2.2007
1. Zur zulässigen Höhe des Bußgeldes bei erstmaligen Verstoß gegen die Anleinpflicht
2. Hundehändler ab Donnerstag vor Gericht
3. Hundehändler wird Prozess gemacht Die Gerichtstermine
4. Gassigänger in Ratingen Breitscheid/ Lintorf gesucht
5. Hunde an der Funk-Leine
6. Die Qualen der Schlittenhunde
7. "Stopp-Tierversuche-Award" verliehen - Schülerwettbewerb zur Förderung von Kritikfähigkeit an Schulen
8. “Tierdiebe klauen Hunde und insbesondere Katzen bundesweit” - Im Gespräch mit Gerd Straeten
9. Tierarzt im Notfalldienst nicht erreichbar 5.000,-- EURO Geldbuße
10. Bettel-Mafia verkauft Hundebabys
11. 60 Grad im Pkw: Dalmatiner stirbt qualvollen Tod - Gerichtsurteil: Besitzer soll ein Jahr in Haft
Oberlandesgericht Düsseldorf
Pressemitteilung 09.01.2007
1. Zur zulässigen Höhe des Bußgeldes bei erstmaligen Verstoß gegen die Anleinpflicht
Für unvertretbar hoch hat der 4. Senat für Bußgeldsachen eine Geldbuße von 250,00 € erachtet, die das Amtsgericht Krefeld gegen einen Hundehalter wegen Verstoßes gegen die Anleinpflicht verhängt hatte. Nach den Urteilsfeststellungen ließ der Betroffene seinen Hund, einen Münsterländer mit einer Widerristhöhe von 40 cm und einem Gewicht von mindestens 20 kg, unangeleint laufen, obwohl ihn ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Krefeld aufgefordert hatte, das Tier anzuleinen.
In den Entscheidungsgründen heißt es: Obwohl § 20 Abs. 3 des Landeshundegesetzes einen Bußgeldrahmen bis zu 100.000,00 € vorsehe, sei die erkannte Geldbuße von 250,00 € unvertretbar hoch. Dies zeige ein Vergleich zu den gleichfalls häufigen Verstö-ßen gegen die Regeln des Straßenverkehrs. So sei nach lfd. Nr. 241 der BKatV (neben einem Fahrverbot von einem Monat) ein Bußgeld von 250 Euro vorgesehen bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promille Grenze; ein Rotlichtverstoß gemäß § 37 StVO bei einer länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase sei (nur) bei Gefährdung oder Sachbeschä-digung mit 200 Euro zu ahnden. Verglichen mit diesen schwerwiegenden Verkehrsverstößen sei die von dem Betroffenen begangene Ordnungswidrigkeit bedeutend geringer ein-zuordnen. Eine Gefährdung oder auch nur Belästigung anderer oder eine Verunreinigung sei nicht festgestellt, ebenso wenig ein Wiederholungsfall, welcher aus spezialpräventiven Gründen ein erhöhtes Bußgeld gerechtfertigt hätte. Ohne solche die Schuld erschweren-den Umstände sei der Verstoß aber einem nicht ordnungsgemäßen Parken gemäß § 12 StVO vergleichbar. Demgemäß hat der Senat das angefochtene Urteil abgeändert und die Geldbuße auf 20,00 € herabgesetzt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
(4. Senat für Bußgeldsachen,
Beschluss vom 14.12.2006 – IV-5-Ss-OWi 205/06 – (OWi) 47/06 IV)
Dr. Scholten
Das Urteil auf der Seite: http://www.menschen-tiere-werte.de/pages/urteile.html
Dorsten
2. Hundehändler ab Donnerstag vor Gericht
Dorsten - Wenn diese Woche Donnerstag der Prozess gegen Hundehändler Hubert Winkel eröffnet wird, steht dem Dorstener Schöffengericht ein Verfahren noch nie da gewesenen Ausmaßes bevor.
Zehn Verhandlungstage, eine 40-seitige Anklageschrift, 300 Geschädigte, 600 Einzelstraftaten - Hubert Winkel wird sich wegen Betruges und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten müssen.
Der umtriebige Kaufmann aus Altendorf-Ulfkotte ist tausenden Besuchern seines Hofes wohl bekannt. Viele von ihnen erwarben Hundewelpen aller möglichen Rassen. Doch die Vierbeiner waren aus Sicht der Kunden häufig genug "tierische Mogelpackungen". Etliche waren krank, mussten trotz aufopferungsvollen Einsatzes und intensiver tierärztlicher Behandlung eingeschläfert werden.
So warnt der Tierschutzverein Dortmund seit Monaten auf seiner Homepage vor dem Erwerb der Hunde aus Altendorf. Der Anwalt des Vereins kündigte dem Gericht erhebliches öffentliches Interesse an.
Für die Vorsitzende des Schöffengerichtes, Richterin Regine Heinz, ist das eher nebensächlich. Denn die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Frankfurt stattete die Richterin mit umfangreichen Aktenmaterial aus, das in mühevoller Arbeit gesichtet werden musste: sieben Umzugskisten mit Unterlagen, dazu zahlreiche Aktenbände. Pflichtlektüre für die Richterin, die überdies noch ihre Alltagsgeschäfte am Amtsgericht weiterführen muss.
Der Umfang des Verfahrens müsste, so sollte man meinen, dem Landgericht Essen zur Ehre gereichen. Doch dort winkte man ab: Da das zu erwartende Strafmaß von vier Jahren wohl nicht überschritten werden wird, bleibt das Verfahren in Dorsten hängen. - eng
04. Februar 2007 | Quelle: http://dorstenerzeitung.westline.de/
3. Hundehändler wird Prozess gemacht Die Gerichtstermine
Anklageschrift umfasst 600 Einzelstrafen auf 40 Seiten. Zehn Verhandlungstage
Dorsten. Als "Kinder der Liebe" inseriert Hundehändler Hubert W. aus Altendorf-Ulfkotte vorzugsweise seine Tiere. Doch allzuviel Liebe hat der Dorstener den Welpen, die er auf seinem Hof zum Verkauf anbietet, in der Vergangenheit wohl nicht entgegengebracht. Viele der Tiere unterschiedlichster Rassen erwiesen sich eher als "Mogelpackung" und zeigten kurz nach dem Kauf beim neuen Besitzer diverse Krankheitssymptome. Etliche von ihnen mussten trotz tierärztlicher Bemühungen eingeschläfert werden (die WAZ berichtet seit Jahren). Nun steht der Hundehändler vor Gericht. Der Vorwurf: Betrug und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Die Prozessdimensionen haben ein in Dorsten bislang noch nie gekanntes Ausmaß: 40 Seiten beträgt allein die Anklageschrift, enthalten darin sind 600 Einzelstraftaten, zehn Verhandlungstage sind hierfür anberaumt.
Schwerpunktmäßig hat in den letzten Jahren die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt. Sie hat allein sieben Umzugskisten mit Aktenmaterial an die Vorsitzende des Dorstener Schöffengerichtes, Regine Heinze, überstellen lassen.
Bei einem Interview mit der WAZ-Dorsten hatte Hubert W. im August 2001 erklärt, dass er die Welpen von Züchtern aus dem Münsterland, aus Ungarn oder Holland ankauft. Die Jungtiere kommen im Regelfall ohne das Muttertier nach Dorsten. Angesprochen auf die häufigen Erkrankungen der Tiere, hatte W. seinerzeit kommentiert: "Die Ware Tier ist empfindlich." So empfindlich, dass einige Käufer, deren Tiere eingeschläfert werden mussten, auf eigene Kosten eine Obduktion an dem Kadaver durchführen ließen, bei der beispielsweise die gefährliche Krankheit Pavovirose festgestellt wurde.
Tierschutzvereine laufen seit Jahren gegen die Verkaufspraxis des Händlers Sturm und warnen vor einem Erwerb seiner Hunde. Deshalb wird auch bei den Prozesstagen mit erheblichen öffentlichen Interesse zu rechnen sein.Die Termine vor dem erweiterten Schöffengericht in Dorsten sind immer donnerstags um 9 Uhr: 8., 15. und 22. Februar, 1., 8., 15., 22. und 29. März sowie 5. April. Alle Verhandlungen finden statt in Raum 105, Alter Postweg 36.
05.02.2007 Von Susanne Menzel
http://www.waz.de/waz/waz.onlinesuche.ergebnis.volltext.php?zulieferer=waz&redaktion=
redaktion&dateiname=dateiname&kennung=on1wazLOKStaDorsten39116&catchline=catchline&
kategorie=kategorie&rubrik=Stadt®ion=Dorsten&bildid=&searchstring=kinder+%26+der+%
26+liebe&dbserver=1&dbosserver=1&other <http://www.waz.de/waz/waz.onlinesuche.ergebnis.
volltext.php?zulieferer=waz&redaktion=redaktion&dateiname=dateiname&kennung=on1wazLOK
StaDorsten39116&catchline=catchline&kategorie=kategorie&rubrik=
Stadt®ion=Dorsten&bildid=&searchstring=kinder+%26+der+%26>
4. Gassigänger in Ratingen Breitscheid/ Lintorf gesucht
Zwei durchsetzungsstarke, souveräne, erfahrene Gassigänger/ in für
1. ältere, kranke Miniatur- Bullterrierdame
2. älteren Doggenrüden.
Beide Hunde sind nur für erfahrene Hundeführer geeignet.
Die Häufigkeit und Dauer können, je nach Lust und Zeit, individuell eingerichtet werden.
Jennifer Jung, 02102- 94 24 944, 0178- 41 46 411, jung.jennifer@web.de
5. Hunde an der Funk-Leine
Pressemeldung vom 29.01.07
Anivis GmbH & Co. KG
Entlaufene Vierbeiner sind in wenigen Minuten lokalisiert.
(profact) – Jedes Jahr suchen rund 50.000 Hunde buchstäblich das Weite, schätzen Tierschutzexperten. Mal sind es die unwiderstehlichen Düfte weiblicher Artgenossen, mal ein aufgeschrecktes Kaninchen, das den Jagdtrieb entfacht – Herrchen und Frauchen verbringen oft Stunden oder sogar Tage mit der Suche nach dem geliebten Haustier. Oft genug vergeblich, der Hund bleibt verschwunden. Dieses Schreckenszenario gehört jetzt der Vergangenheit an: Mit "Buddy CS8", dem GPS-Ortungssystem für Hunde.
"Buddy CS8"
Mit Buddy ist der Hund schnell lokalisiert
ist ein Ortungs- und Übertragungsgerät in der Größe einer Streichholzschachtel, angebracht am Halsband des Tieres. Das spritzwasser-geschützte Gerät wiegt gerade mal 60 g und ist deshalb auch für kleinere Rassen geeignet. In seinem Innern stecken ein vollwertiges Empfangssystem für die Signale der GPS-Satelliten und ein Handy-Modul (GSM). Letzteres dient sowohl als Kommunikationsschnittstelle zum Besitzer als auch für die Handy-Ortung, falls die GPS-Signale zu schwach sein sollten, beispielsweise im dichten Wald oder in Häusern. "Ein mit Buddy ausgerüstetes Tier lässt sich europaweit bis auf 15 Meter genau lokalisieren", erklärt Andrea Thümmel, Geschäftsführerin der ANIVIS GmbH & Co. KG in Hagen.
So funktioniert die Ortung
Vor dem Spaziergang oder dem Ausflug ins Grüne wird "Buddy CS8" am Halsband des Hundes eingeschaltet. Dazu muss lediglich ein Sicherungsstift gezogen werden, das Gerät bucht sich dann selbstständig in der nächstgelegenen Handy-Funkzelle ein und kalibriert sich auf die Signale von wenigstens drei GPS-Satelliten. Die Ermittlung der aktuellen Koordinaten erfolgt also genau so wie bei einem Navigationssystem im Auto.
Sollte der Hund weglaufen, haben Herrchen oder Frauchen drei Möglichkeiten, das Tier wieder zu finden:
Möglichkeit eins: Ein Anruf bei Europas größtem Haustierzentralregister TASSO e.V.. Der Tierschutzverein unterhält eine 24-Stunden-Notrufzentrale. Der Hundebesitzer gibt dort einfach seinen Namen und sein Passwort durch. Wenige Minuten später weiß ein TASSO-Mitarbeiter genau, wo sich der Hund gerade befindet.
Möglichkeit zwei: Verfügt der Hundebesitzer über einen Internetzugang, loggt er sich im Ortungsportal von ANIVIS ein und kann die aktuellen GPS-Koordinaten vom Aufenthaltsort des Hundes selbst abfragen. Auf dem Bildschirm erscheint eine Landkarte, in der die derzeitige Position des Hundes markiert ist.
Möglichkeit drei: Der Hundehalter sendet von seinem Handy eine SMS an das “Buddy CS8”, das sein Hund am Halsband trägt. Das Buddy CS8 stellt die GPS-Koordinaten fest und sendet diese an das Ortungsportal von ANIVIS. Das Ortungsportal schickt dann die GPS-Koordinaten mit Ort,Strasse und Hausnummer als SMS oder zusätzlich mit Kartenausschnitt als MMS auf das Handy des Hundehalters. Das alles geschieht in ca. 90 Sekunden!
http://www.anivis.de/ Einführungspreis 199,-E
Misshandelt Grönländische Tierärztin packt aus
6. Die Qualen der Schlittenhunde
KOPENHAGEN -
Schätzungsweise 21 000 Schlittenhunde leben in Grönland. Viele von ihnen fristen jedoch ein so schreckliches Dasein, dass nun Tierschützer und Tierärzte Alarm schlagen. Eine von ihnen ist die Amtstierärztin Marit Holm. Zusammen mit einer Kollegin betreut sie die Hunde entlang der grönländischen Ostküste. Sie ist sich sicher: "Die große Zeit der Schlittenhunde ist vorbei." Der Lebensstil der Grönländer hat sich geändert. Der Respekt vor dem Hund ist dabei auf der Strecke geblieben. Allein im vergangenen Sommer musste sie 62 Hunde einschläfern, weil sie am Verhungern waren.
Die Grönländer hatten schon immer ein sehr unsentimentales Verhältnis zu ihren Tieren. Früher waren die Hunde jedoch ein wichtiger Teil im Leben der Menschen. Heute ist das anders: In vielen Familien sind die Schlittenhunde heute nur noch ein Hobby, das sie sich im Grunde gar nicht leisten können. "Ich weiß, sie sind keine Schmusetiere. Trotzdem sind diese Zustände inakzeptabel."
Die Tierärztin berichtet von einer ganzen Reihe von Grausamkeiten, die sie gesehen und erlebt hat. Es gibt Hunde, denen mit einem Hammer die Zähne ausgeschlagen werden, damit sie ihre Leinen nicht durchbeißen können. Es gibt Hunde, die nie aus ihrem Geschirr kommen und offene blutende Wunden haben, es gibt Hunde, die angebunden zurückbleiben und langsam verhungern und verdursten. Marit Holm: "Ich habe mehrere Hundegespanne gefunden, die die Besitzer einfach zum Sterben zurückgelassen haben. Einmal fand ich drei tote Hunde, daneben lag ein vierter, der noch lebte. Er lag nur da, und er konnte nur noch seine Augen bewegen. Es war grauenhaft."
Die Tierärztin schätzt, dass zwischen 60 und 70 Prozent der Schlittenhunde misshandelt werden. Sie arbeitet zwar eng mit der Polizei zusammen, erreicht aber nur wenig. Leider gibt es so viele Fälle, dass die ohnehin überlastete Polizei nur die schlimmsten strafrechtlich verfolgen kann.
raag
erschienen am 6. Februar 2007
http://www.abendblatt.de/daten/2007/02/06/683379.html
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Presseerklärung
7. "Stopp-Tierversuche-Award" verliehen - Schülerwettbewerb zur Förderung von Kritikfähigkeit an Schulen
Drei Schülerinnen und zwei Schulklassen wurden jetzt mit dem"Stopp- Tierversuche-Award 2006" ausgezeichnet. Die Tierschutzinitiative "Schüler für Tiere" des Gymnasiums Köln-Rodenkirchen hatte in Zusammenarbeit mit Ärzte gegen Tierversuche zu dem bundesweiten Schülerwettbewerb aufgerufen. Insgesamt waren 54 Bewerbungen eingegangen, darunter auch aus der Schweiz und Polen.
Ziel war es, durch die Ausschreibung des Preises Jugendliche zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Thema "Tierversuche" zu ermutigen. "Oft wird das Thema einseitig aus der Perspektive von Tierexperimentatoren, Pharma- oder Chemiekonzernen an die Kinder und Jugendlichen herangetragen", so Astrid Reinke von Ärzte gegen Tierversuche, "Schule muss kritische und unabhängige Informationen bieten, wenn sie Demokratiebewusstsein und Kritikfähigkeit fördern will", ist die Tierärztin überzeugt.
Der Fantasie der Beiträge waren keine Grenzen gesetzt. So wurden Zeichnungen, Infoblätter, Theaterstücke, Filmbeiträge, Seminararbeiten und andere Werke eingereicht. Eine der Gewinnerinnen, eine 18-jährige Schülerin aus Braunschweig, hatte die Broschüre "Tierversuche in der Forschung" der Deutschen Forschungsgemeinschaft analysiert und hinterfragt. Prämiert wurde unter anderem auch die Kreativität zweier Schulklassen aus Bad Griesheim und Reichertshofen, die die Problematik in eindrucksvollen Bildern und Comics umgesetzt hatten.
Die Kölner "Schüler für Tiere" planen eine Ausstellung mit den Werken.
Ärzte gegen Tierversuche ist eine Vereinigung von mehreren Hundert Medizinern und Wissenschaftlern, die den Tierversuch aus ethischen
und medizinischen Gründen ablehnen.
Ärzte gegen Tierversuche e.V., Landsbergerstr. 103, 80339 München, Tel: 089-3599349, Fax 089-35652127,
info@aerzte-gegen-tierversuche.de, www.aerzte-gegen-tierversuche.de
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8. “Tierdiebe klauen Hunde und insbesondere Katzen bundesweit” - Im Gespräch mit Gerd Straeten
interview-blog.de: Zwischen unglaubigem Staunen und blanken Entsetzen schwankte die Interview-Blog-Redaktion als wir auf http://www.haustierdiebstahl-in-deutschland.de/ erstmals von Ihrem Verdacht erfuhren, dass Hauskatzen bei Altkleidersammelaktionen verschwunden sind. Gibt es diesen Zusammenhang wirklich? Bitte berichten Sie uns von Ihrem Verdacht!
Gerd Straeten: Tierfänger gibt es schon seit vielen Jahren. Im Sommer 1983 erlebte meine Frau erstmals, wie zwei südländisch aussehende junge Männer versuchten nur wenige Meter von ihr entfernt unsere Dackel-Hündin zu stehlen. Wenige Monate später sah sie zwei ähnlich aussehende junge Männer im Abtei-Park, wie sie versuchten Katzen einzufangen. Wir hatten dort Fütterungsplätze für die Wildlinge eingerichtet. Die Wildlinge wurden mehr als 24 Jahre lang von meiner Frau betreut. Seit August 2003 wissen wir um die Zusammenhänge zwischen Katzenklau und Altkleidersammlungen. Ein Prospektverteiler wurde in der Nähe von Frankfurt dabei gefaßt, als er eine Katze angelockt und in seinen Rucksack gesteckt hatte. Dabei wurde das Tier so schwer verletzt, dass der anschließend aufgesuchte Tierarzt es nur noch von seinen Leiden erlösen konnte. Seitdem beobachten wir die Altkleidersammlungen und erhalten zeitgleich Vermißtenmeldungen aus der gleichen Region von spurlos verschwundenen Katzen.
interview-blog.de: Was wissen Sie über die Machenschafter der Tierfänger? Wer steckt mit welchem Ziel dahinter?
Gerd Straeten: Es handelt sich um eine internationale, gut organisierte kriminelle Mafia. Wir nennen sie die Tier-Mafia. Wir vermuten, dass die Tiere hauptsächlich wegen ihrer Felle gestohlen werden. Zum Beispiel für so genannte “Rheumadecken”, Deko-Katzen, Pelzbesatz an Mäntel, Jacken und Stiefel, sowie für Kinder- und Katzenspielzeug und sonstigen Tinnef. Der angehende Professor, der in seinem stillen Kämmerlein illegale Tierversuche durchführt, braucht natürlich ebenfalls “Material”. Möglicherweise werden Tiere auch ins Ausland verbracht und an Versuchstierhändler verkauft.
interview-blog.de: Handelt es sich hier um ein “lokales Problem” oder lassen sich die Fälle auf ganz Deutschland übertragen?
Gerd Straeten: Tierdiebe klauen Hunde und insbesondere Katzen bundesweit. Deshalb haben wir das Projekt “Haustierdiebstahl in Deutschland” gestartet und hoffen auf rege Beteiligung und Unterstützung der Bevölkerung aus allen Bundesländern. Wir bitten die Bevölkerung eindringlich wachsam zu sein und nicht die Augen davor zu schließen. Wir benötigen unbedingt sofort die genaue Bezeichnung der Orte (PLZ und Straße) in denen gesammelt wird und die Daten der Sammlungsfirmen, KFZ-Kennzeichen, Fahrzeugtyp, alle angegebenen Telefonnummern, Personenbeschreibung der Verteiler von Sammelbehälter sowie die genauen Angaben der Sammeltonnen, Körbe oder Eimer. Fotos sind natürlich die besseren Beweise. Nur so können wir andere Haustierbesitzer warnen. Beispielsweise schrieb uns kürzlich eine verwaiste Katzenbesitzerin, sie habe unsere Warnung leider nicht ernst genommen und nun sei nach einer Schuhe- und Altkleidersammlung ihre Katze spurlos verschwunden. Leider habe sie sich zu spät für diese Sammler interessiert und ihre Katze trotz unserer Warnung ins Freie gelassen. Solche Situationen wollen wir mit unserem Projekt natürlich verhindern.
interview-blog.de: Welche Schritte haben Sie eingeleitet um den Tierfängern Einhalt zu gebieten oder zumindest das Leben zu erschweren?
Gerd Straeten: Wichtig ist die Bevölkerung zu informieren und zu warnen. TierfreundInnen müssen aufmerksamer werden und beobachten, wenn fremde Fahrzeuge langsam durch ruhig gelegene Straßen fahren oder Verteiler Körbe oder Sammelbehälter an ihre Haustüre stellen. Das können Auskundschafter sein für die eigentlichen Tierfänger. Wir wünschen uns in jedem Ort Deutschlands eine Bürgerinitiative, die Verdächtigkeiten aufmerksam beobachtet und bei konkretem Verdacht verbal eingreift z. B. laut ansprechen was sie auf dem Grundstück zu suchen haben. Wer nichts zu verbergen hat wird Rede und Antwort stehen. Wer unredliches vor hat wird nervös herum stottern und schnell verschwinden. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass niemand auf seinem Grund solche Behälter dulden muß. Man kann sie einsammeln und an den nächsten öffentlichen Platz oder an die Hauptstraße stellen. Vielen der straffällig gewordenen Sammlungsfirmen wurde bereits ein Sammlungsverbot erteilt. Es wäre wünschenswert, dass die Kommunen bundesweit derartige Haussammlungen flächendeckend verbieten.
interview-blog.de: Können sich Betroffene, deren Haustiere verschwunden sind, an Sie als Ratsuchende wenden? Wie können Sie in diesen Fällen Unterstützung leisten? Was raten Sie Personen, die Zeugen eines Haustierdiebstahl werden oder die die Tierfänger beobachten?
Gerd Straeten: Selbstverständlich können sich verwaiste Tierhalter ratsuchend an uns wenden. Suchmeldungen ihrer Tiere veröffentlichen wir in unseren TIER-INFO-Newsletter. Auf unseren HP-Seiten http://www.haustierdiebstahl-in-deutschland.de/ und http://www.tvg-pulheim.de/themen/haustierdiebstahl.htm haben wir jede Menge Tipps und Muster als Vordrucke parat. Wenn jemand Zeuge eines Tierdiebstahls wird, sollte er laut um Hilfe rufen, damit auch Nachbarn dem Geschehen beiwohnen. Oft ist dies die einzige Rettung des betroffenen Tieres. Ist das Tier einmal weg, bleibt nur noch eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Formulare gibt es auch auf unseren HP-Seiten. Überhaupt sollte man bei Verdächtigungen unbedingt die Polizei informieren. Aber bitte nur dann, wenn konkreter Verdacht besteht und nicht bloß vage Vermutungen, ansonsten wird die Polizei mit Recht ungehalten. Wir möchten nicht, dass bei unserem Projekt unschuldige Personen zu Schaden kommen. Blinder Aktionismus ist der Sache nicht zuträglich, sondern schadet ihr nur.
http://www.interview-blog.de/helden-des-alltags/haustierdiebstahl_gerd_straeten
AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
9. Tierarzt im Notfalldienst nicht erreichbar 5.000,-- EURO Geldbuße (13.02.2007)
Mainz (aho) - Weil ein Mainzer Tierarzt (Beschuldigter) während seines Notfalldienstes nicht erreichbar war, hat er seine Berufspflichten verletzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für Heilberufe) festgestellt und den Veterinär zu einer Geldbuße von 5.000,-- EURO verurteilt.
Erläuterung: Tierärzte in Rheinland-Pfalz sind ebenso wie Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker Mitglieder in öffentlichen Berufsvertretungen (Kammern).
Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Mainz ist für Rheinland-Pfalz insgesamt zuständig. Es entscheidet in der Besetzung mit einem Verwaltungsrichter (Vorsitzender) und zwei Fachbeisitzern. Ihm obliegt die Entscheidung über berufsgerichtliche Maßnahmen in Fällen, in denen ein Kammermitglied seine Berufspflichten schuldhaft verletzt hat. Eine der möglichen berufsgerichtlichen Maßnahmen ist die Verhängung einer Geldbuße bis zu 100.000,-- EURO.
Zu dem entschiedenen Fall
Der Beschuldigte war für zwei Tage für den Tierärztlichen Notfalldienst in Mainz bestellt worden. Wegen eines Notfalls versuchte der Besitzer eines Kaninchens im Zeitraum von zwei Stunden mehrfach vergeblich, den Arzt telefonisch zu erreichen. Er begab sich außerdem zu dessen Praxis und bemühte sich dort eine halbe Stunde lang erfolglos, sich bemerkbar zu machen, obwohl die Rollläden hochgezogen und das Klingelschild beleuchtet waren.
Der Beschuldigte hat sich in der Sache nicht geäußert.
Die Richter haben festgestellt, dass der Beschuldigte seine Berufspflichten verletzt hat, weil er während seines Notdienstes zwei Stunden lang nicht erreichbar gewesen sei. Kern der Notfalldienstpflicht sei die ständige Erreichbarkeit des Notfallarztes für Behandlungen und zur Entgegennahme von Patientenanmeldungen während der gesamten Dienstzeit. Der zum Notdienst eingeteilte Arzt müsse sowohl telefonisch erreichbar als auch für unangemeldet in die Praxis kommende Notfallpatienten Vorsorge treffen. Diese Pflichten habe der Beschuldigte verletzt, indem er in der besagten Zeit weder telefonisch noch in seiner Praxis erreichbar gewesen sei. Der tierärztliche Beruf erleide gerade durch Fehlleistungen im Notfall- und Bereitschaftsdienst erheblichen Vertrauens- und Ansehensverlust. Von daher und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Beschuldigte schon zweimal wegen Verletzung seiner Berufspflichten zu Geldbußen verurteilt worden sei, sei eine Geldbuße von 5.000,-- EURO angemessen, um den Arzt anzuhalten, künftig seine Berufspflichten zu erfüllen.
Kf 3/06.MZ
(c) Copyright AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
10. Innenstadt Ladenbesitzer und Passanten sind empört
Bettel-Mafia verkauft Hundebabys
Zeugin berichtet: Welpen für 150 Euro angeboten. Tierschutzverein fordert
schnelles Eingreifen. Hunde ins Land geschmuggelt?
Von Jule Bleyer
Ein Anblick, der Mitleid erregt: Mithilfe eines Mischlingswelpen versucht
ein Bettler an der Spitalerstraße Kasse zu machen. Foto: Arning
Kleine frierende Hundebabys auf der Straße - ihr Anblick trifft die
tierlieben Hamburger mitten ins Herz. Auch am Montag saß wieder eine Reihe
von offenbar organisierten Bettlern in den Einkaufsstraßen der Innenstadt,
um mithilfe von Welpen Geld zu erbetteln (wir berichteten). Doch anscheinend
reicht der Gruppe das Betteln auf Kosten der Tiere allein nicht mehr - jetzt
werden die Hunde sogar zum Verkauf angeboten.
"Beim Bummeln auf der Mönckebergstraße bin ich auf einen Mann gestoßen, der
einen Mischlingswelpen per Pappschild verkaufen wollte", sagt Maren Heuer
(41) aus Hummelsbüttel. "150 Euro sollte der Hund kosten." Auf die Frage der
Tierliebhaberin nach den Papieren des Tieres, das nach Aussage des Mannes
aus Slowenien stamme, habe man ihr ein seltsames Dokument unter die Nase
gehalten. Einträge seien nicht zu erkennen gewesen. "Es war offensichtlich,
dass dahinter kriminelle Machenschaften stecken", sagt Heuer. "Ich bin
geschockt."
Auch City-Managerin Brigitte Engler beobachtet vermehrt, wie Bettler
versuchen, ihre Hundebabys zu verkaufen. "Es melden sich immer mehr
Ladenbesitzer und Kunden, die uns davon berichten", sagt sie. Gegen dieses
Treiben geht der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) Mitte jetzt mit aller
Kraft vor. Es wird bereits geprüft, woher die Hunde kommen und ob
entsprechende Papiere vorhanden sind. "Bestätigt sich unser Verdacht, dass
die Tiere nicht auf legalem Weg nach Deutschland gebracht worden sind,
werden wir sie umgehend einziehen", sagt Helmut Lungfiel, Chef des
BOD-Mitte.
In diesem Fall würde ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sowie die
verbotene Einfuhr von Tieren vorliegen. Zudem erhärtet sich der Verdacht,
dass es sich bei der Gruppe, ebenso wie bei den körperbehinderten Bettlern
aus Osteuropa, die vor einigen Monaten Schlagzeilen machten, um gewerbsmäßig
organisierte Bettler handelt. Denn sicher sei laut BOD bereits: Die Frauen
und Männer bringen nicht ihre eigenen Hunde mit, sondern bekommen sie
täglich ausgehändigt. "Wir wissen, dass ein Mann die Tiere verteilt", sagt
Lungfiel.
Wolfgang Poggendorf, Chef des Tierschutzvereins fordert ein schnelles und
konsequentes Eingreifen. "Das ist eindeutig Tierquälerei", sagt er.
Allerdings sei die Masche des Bettel-Clans nach Aussage des Tierheimchefs
kein Einzelfall: Er beobachte einen regelrechten Trend, Hunde einzusetzen,
um Mitleid zu erregen. "2005 haben wir rund 80 Hunde von Obdachlosen
behandelt", sagt Poggendorf. "Vergangenes Jahr waren es bereits 280." Zwar
gebe es immer noch viele Obdachlose, deren Hund den einzigen Verbündeten
darstellt - aber die wachsende Zahl an Obdachlosen-Hunden sei für ihn ein
Zeichen, dass die große Tierliebe zunehmend ausgenutzt werde.
Im Fall der Bettler-Gruppe aus der Innenstadt könnte damit schon bald
Schluss sein. Bestätigt sich der Verdacht, droht ihnen nicht nur die
Wegnahme der Hunde, sondern auch ein Verbot, sich in der City aufzuhalten,
sowie ein Bußgeld.
http://www.abendblatt.de/daten/2007/02/13/687686.html
11. 60 Grad im Pkw: Dalmatiner stirbt qualvollen Tod
Gerichtsurteil: Besitzer soll ein Jahr in Haft
Erstmals soll ein Hundebesitzer, der sein Tier bei Sommerhitze im Auto
verenden ließ, ins Gefängnis.
VON MIRKO VOLTMER UND ANNETTE ROSE
NEUSTADT. Schon morgens um zehn war es 27 Grad heiß. Die Sonne brannte aufs
Autodach, alle Fenster waren verschlossen. Mehr als zwei Stunden hockte eine
Dalmatinerhündin (1) am 30. Juni 2006 in diesem Brutkessel, dazu noch in
einer viel zu engen Box. In der bis auf 60 Grad aufgeheizten Luft hechelte
sich das Tier in seiner Panik zu Tode ...
Der Hundehalter, ein Finanzbeamter (37) aus Seelze, ist für diese
Tierquälerei gestern so hart bestraft worden wie noch keiner zuvor in der
Region: Ein Jahr Haft ohne Bewährung brummte ihm die Neustädter
Amtsrichterin Ursula Schubert auf; außerdem ein lebenslanges
Tierhaltungsverbot: "Der Angeklagte hat das Tier in seinem Auto regelrecht
verkochen lassen." Mitentscheidend war auch das Verhalten des Täters vor
Gericht. Der Mann, der ohne Verteidiger erschienen war, zeigte sich eher
gleichgültig gegenüber dem Geschehen. "Es war fahrlässig, aber nicht
Absicht, dass der Hund stirbt", rechtfertigte sich der Beamte. Gegen das
Urteil will er Berufung einlegen.
Am 30. Juni hatte der Finanzbeamte einen Bekannten in Berenbostel besucht.
Etwa zweieinhalb Stunden habe er sich die Zeit mit einem Computerspiel
vertrieben, sagte dieser Bekannte vor Gericht. Er habe den 37-Jährigen
gewarnt und angeregt, bei der Hitze nach dem Hund im Auto zu schauen, doch
der Tierbesitzer habe das ignoriert.
"Aus Bequemlichkeit und roher Gesinnung", so die Richterin, habe der
Angeklagte die Hündin ihrem Schicksal überlassen. "Er hat den Tod des Tieres
in Kauf genommen", erklärte Staatsanwalt Dirk Lassen, der ein Jahr Haft
forderte - aber auf Bewährung.
Der Bekannte des Seelzers war es, der darauf gedrängt hatte, den bereits
leblosen Hund zum Tierarzt zu fahren. Der Veterinär zeigte den Halter an.
"Ich konnte bei dem toten Tier keine Temperatur messen", so der Mediziner. D
ie Skala des Thermometers habe nicht ausgereicht ...
Silvia Brünig, Sprecherin des Tierschutzvereins, nannte die Entscheidung der
Neustädter Richterin gestern "mutig". Auch wegen des lebenslangen
Tierhaltungsverbotes, das es viel zu selten gebe. Solche richterlichen
Warnungen seien zur Nachahmung empfohlen.
www.tierheim <http://www.tierheim> - hannover.de