttauben sind ihren Haltern nicht nur lieb, sondern oft auch teuer: Begehrte Tiere erzielen bei Auktionen vierstellige Preise. Besonders edle Tauben wechseln gar für sechsstellige Beträge den Besitzer. Ein solches Tier lässt man in Zeiten einer Tierseuche nicht leichtfertig fliegen.


DIE VOGELGRIPPE
Das Virus Übertragung  Symptome Gefahr für Menschen Behandlung
Stadttauben hingegen, oft als "Ratten der Lüfte" geschmäht, kann dergleichen Sorgfalt nicht angedeihen. Sollte aufgrund neuer Befunde die Stallpflicht einmal auf ihre edlen Artgenossen ausgebreitet werden, droht ihnen Übles. Das Tierseuchengesetz biete die Möglichkeit bei "Gefahr im Verzug, Tauben oder andere potentielle Krankheitsüberträger zu bekämpfen", betont die Vogelgrippe-Forscherin Werner.
stx/ddp/dpa http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,401458,00.html

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13. Vorsicht: Froschwanderung
Umwelt
Bei mildem, feuchten Spätwinterwetter beginnen die ersten Frösche, Kröten
und Molche bereits zu wandern. Da vielerorts noch keine Fangzäune die Tiere
hindern, auf die Straßen zu hüpfen und an gefährdeten Stellen noch keine
Warnschilder stehen, bittet der Naturschutzbund die Autofahrer, besonders
vorsichtig zu fahren.

hi erschienen am 20. Februar 2006
http://www.abendblatt.de/daten/2006/02/20/535462.html