Pressedienst
06.
November 2001 Innenministerkonferenz
BPT-Stellungnahme
zur Problematik "Gefährlicher Hund"
Anlässlich
der am 7./8. November stattfindenden Innenministerkonferenz, die sich
u.a. wiederholt mit der Harmonisierung der
bestehenden Gefahrenabwehrverordnungen der Länder befasst, hat
der Bundesverband Praktischer Tierärzte e. V. (BPT)
in einem Schreiben an alle Innenminister und Senatoren der Länder
nochmals zu dieser Thematik wie folgt Stellung genommen:Sehr
geehrte Damen und Herren Minister und Senatoren der Länder, die
am 7./8. November stattfindende
Innenministerkonferenz befasst sich u.a. wiederholt mit der Thematik
"Gefährlicher Hund bzw. Gefahrenabwehr".
Unser Verband hat Kenntnis erhalten, dass der Arbeitskreis 1 des BMLV
ein Eckwertepapier als Grundlage für eine
Harmonisierung der unterschiedlichen Länderverordnungen erarbeitet
hat.
Nach
unserer Information enthält das Arbeitspapier eine "engere
Rasseliste", in der 4 Hunderassen als unwiderlegbar gefährlich
eingestuft und mit Maulkorb- und Leinenzwang belegt sind, sowie eine
zweite Liste mit 10-12 widerlegbar
gefährlichen Rassen, für die Leinenzwang angeordnet werden
soll. Obgleich die Qualifizierung einer Reihe von Rassen als a
priori gefährlich wissenschaftlich nicht haltbar ist, scheint
es also dennoch politischer Wille zu sein, Gefahrenprävention
über
Rasselisten zu betreiben.
Wir
erachten es deshalb als dringend notwendig, mit diesem Schreiben nochmals
Stellung zu diesem Thema zu nehmen und
Ihnen unsere Überlegungen und die daraus resultierenden Forderungen
als Diskussionsgrundlage zu übermitteln. Eindrücklich
möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die
Zwangsmaßnahmen die laut Tierschutzgesetz zu
gewährleistende artgemäße Haltung verhindern und den
Tatbestand körperlichen Leidens (fehlende Bewegungsmöglichkeit,
Behinderung
der Regulierung der Körpertemperatur durch Hecheln) berühren.
Sie sind ethologisch kontraproduktiv, weil durch
permanente Leinenführung Sozialkontakt verhindert wird. Fehlender
Sozialkontakt und Beschränkung des
Bewegungsspielraumes sind aggressionsfördernde Elemente. Ethologisch
führt Bewegungsmangel zu einer sinkenden
Reizschwelle. Der Hund wird de facto aggressiver.
Grundsätzlich
gilt es festzuhalten, dass es sich bei der Gefährlichkeit eines
Hundes um ein individuelles Merkmal handelt
und es somit gefährliche Hunde quer durch alle Rassen gibt.Wir
fordern deshalb alle Bundesländer auf, bei der Konferenz der
Innenminister und Senatoren der Länder die materielle
Rechtsausgestaltung einer bundeseinheitlichen Gefahrenverordnung so
vorzunehmen, dass sie die Grundnormen des deutschen
Tierschutzgesetzes wahrt und wissenschaftlichem Kenntnisstand entspricht.Im
Einzelnen heißt dies:
1.
Festlegung eines definierten und auf wissenschaftlicher Grundlage
erarbeiteten Wesenstestes.
2. Aufhebung aller Zwangsmaßnahmen für alle Tiere mit bestandenem
Wesenstest.
3. Prophylaktische Maßnahmen zur Verhinderung von Aggression
durch folgende Regelungen:
a.. Sachkunde-Nachweis und Dokumentationspflicht für jeden Züchter
b.. standardisierter Wesenstest für alle Zuchthunde (»aggressionsfreie
Zucht)c.. Sachkunde-Nachweis für Ausbilder (» aggressionsfreie
Ausbildung)
4.
Erstreckung des Anwendungsbereiches der Gefahrenverordnung auf individuell
gefährliche Tiere durch folgende
Regelungen:
a.. Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde
(» eindeutige Identifizierbarkeit auffällig gewordener
Tiere)
b.. Anzeigepflicht für auffällig gewordene Tiere
c.. standardisierter Wesenstest für auffällig gewordene
Tiere, durchzuführen von auf Verhaltenskunde spezialisierten
Tierärzten
d.. Sachkundenachweis von Haltern auffällig gewordener Hunde
über Hundeverhalten, tierschutzrechtliche Vorschriften und Tiergesundheit
e..
ggf. strenge, konsequente Reglementierung von Hunden, die als gefährlich
begutachtet wurden, und deren Halter
5.
Regelungen zum Vollzug
Wir
bitten Sie, unsere Gedanken zu überprüfen und in Ihre Beratungen
mit einzubeziehen. Für eine konstruktive Zusammenarbeit stehen
wir jederzeit zur Verfügung.Ansprechpartner:Dr. Heinrich Grußendorf(BPT-Vizepräsident
u. Vorsitzender d. ArbeitsgemeinschaftKleintiere im BPT) Telefon:
(0 54 61) 94 10 - 0