1. Neues von der Hundesteuer in Düsseldorf
habe eben einen Anruf von der FDP erhalten:
Also die Hundesteuer wir rückwirkend ab 1.1.06 auf 100 €, wie versprochen, gesenkt.
Es muss diesbezüglich noch eine Änderung der Steuersatzung geben, das Thema wird im Februar im Rat der Stadt behandelt und die CDU, sowohl als auch die FDP wollen dem zustimmen, da es eine Koalitionsvereinbarung war.
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2. Mecklenburg-Vorpommern: Rasseliste der Hundehalterverordnung aktualisiert (03.01.2006)
Schwerin (aho) - Die so genannten "Molosser-Rassen" werden ab 01.
Januar 2006 aus der Liste der gefährlichen Hunde in der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern herausgenommen. Danach zählen die Rassen Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano und Tosa Inu künftig nicht mehr zu den vermutet gefährlichen Hunden. Das teilt das Inneneinministerium von Mecklenburg-Vorpommern
"Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom
16.03.2004 vorgegeben, die jeweiligen Landeslisten mit gefährlichen Hunden in Abständen zu überprüfen. Dies ist nunmehr erneut geschehen, nachdem der Bullmastiff schon früher gestrichen worden ist. Vor diesem Hintergrund wird die bewährte Struktur der Landeshundehalterverordnung (vom 04. Juli 2000) mit ihren prägnanten Merkmalen der Rasseliste und der Regelvermutung deutlich. Damit sind zugleich für die Ordnungsbehörden wirksame und für die Hundehalter zumutbare Regelungen geschaffen worden. Die Wirksamkeit dieser Verordnung zeigt sich insbesondere auch in einem deutlichen Rückgang der Beiß- und sonstigen Zwischenfälle in unserem Land von 64 im Jahr 2000 auf 20 Fälle 2004", betonte Innenminister Dr. Gottfried Timm.
Von den "Molosser-Rassen" gibt es gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern noch rund 130 Hunde, die in den letzten Jahren praktisch nicht mehr durch Beiß- und sonstige Zwischenfälle aufgefallen sind.
Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier, für die auch ein Importverbot besteht, sind im Einklang mit den meisten Bundesländern weiterhin als gefährlich eingestuft. "Die Überprüfung der Liste der gefährlichen Hunde bedeutet nicht nur die Streichung bestimmter Rassen. Hunde, die in der Statistik auffällig sind, werden weiterhin genau beobachtet.
Beispielweise haben Brandenburg und Bayern den Rottweiler auf die Liste der gefährlichen Rassen gesetzt", erklärte Minister Timm. "Aber grundsätzlich gilt, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von Ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, so sein Appell an alle Hundehalter."
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3. Kreis Bielefeld: Staupe bei Wildtieren +++ Hunde impfen lassen (05.01.2006)
Bielefeld (aho) - Nachdem in den Nachbarkreisen Gütersloh und Lippe [1] in Schloß Holte-Stukenbrock und Kalletal die Virusinfektion Staupe bei mehreren Mardern, Füchsen und Dachsen aufgetreten ist, hat nun auch das Veterinäramt der Stadt Bielefeld bei einem Marder im Norden der Stadt die für Hunde hochansteckende, für Menschen aber ungefährliche Virusinfektion festgestellt. Der auffällige Marder zeigte ein ungewöhnliches, für erkrankte Tiere typisches Verhalten. Er wurde tagsüber beobachtet und hatte die Scheu verloren.
Marder sind auch in städtischen Bereichen weit verbreitete Wildtiere, die sich in der Nähe des Menschen aufhalten und nicht selten als lautstarker Dachbodenbenutzer oder Kabelfraßverursacher im Motorraum des PKW wahrgenommen werden. Eine Übertragung der Staupe auf ungeimpfte Hunde, Frettchen oder Nerze ist auch bei indirektem Kontakt mit infizierten Tieren grundsätzlich möglich.
Hundehaltern wird daher dringend empfohlen den Impfstatus ihrer Tiere zu prüfen. Die Staupe ist in den südlichen Ländern weit verbreitet und trat daher in den letzten Jahren gelegentlich bei importierten Hunden. auf.
http://ticker-kleintiere.animal-health-online.de/20051114-00000/
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4. Mitfahrzentrale für Tiere
hier kann man sich eintragen, wenn man regelmäßig bestimmte Strecken fährt oder man gibt einen Termin
an für eine bestimmte Strecke.
Ebenfalls können da Wohnungsangebote eingestellt werden.
http://www.mitfahrzentrale-fuer-tiere.de/
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5. Hundefreundliches'' Dänemark
Birgit Kirchner <birgit.kirchner@netcologne.de>..diese Antwort bekam eine Hundebesitzerin, aufgrund ihrer Anfrage, ob es stimmen würde, daß verloren gegangene Hunde innerhalb von 3 Tagen getötet werden können:
Die Antwort:
Sehr geehrte Frau XXXXX,
die Botschaft bezieht sich auf Ihre Anfrage vom 21.09 bzgl. ob Hunde, die in Dänemark gefunden werden, eingeschläfert werden, wenn sie niemand abholt.
Es ist die Pflicht des Hundesbesitzers, dass der Hund nicht umherstreift. Die Polizei nimmt den Hund auf, falls der Hund umherstreift und nicht von seinem Besitzer begleitet ist. Danach wird der Besitzer benachrichtigt, falls der Hund unbezeichnet oder nicht registriet ist, wird eine Verlustanzeige erstattet. Die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden ist in Dänemark gesetzlich festgesetz.
Nach dem ein Hund von der Polizei aufgenommen wird bis der Hund in einem Tierinternat abgegeben wird dauert es ungefähr 24 Stunden. Es dauert normalerweise einen Tag bevor eine Verlustanzeige in einer Zeitung erscheint. 3 Tage nach dem der Verlustanzeige erstmals erschien wird der Hund "freigegeben", das heisst das Tierinternat kann versuchen den Hund zu verkaufen. Es ist danach an das Tierinternate selbst zu entscheiden wann der Hund abgetötet wird.
Die Botschaft hofft, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Rasmus Vilain
Königlich Dänische Botschaft in Berlin
Rauchstr. 1
D-10787 Berlin
Tel: 030 50 50 22 08
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6. Schweiz: Hunde-Expertin des Bundes geht
Bern - Die Hunde-Expertin Colette Pillonel verlässt die Arbeitsgruppe des Bundes, welche nach der Pitbull-Attacke von Oberglatt ZH Massnahmen ausgearbeitet hat. (ht/sda)
Bezüglich Regelungen gegen einzelne Rassen gab es offenbar grössere Meinungsunterschiede.
Sie könne Regelungen für bestimmte Rassen nicht unterstützen, begründet sie ihren Schritt. Massnahmen gegen einzelne Rassen seien nicht effizient, sagte Pillonel, eine ehemalige Mitarbeiterin des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET), gegenüber Schweizer Radio DRS. Sie erzeugten ein falsches Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung. Die Bevölkerung betrügen wolle sie aber nicht.
BVET-Sprecher Marcel Falk sagte auf Anfrage, dass in der Arbeitsgruppe Regelungen nach Rassen diskutiert worden seien. Für die Sicherheit der Bevölkerung seien diese aber nicht zentral.
http://www.news.ch/Hunde+Expertin+verlaesst+Arbeitsgruppe+des+Bundes/231203/detail.htm
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7. 9869 wildernde Katzen erschossen
Jäger im Norden
KIEL - Die Jäger in Schleswig-Holstein haben 2004/2005 insgesamt 9869 wildernde Katzen erschossen. Mit jeweils knapp 2000 wurden die meisten Katzen in den Kreisen Dithmarschen und Schleswig-Flensburg erlegt, so der Jagdbericht des Landwirtschaftsministeriums. Im gleichen Zeitraum wurden 45 wildernde Hunde erschossen, mit 21 die meisten im Kreis Herzogtum Lauenburg. Außerdem weist die Jagdstatistik 96 Marderhunde, sieben Waschbären und einen Mink aus.
epd 11. Januar 2006 http://www.abendblatt.de/daten/2006/01/11/521838.html
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8. «Eine Bedienungsanleitung für alle Tierhalter»
Rom (AP) Francesca Cantalini hat wieder eine Bettlerin im Visier: Die Frau
sitzt auf einem Bordstein am Hauptbahnhof von Rom - mit einem kleinen weißen
Welpen auf dem Schoß. Und der missbräuchliche Einsatz von Tieren zum Betteln
ist in der italienischen Hauptstadt neuerdings verboten. Wer dagegen
verstößt, muss sich vor Kontrolleuren wie Cantalini in Acht nehmen, die die
Einhaltung der im November in Kraft getretenen Tierschutzverordnung
überwachen.
Die neue Bestimmung schreibt unter anderem vor, dass Hundebesitzer ihre
Tiere mindestens einmal pro Tag ins Freie lassen müssen. Wer sein Haustier
zwischen April und Oktober alleine im Auto lässt, muss ebenso mit
Geldstrafen bis zu 500 Euro rechnen wie Römer, die Fische statt in Aquarien
in runden Goldfischgläsern halten. Außerdem dürfen Tiere jetzt nicht mehr zu
Werbezwecken in Schaufenstern ausgestellt oder auf Messen als Preise
angeboten werden. Auch ist es verboten, Katzen die Krallen zu ziehen und
Hunde am Schwanz oder den Ohren zu kupieren.
Bettlern können ihre Tiere nach der neuen Verordnung sogar weggenommen
werden. «Viele Bettler haben immer junge Hunde bei sich, aber sie kaufen sie
für ein paar Euro auf dem Schwarzmarkt», sagt Cantalini, Mitarbeiterin des
Tierschutzbüros der Stadt. «Die Welpen werden oft mit Beruhigungsmitteln
betäubt, so dass sie nicht herumlaufen, und wer weiß, was mit ihnen
passiert, wenn sie größer werden.»
Als Cantalini die Bettlerin am Bahnhof entdeckt, alarmiert sie sofort mit
ihrem Handy die Polizei. Doch die lässt auf sich warten, und schnell ist die
Bettlerin mit ihrem Welpen verschwunden. Der Fall macht ein Problem der
neuen Bestimmung deutlich: Die Tierschutzinspekteure dürfen nicht
selbstständig Bußgelder verhängen oder Tiere konfiszieren. Dafür müssen sie
die Polizei rufen, wie Cantalinis Kollege Giampaolo Vassallo erklärt. «Die
Polizei einzubinden, ist der schwierigste Teil», sagt er nach dem
gescheiterten Einsatz zur Rettung des jungen Hundes. «Das kann manchmal sehr
frustrierend sein.»
Die Tierschutzorganisation PETA kritisiert die neue Verordnung deshalb als
praktisch ebenso nutzlos wie die zahlreichen landesweiten Tierschutzgesetze
in Italien. Jedes Jahr würden landesweit rund 350.000 Tiere ausgesetzt,
obwohl dies als Straftat gelte. Vertreter der Stadt Rom hingegen sehen in
den neuen Regelungen ein wichtiges Instrument, um die Bürger zu einem
respektvollen Umgang mit Tieren zu bewegen. «Das ist wie eine
Bedienungsanleitung für alle Tierhalter», sagt Roberta Pinto, Direktorin des
Tierschutzbüros. «Die Botschaft ist, dass Tiere Lebewesen sind und Rechte
haben. Natürlich wird es noch viel Mühe kosten, bestimmte schlechte
Gewohnheit zu ändern.»
Der Alltag der Tierschutzstreife sieht in der Regel so aus, dass die
Kontrolleure von Haus zu Haus gehen, wenn sie etwa Hunde an kurzen Leinen
oder auf winzigen Balkonen vor sich hinvegetieren sehen. «Wir wollen die
Leute lieber aufklären, anstatt sie zu bestrafen», sagt Cantalini. «Wir
reden mit den Haltern über ihre Tiere und bemühen uns um häufige
Kontrollen.»
Das wird deutlich, als die beiden Inspekteure auf der eleganten
Einkaufsmeile Via Frattina einen Bettler mit vier Hunden ansprechen. Der
Mann, der seinen Namen mit Lazlo angibt, zückt stolz den Mitgliedsausweis
einer Tierschutzorganisation aus seinem Heimatland Ungarn. Jetzt ist er
obdachlos und lebt mit seinen Hunden «Panna», «Ginzburg», «Zaza» und «Bahur»
auf der Straße. «Offensichtlich sorgt er gut für seine Hunde», sagt
Cantalini. «Ihnen geht es bei ihm viel besser als in einem überfüllten
Hundezwinger.» An den Besitzer gewandt erklärt sie: «Machen sie sich keine
Sorgen. Wir würden sie (die Hunde) ihnen niemals wegnehmen.»
http://de.news.yahoo.com/060108/12/4tpyt.html
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9. Die nächsten Termine der Hunderunde in und um Aachen:
Die Wegbeschreibungen folgen baldmöglichst.
Am Sonntag, den 12.02.06 um 14.00 Uhr geht`s über die Felder zwischen Vetschau und Seffent.
Am Samstag, den 18.02.06 um 15.00 Uhr L-Runde ins Wurmtal, Treffpunkt: Kaisersruh
E-Mail: ute@hunderun.de
http://www.aachen.hunderun.de
Mobil: 0177- 673 46 16
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10. Giftköder im Restaurant: Hund zum Arzt, Frauchen geschockt
Warum der Wirt dennoch kein Schmerzensgeld zahlen muss
München - "Wenigsten warnen hätte man mich können." Helga P. (50, Name
geändert) ist noch sauer, denkt sie an ihren Restaurantbesuch mit ihren drei
Kindern und Familienhündin Emilie. Denn während die Familie am Tisch saß,
knabberte die Hunde-Dame unbemerkt an einer giftigen Köderbox!
Deshalb verklagte Helga P. den Wirt: Sie wollte die Tierarztkosten zurück,
dazu Schmerzensgeld. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Helga P. hatte an
jenem Samstag ganz gemütlich in einem Restaurant in Untermenzing zum Essen
gehen wollen. "Ich rief extra vorher an, ob ich Emilie mitbringen dürfte."
Kein Problem, hieß es vom Personal. Im weihnachtlich geschmückten Gastraum
fühlte sich die Familie zunächst wohl. Jagdhund- Mix Emilie, damals ein Jahr
alt, verkroch sich brav unter die Eckbank. Im hintersten Winkel, entdeckte
sie eine Box mit Giftködern gegen Nagetiere - und knabberte drauflos. "Auf
einmal hatte Emilie diese Box zwischen den Zähnen", berichtet Helga P.
Der Warnhinweis ließ Böses erahnen: Bei Vergiftungen Tierarzt aufsuchen.
"Wir sind sofort zum Arzt." Emilie bekam ein Gegengift. "Gott sei Dank ging'
s ihr dann wieder gut." Der Schock saß bei Frauchen dennoch tief. "Ich hatte
solche Angst um meinen Hund. Ich konnte doch nicht damit rechnen, dass unter
der Bank ein Gift-Köder liegt", sagt sie. Und verklagte deshalb den
Restaurantbesitzer auf 34,36 Euro für den Tierarzt und 500 Euro so genannten
Schockschaden - also Schmerzensgeld dafür, dass Helga P. um das Leben ihrer
Emilie hatte bangen müssen. Das Amtsgericht München hat die Klage jetzt
abgelehnt. In der Begründung heißt es: "Das Aufstellen von Köder-Boxen
gehört zu den Anforderungen, die an den Betreiber eines Restaurants zu
stellen sind. Mit solchen Maßnahmen müssen Besucher rechnen."
Einen gesonderten Hinweis an die Gäste bedürfe es deshalb nicht. Außerdem
habe das Restaurant davon ausgehen dürfen, dass die Klägerin ihren Hund im
Zaum hat und er nichts Fremdes frisst. Der Anwalt von Helga P., Konstantin
Tomanke, sieht das anders. "Wenn ein Gast fragt, ob er seinen Hund
mitbringen darf, kommt es zu einem besonderen Vertrauensverhältnis, aus dem
eine Hinweispflicht auf eventuell ausgelegte Köder-Boxen erwächst."
jam./09.01.2006
http://www.tz-online.de/tzheute/art1061,190841.html?fCMS
=fde73867289105fb5a68cdc2e309d81a
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11. Hund eines Polizisten beißt Kind
Beamter hatte sich gegen Maulkorb für "Krümel" gewehrt
Schäferhund "Krümel" hat erneut zugebissen. Opfer ist, wie im vergangenen
Jahr, ein Kind. Der Halter, ein Polizist, hatte das Kind zuvor aufgefordert,
seinen Hund zu streicheln und ihm ein "Küßchen" zu geben. Das Tier wurde
nach Bekanntwerden des Vorfalls zur Gefahrenabwehr von der Polizei
sichergestellt. Das Bezirksamt Wandsbek sieht keine Möglichkeit, den Hund
dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen. Möglicherweise wird "Krümel" schon
heute seinem Besitzer übergeben.
Im April vergangenen Jahres hatte "Krümel" erstmals zugebissen und einen
Nachbarsjungen verletzt. Der Schäferhund kam ins Tierheim. Der Halter legte
Beschwerde ein und konnte seinen Hund kurz darauf abholen. Zuvor hatte
"Krümel" den Wesenstest bestanden, bei dem der Halter selbst das Tier
geführt hatte. Zunächst war eine Leinen- und Maulkorbpflicht für den Hund
verhängt worden. Die Ärzte, die den Hund beurteilten, hielten das aber nicht
für nötig, der Maulkorbzwang wurde gestrichen. Als der jüngste Zwischenfall
geschah, war der Hund angeleint.
Die Dienststelle Interne Ermittlung ist eingeschaltet. Der Halter wurde nach
der ersten Beißattacke vom Dienst suspendiert. Die Beamten mußten den Hund
gegen den Widerstand des 59jährigen aus dessen Wohnung holen. Der Halter
selbst läßt sich durch einen Anwalt vertreten. Er äußerte sich nicht zu dem
Fall. Beim Bezirksamt hält man es wegen dem im vergangenen April bestandenen
Wesenstest für "überzogen", wenn "Krümel" im Tierheim bleibt. Man wolle dem
Tier einen Maulkorb verordnen. zv
Artikel erschienen am Die, 17. Januar 2006
http://www.welt.de/data/2006/01/17/832513.html
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