Rede
des
stellvertretenden Vorsitzenden und agrarpolitischen Sprechers der
CDU-Landtagsfraktion,Eckhard
Uhlenberg MdL am 22. März 2002
"Hundegesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen"
Es
gilt das gesprochene Wort!
I.Das
Ende der fachlich völlig verfehlten Landeshundeverordnung NRW ist
absehbar. Das ist die gute Nachricht, über die wir heute debattieren.
Wir
sind uns heute alle im Plenum einig - bis auf einige uneinsichtige grüne
Kollegen und natürlich Frau Ministerin Höhn - , dass die LHV
ein "Schuss in den Ofen" war.
Die
LHV hat die Menschen in NRW in Hundehalter und Hundehasser gespalten.
Sie wurde fast ohne jeglichen fachlichen Sachverstand schnell zusammengeschustert
- zu Lasten von Menschen und Tieren in unserem Land.
Die
völlig überzogenen, ja exzessiven Rasselisten mit 42 Hunderassen
auf dem Index haben national und international Kopfschütteln hervorgerufen.
Die Kommunen wurden von der Landesregierung mit dem bürokratischen
Moloch LHV plus Ausführungsbestimmungen finanziell alleine gelassen.
Die überfüllten Tierheime ebenfalls.
Aber
so sind sie, unsere Kollegen von SPD und Grünen: Einerseits nehmen
sie begeistert die Initiative der CDU zur Aufnahme des Tierschutzes
in die nordrhein-westfälische Landesverfassung auf, andererseits
machen sie eine Politik in NRW, die zu katastrophalen Bedingungen für
die Tiere in den Tierheimen führt. Wie dort Hunde als Mitgeschöpfe
dahin vegetieren müssen, das hat nichts mit der Bewahrung der Schöpfung
und mit Tierschutz in NRW zu tun.
Für
diesen Skandal tragen Frau Höhn und Herr Behrens, aber auch der
Ministerpräsident selbst die Verantwortung. Schließlich hat
das gesamte Kabinett der LHV zugestimmt.
Ach
ja - und der Herr Ministerpräsident hatte in der letzten Debatte
zu diesem Thema nichts als Hohn und Spott für die Sorgen der Hundehalter
übrig. So etwas gehört sich nicht an diesem Ort und zu diesem
Thema, Herr Clement!
II.
So
weit ein kurzer Blick zurück im Zorn. Nun zu dem, was Frau Höhn
dem Landtag heute zur Beratung vorlegt.
Formal
steht beim Gesetzentwurf zwar SPD und Grüne auf der ersten Seite.
Tatsächlich hat Frau Höhn jedoch die Feder geführt.
Es
ist wie bei der Ankündigung der Koalitionsfraktionen für die
Pressekonferenz zur Vorstellung des Gesetzentwurfs: An erster Stelle
steht Frau Höhn, danach reihen sich brav die Sprecher von SPD und
Grünen ein. Das ist schon ein tolles Selbstverständnis von
parlamentarischer Arbeit, werte Kollegen von SPD und Grünen.
Ich
werde an dieser Stelle nicht in eine Detaildiskussion zum Höhnschen
Gesetzentwurf einsteigen. Stattdessen möchte ich einige grundsätzliche
Anmerkungen machen:
Der
Gesetzentwurf kommt 1 1ž2 Jahre zu spät.
Die
unselige Zeit seit Inkrafttreten der LHV bis heute ist eine verlorene
Zeit für den Schutz von Menschen und Tieren vor tatsächlich
gefährlichen Hundezüchtern und Hundehaltern.
Das
Argument von Frau Höhn, sie habe mit dem Gesetzentwurf so lange
gewartet, um eine mit den anderen Bundesländern abgestimmte Lösung
zu finden, ist vorgeschoben.
Zwar
werden jetzt die zwei Rasselisten mit insgesamt 14 Hunden aus der Arbeitsgruppe
der Innenministerkonferenz übernommen. Damit sind die von der Regierung
Clement/Höhn/Behrens auf den Index gesetzten insgesamt 42 Hunderassen,
ist dieser fachliche Wahnsinn vom Tisch.
Man
stelle sich das einmal vor: Mindestens eine Hunderasse der 42 von Rot-Grün
gelisteten kannten nur noch unsere Ur-Ur-Ur-Ahnen; die ist inzwischen
längst ausgestorben. Das ist, mit Verlaub, eine Art rot-grüne
Hundegeisterbeschwörung!
Mit
fachlich sauberer Arbeit hatte das nichts mehr zu tun.
Trotzdem
weichen Frau Höhn und Herr Behrens bewusst vom Ergebnis der IMK-Arbeitsgruppe
ab, indem sie auch weitreichende Regelungen für große Hunde
im Gesetzentwurf vorsehen. Betroffen sind die sogenannten 20/40er Hunde,
also Tiere, die mindestens 20 kg wiegen und 40cm Schulterhöhe haben.
Was
kann aus diesem Vorgehen geschlossen werden?
Die
Landesregierung nimmt sich aus dem Kompromiss der Arbeitsgruppe der
Innenministerkonferenz, der übrigens von drei Bundesländern
nicht mitgetragen wird, das he raus, was ihr passt.
Oder
anders gesagt: Wenn das Ergebnis der IMK-Arbeitsgruppe für die
Regierung Clement/Höhn sowieso nur ein mehr oder weniger unverbindlicher
Warenhauskatalog ist, hätten SPD und Grüne mit dem Gesetzentwurf
nicht so lange warten brauchen, da das Argument der Harmonisierung mit
den anderen Bundesländern offensichtlich nur vorgeschoben ist.
Die
CDU erwartet, dass die Expertenanhörung zur LHV ergebnisoffen ist.
Wir
wollen keine Alibiveranstaltung, wie sie SPD und Grüne im September
2000 zur LHV durchgeführt haben. Das war damals ein ganz unwürdiges
Schauspiel, verehrte Kollegen von SPD und Grünen.
Während
Sie noch tagten und die Experten meinten, Sie mit guten Argumenten überzeugen
zu können, verkündete Frau Höhn schon vor laufenden Kameras,
es werde an der LHV nichts geändert. So ein Skandal darf sich nicht
wiederholen!
Was
heißt ergebnisoffen für die CDU? Der gesamte Gesetzentwurf
kommt auf den Prüfstand.
Wie
könnte es auch anders sein? Frau Höhn hat bei diesem Gesetzentwurf
die einschlägigen Sachverständigen ja wieder nur unzureichend
oder gar nicht beteiligt.
Uns
wurde von vielen Seiten gesagt: Da gab es hier ein unverbindliches Gespräch,
oft nur telefonisch. Da gab es dort bei konkreten Nachfragen von Fachverbänden
und Experten ein ziemliches Mauern seitens des Ministeriums.
Deshalb
ist es nur konsequent, dass auch die Wirkung von Rasselisten auf den
Schutz von Menschen vor tatsächlich gefährlichen Hunden und
deren verantwortungslosen Züchtern und Haltern diskutiert wird.
Sie,
liebe Kollegin Schmid, haben für die SPD auf der Pressekonferenz
zum Gesetzentwurf am 5. März 2002 gesagt - ich zitiere: "Es
ist nicht eine Hunderasse, die gefährlich ist, sondern der einzelne
Hund." Gleichzeitig haben Sie zwei Tage später in der Agrarausschusssitzung
auf meine Frage erklärt, dass sich die Ergebnisoffenheit der Anhörung
aus Ihrer Sicht nicht auf die Rasselisten beziehen könne.
Diesen
Widerspruch, Frau Kollegin, müssen Sie mir erklären.
Aber
Widersprüchliches sind wir von der SPD in den letzten Wochen und
Monaten ja haufenweise gewöhnt. Ich nenne nur die Stichworte Schweinehaltungserlass
und Windkraft.
Ich
kann die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen nur davor
warnen: Missbrauchen Sie die Anhörung des Fachausschusses zum Landeshundegesetz
am 19. April 2002 nicht wieder als Alibi-Veranstaltung! Wenn wir die
Meinung der Experten nicht ernst nehmen, dann nehmen wir unsere eigene
Arbeit als Gesetzgeber nicht ernst.
III.
Lassen
Sie mich abschließend für die CDU feststellen: Wir werden
unseren Beitrag in den weiteren parlamentarischen Beratungen dazu leisten,
dass wir in NRW ein Hundegesetz bekommen, das umsetzbar ist und das
die Menschen in unserem Land vor tatsächlich gefährlichen
Hunden sowie deren verantwortungslosen Züchtern und Haltern schützt.
Ich
danke Ihnen.